Wenn man den neuen AGB nicht zustimmt, wird die gesamte Geschäftsbeziehung beendet. Die Nichtzustimmung der neuen AGB könnte man mMn einem fristgerecht Widerspruch von vor dem BGH-Urteil gleichsetzen. Wenn ich mich richtig erinnere, hätte ein Widerspruch gegen die AGB zur Beendigung der Geschäftsbeziehung führen können.
Das frage ich mich auch.
Kann man dann die Wertpapiere, das Geld auf den Konten in bar oder das verwahrte Edelmetall dann persönlich in Nürnberg abholen?
Oder wird einem das alles per Paket zugestellt?
Zum Thema hier eine Art FAQ der VZHH.
Im Klartext heißt das früher oder später: "Take it or leave it", weil die Bank wie der Kunde ohne Angabe von Gründen die Geschäftsbeziehung beenden kann.
Zum Prozedere über den Verbleib von Guthaben und Wertpapieren ist eine der folgenden von mir frei erfundenen ähnliche Formulierung zu erwarten:
... bitten wir Sie nochmals, uns Ihre, neue Bankverbindung auf postalischem Wege mit Originalunterschrift mitzuteilen, damit wir Ihr verbleibendes Guthaben übertragen können, dito eine Depotverbindung bei einem anderen Finanzinstitut für die Übertragung Ihrer Wertpapiere, widrigenfalls wir uns gezwungen sehen, den Veräußerungserlös Ihrer Wertpapiere auf ein Treuhandkonto zu übertragen.
Hallo werte Community,
durch die Entscheidung des BGH brauchen wir bei Änderungen in den Allgemeinen Geschäftsbeziehungen (AGB) sowie des Preis- und Leistungsverzeichnisses (PLV) nun die aktive Zustimmung unserer Kund*innen. Wir haben neue AGB und ein neues PLV. Beides möchten wir mit Wirkung zum 07.06.2022 mit Ihnen vereinbaren. Unser Ziel ist es, unsere Rechtsbeziehung auf den aktuellen Stand von AGB und PLV zu bringen. Bitte stimmen Sie deshalb so schnell wie möglich zu. Besonders einfach geht das direkt über unsere Webseite.
Beste Grüße
CB_Kai
Community Moderator
"die AGBs eines Unternehmens bilden die juristische Grundlage für jede Beziehung zwischen einer Bank und ihren Kundinnen und Kunden. Auf dieser Basis finden die Geschäfte statt."
"Fehlt diese Basis ist eine Fortsetzung der Kundenbeziehung nicht möglich. "
Das ist ja gut und schön, die AGBs (die "Basis") habe ich aber bereits vor Jahren akzeptiert. Diese hatte kein "Ablaufdatum".
Änderungen an den AGBs müssen auch vom Kunden zugestimmt werden seit dem BGH Urteil und wenn dies nicht der Fall ist gelten weiterhin die alten AGBs.
Das ist absolut richtig. Du musst den neuen AGBs nicht zustimmen. Das hast du ja bereits vor Jahren getan. Allerdings waren diese nach dem neuesten Urteil juristisch nicht einwandfrei. Demnach gibt es jetzt neue AGBs. Das ist doch nicht das erste mal, dass die ABGs geändert werden.
Ich glaube mich zu erinnern, dass das seitens CB schon mal gemacht wurde. Damals hat kein Hahn danach gekräht, denn es war nicht in den Medien. Jeder hat mal eben schnell akzeptiert bzw. wurde es automatisch akzeptiert und keinen hat es interessiert.
Klar, die Veränderungen sind dieses mal anders. Aber grundsätzlich bedarf es nun mal aktualisierter ABGs. Diese hat man früher einfach "akzeptiert". Jetzt muss man halt aktiv zustimmen.
Mein Verständnis ist, dass die aktuellen Änderungen hauptsächlich die Zustimmung betreffen, d.h. es steht jetzt nicht mehr "Die Zustimmung gilt als erteilt, wenn innerhalb zwei Monaten kein Widerruf stattfindet", sondern jetzt heist es "Sie müssen aktiv zustimmen".
(sinngemäß)
Und dieser AGB-Inhalt wird in diesen AGBs auch nun noch umgesetzt, in dem man aktiv zustimmen muss. Mann stimmt also der Vertragsänderung "Aktiv zustimmen" nun auch aktiv zu. Hört sich komisch an, ist aber so.
Wichtig ist der Inhalt. Wenn sich für dich nichts geändert hat außer obiger Punkt, dann kannst du doch problemlos zustimmen. Andernfalls hat die Bank natürlich das Recht, grundlos (obwohl der Grund ja offensichtlich ist) zu kündigen. Steht dir ja auch frei die AGBs (die geänderten) nicht zu akzeptieren. Das Recht stand dir früher aber auch zu.
Im Grunde sind die neuen AGBs erst mal positiv für den Kunden, da man von nun an aktiv zustimmen muss.
Zu beachten gilt es natürlich, ob im Rahmen dieser Änderung noch andere Änderungen vorgenommen wurde. Diese zusätzlichen Änderungen sind aber unabhängig vom ersten Punkt zu betrachten. Soll heißen, die wären sowieso gekommen.
So zumindest mein Verständnis ohne mich jetzt zu detailliert mit den AGBs auseinandergesetzt zu haben.
Hallo CB_Kai,
ich glaube alle sind ok damit, dass man die AGBs akzeptieren sollte, wenn man weiter mit der Consorsbank (und auch ich bin fast ganz zufriedener Kunde) zusammenarbeiten will. Das was hier und in den Medien aufstößt, ist nicht, dass banalen Prozessen nachträglich noch mal explizit zugestimmt werden soll - sondern, dass die Consorsbank (und der Rest der deutschen Bankenwelt) Preiserhöhungen im Hintergrund durchsetzen wollte/will. Diese mangelnde Transparenz, weil man dem Kunden nicht ehrlich sagen will, was es jetzt dann kostet. Dann kommt auch eine kryptische "zur Fortsetzung der gemeinsamen Geschäftsbeziehung" ... obwohl es doch einfach darum geht, dass man keine Gebühren zurückzahlen will, weil höchstrichterlich entschieden wurde, dass die intransparenten Erhöhungen widerrechtlich waren. Und auch auf explizite Rückfrage hier im Forum wird der eigentliche Grund (Gebühren, und erst weit weit dahinter Vorschriften wie der Login funktioniert o.ä.) nicht genannt.
Das ist schade, hier hätte man mit einer höheren Offenheit - gerade um sich vom Rest der Bankenwelt abzusetzen - viele Pluspunkte absetzen können. Der Wettbewerb ist hart und keiner will Kunden verlieren - aber gewinnen tut man damit auch keine, wenn man nicht offen kommuniziert.
Gruß,
Frank Ruppert