Ein Hinweis, ohne irgendeinen Verdacht in die Welt setzen zu wollen:
Bei größeren Transaktionen (z. T. schon ab <10 K, von Bank zu Bank unterschiedlich) kann bei der überweisenden und/oder der empfangenden Bank ein Kontrollautomatismus nach dem Geldwäschegesetz (insbesondere §§ 43 und 46 Geldwäschegesetz) in Gang gesetzt werden.
Man merkt das spätestens, wenn die Kontogutschrift sehr lange dauert.