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Sicherheitsversprechen VISA Card?

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Registriert: 15.11.2016

Hallo,

 

ohne dass ich mich darum bemüht habe, bin ich seit ein paar Wochen Besitzer einer schwarzen VISA Card inkl. NFC (das mir jetzt schon suspekt ist). Grundsätzlich habe ich bei Kreditkarten bzgl. Sicherheit immer ein ungutes Gefühl.

 

Leider fand ich keine klaren Infos zu einigen meiner Fragen. Bevor ich die Karte 'in Betrieb nehme', hätte ich gerne gewusst:

 

1) Die Consorsbank macht auf ihrer Webseite ein Sicherheitsversprechen, das sich allerdings nicht auf die VISA Card bezieht „(…) Entsteht Ihnen finanzieller Schaden durch unberechtigte Online-Transaktionen Dritter, werden wir diesen ersetzen, wenn alle folgenden Voraussetzungen erfüllt sind: (...)“

Gibt es so etwas Ähnliches speziell für die VISA Card?

 

2) In dem Beiblatt, das mit der VISA Card mitkam, steht unter Abbuchungen: "Zahlungen und Abhebungen werden gegen Deckung auf Ihrem Girokonto geprüft und von diesem umgehend abgebucht."

Bzgl. Zahlungen bei Internet-Käufen: Wird auch hier wirklich umgehend abgebucht und kann man das tatsächlich nach spätestens 2 bis 3 Minuten in der Umsatzanzeige des Girokontos sehen?

 

3) Eigentlich hat sich der Punkt fast schon erledigt, frage aber sicherheitshalber doch. Angenommen, mein Girokonto, das bei der DAB eröffnet wurde (Überziehung wurde von mir nicht gewünscht), ist mit 500€ im Plus und das VISA Card-Limit beträgt 2000€. Wenn ich nun einen Betrag von 600€ mit der Card im Internet begleichen möchte, müsste die Meldung kommen, dass nicht genügend Deckung vorhanden ist. Ist das so korrekt?

 

Für Antworten und darüber hinaus geschilderte Erfahrungen mit der VISA Card bedanke ich mich schon jetzt.

 

MfG gon200

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
Community Manager
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Hallo @gon200,

 

gerne möchte ich Ihnen Feedback zu Ihren Fragen geben:

 

1) Die Consorsbank macht auf ihrer Webseite ein Sicherheitsversprechen, das sich allerdings nicht auf die VISA Card bezieht „(…) Entsteht Ihnen finanzieller Schaden durch unberechtigte Online-Transaktionen Dritter, werden wir diesen ersetzen, wenn alle folgenden Voraussetzungen erfüllt sind: (...)“

Gibt es so etwas Ähnliches speziell für die VISA Card?

 

Informationen dazu finden Sie in unseren AGB im Bereich XVI. Bedingungen für das Girokonto, 12. Erstattungs- und Schadensersatzansprüche des Kontoinhabers (Seite 46) und 13. Haftung des Kontoinhabers für nicht autorisierte Kartenverfügungen (Seite 47).

 

2) In dem Beiblatt, das mit der VISA Card mitkam, steht unter Abbuchungen: "Zahlungen und Abhebungen werden gegen Deckung auf Ihrem Girokonto geprüft und von diesem umgehend abgebucht." Bzgl. Zahlungen bei Internet-Käufen: Wird auch hier wirklich umgehend abgebucht und kann man das tatsächlich nach spätestens 2 bis 3 Minuten in der Umsatzanzeige des Girokontos sehen?

 

Tatsächlich erfolgt es so, dass die Umsätze gegen Kontodeckung geprüft und als Vorwegumsatz im System gespeichert werden, bis die tatsächliche Buchung erfolgt.
Dadurch wird der verfügbare Betrag reduziert, aber die Buchung ist erst nach 1-2 Tage in der Umsatzanzeige Ihres Girokontos ersichtlich. Zum Thema Anzeige der Vorwegumsätze gibt es bereits eine sehr lange Diskussion in dieser Community und eine stark gevotete Idee im Ideenbereich. Die verantwortlichen Kollegen im Haus arbeiten bereits an der Umsetzung.

 

3) Eigentlich hat sich der Punkt fast schon erledigt, frage aber sicherheitshalber doch. Angenommen, mein Girokonto, das bei der DAB eröffnet wurde (Überziehung wurde von mir nicht gewünscht), ist mit 500€ im Plus und das VISA Card-Limit beträgt 2000€. Wenn ich nun einen Betrag von 600€ mit der Card im Internet begleichen möchte, müsste die Meldung kommen, dass nicht genügend Deckung vorhanden ist. Ist das so korrekt?

 

Das stimmt genau. Jede Transaktion wird gegen Deckung auf dem Girokonto geprüft.

 

Ich hoffe, das hilft Ihnen weiter!

 

Herzliche Grüße aus Nürnberg,

Sonja

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Registriert: 15.11.2016

Hallo @CB_Sonja,

 

herzlichen Dank für die schnelle Antwort.

 

"Informationen dazu finden Sie in unseren AGB im Bereich XVI. Bedingungen für das Girokonto, 12. Erstattungs- und Schadensersatzansprüche des Kontoinhabers (Seite 46) und 13. Haftung des Kontoinhabers für nicht autorisierte Kartenverfügungen (Seite 47)."

 

Puh, 58(!) Seiten Kleingedrucktes. (AGBs, die mehr als drei DIN A4 Seiten in gut leserlicher Schrift einnehmen, gehören gesetzlich verboten.)

Da scheint wohl wieder etwas Neues hinzu gekommen zu sein. Die Bedingungen für die VISA Card gibt es in den Seiten 49 bis 52 zu lesen.

 

"Das stimmt genau. Jede Transaktion wird gegen Deckung auf dem Girokonto geprüft."

 

Die Consorsbank bzw. VISA scheinen ihrer Technik wohl doch nicht so ganz zu vertrauen, wenn ich in den AGB lese

 

6. Finanzielle Nutzungsgrenze

Der Karteninhaber darf Verfügungen mit seiner VISA Card nur im Rahmen des Kontoguthabens, eines vorher für das Konto eingeräumten Kredites oder innerhalb des Verfügungsrahmens der Karte vornehmen. Der Kontoinhaber kann mit seiner Bank eine Änderung seines Verfügungsrahmens vereinbaren. Ein Ausgleich der Kartenumsätze bei Fälligkeit ist durch den Kunden zu gewährleisten. Auch wenn der Karteninhaber diese Nutzungsgrenze bei seinen Verfügungen nicht einhält, ist die Bank berechtigt, den Ersatz der Aufwendungen zu verlangen, die aus der Nutzung der VISA Card entstehen.

Die Genehmigung einzelner VISA Card Umsätze führt weder zur Einräumung eines Kredites noch zur Erhöhung eines zuvor eingeräumten Kredites, sondern erfolgt in der Erwartung, dass ein Ausgleich der VISA Card Umsätze bei Fälligkeit gewährleistet ist. Übersteigt die Buchung von VISA Card Umsätzen ein vorhandenes Kontoguthaben oder einen vorher für das Konto eingeräumten Kredit, so führt die Buchung zu einer geduldeten Kontoüberziehung.

 

MfG gon200

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