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externes Einzugskonto beim Gemeinschaftskonto

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
Aufsteiger
Beiträge: 1
Registriert: 12.05.2020

Ich wollte fragen, ob es möglich ist bei einem Sparplan als externes Konto das externe Konto des 2. Kontoinhabers des Gemeinschaftskonto anzugeben?

Aktuell ist es mir nur möglich das externe Konto des 1. Kontoinhabers anzugeben, da das Namensfeld des Kontoinhabers bereits vorausgefüllt und nicht änderbar ist.

 

Vielen Dank für eure Hilfe.

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1 Antwort 1

Enthusiast
Beiträge: 800
Registriert: 06.06.2016

Sorry, ganz verstanden habe ich es nicht.

 

Was ist jetzt wo das Gemeinschaftskonto?  
".... als externes Konto das externe Konto des 2. Kontoinhabers des Gemeinschaftskonto anzugeben?"

Externes Konto = Einzugskonto = Gemeinschaftskonto??

Verrechnungskonto = Gemeinschaftskonto??

 

Wenn du bei der Sparplananlage das "i" anklickst, erhälst du folgende Erläuterung:

"SEPA-Lastschriftmandate können nur zu Lasten von Konten der jeweils handelnden Person eingerichtet werden. Soll der Einzug vom Konto eines Dritten erfolgen, benötigt die Bank eine schriftliche Erteilung des SEPA-Lastschriftmandats durch den jeweiligen Kontoinhaber. Bitte hinterlegen Sie bei Eröffnung Ihr Verrechnungskonto und reichen Sie uns das Formular Änderungsauftrag Bankverbindung rechtzeitig vor der ersten Abbuchung schriftlich ein."

 

Also - prüfe was zutrifft und handle entsprechend des Hinweises. Es ist also entscheidend, wer wo wie als Handelnder/Kontoinhaber eingetragen ist.

 

Und noch die Nachfrage (falls du diese beantworten möchtest) was ist der Hintergrund deiner Frage? Vielleicht gibt es ja eine andere Lösung.

 

 

 

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