In der Regel 1 Werktag.
Aber (exemplarisch!):
Geht der Überweisungsauftrag an einem Geschäftstag nach dem im Preis- und Leistungsverzeichnis angegebenen Annahmezeitpunkt ein, so gilt der Überweisungsauftrag im Hinblick auf die Bestimmung der Ausführungsfrist erst als am darauffolgenden Geschäftstag zugegangen.