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Portokosten & Verrechnungskonto

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Registriert: 31.05.2019

Ich blicke hier nicht genau durch und benötige einmal Aufklärung. Im speziellen habe ich folgende Fragen:

  • Das Verrechnungskonto wird mit Portokosten belastet. War dies schon immer der Fall? Ich kann mich nicht daran erinnern, vor mehreren Jahren schon regelmäßig mein Verrechnungskonto mit nicht gerade vernachlässigbaren Beträgen regelmäßig aus dem Minus zu holen zu müssen.
  • Welche Portokosten werden berechnet? Nur die der Kontoauszüge oder sämtliche Post?
  • Ich habe im Oktober telefonisch darum gebeten, mir keine Auszüge mehr zuzusenden, bekomme sie aber dennoch weiterhin. Warum? Handelt es sich um die "zwangszusendung" bei Nichtabrufen der Auszüge Online? Wenn ja, werden diese berechnet?
  • Ist es bei Consors wirklich gang und gebe, die Portogebühren auf diese Weise dem Kunden in Rechnung zu stellen? Ich habe mehrere Monate lang mein Verrechnungskonto nicht beglichen (hab das einfach nicht ständig im Kopf mich um diese dämlichen Portokosten zu kümmern) und nun eine Mahnung erhalten; die auf meinem Verrechnungskonto berechneten Portoauslagen wurden mir als nicht genehmigte Überziehung ausgelegt. Finde ich ziemlich unangebracht.
  • Welche Schritte sind genau nötig, um ein für alle mal das Verrechnungskonto vor Minusbeträgen durch Portoauslagen zu schützen?

Alles in allem fühle ich mich von diesem Thema sehr verwirrt. Fast 100 Euro Portokosten in den letzten 3 Jahren finde ich ebenfalls eine ziemliche Hausnummer. Was ist da los?

 

LG

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
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@cwnxbTL 

[...] Das Verrechnungskonto wird mit Portokosten belastet. War dies schon immer der Fall? [...]

Laut Preisleistungsverzeichnis werden die für den papierhaften Versand anfallenden Portokosten schon seit mindestens 10 Jahren dem Kunden in Rechnung gestellt.

 

[...] Das Verrechnungskonto wird mit Portokosten belastet. War dies schon immer der Fall? [...]

Wenn ich das richtig verstanden habe, wird das Porto für alle verschickten Dokumente belastet.

 

[...] Ist es bei Consors wirklich gang und gebe, die Portogebühren auf diese Weise dem Kunden in Rechnung zu stellen? [...]

Ja.

 

[...] Ich habe mehrere Monate lang mein Verrechnungskonto nicht beglichen (hab das einfach nicht ständig im Kopf mich um diese dämlichen Portokosten zu kümmern) und nun eine Mahnung erhalten; die auf meinem Verrechnungskonto berechneten Portoauslagen wurden mir als nicht genehmigte Überziehung ausgelegt. [...]

Ist kein Wertpapierkredit vorhanden, wäre das eine geduldete Überziehung. Um eine Überziehung zu umgehen, müsste man vorher entsprechend genug Geld auf das Verrechnungskonto überweisen, damit der Betrag dort abgebucht werden kann.

 

[...] Welche Schritte sind genau nötig, um ein für alle mal das Verrechnungskonto vor Minusbeträgen durch Portoauslagen zu schützen? [...]

Notwendige Maßnahmen könnten sein:

  • Kontostand > € 0,00
  • regelmäßig alle (wichtigen) Dokumente abrufen
  • schriftlich dem Versand der Dokumente per Post wiederspricht.

 


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@cwnxbTL 

Ich hatte mich schon seit früheren Zeiten für das Online-Archiv entschieden. Da wurde mir nie etwas per Post zugestellt. Warum das bei ihnen nicht funktioniert hat ist mir zunächst unklar.

Es gibt die gesetzliche Mitteilungspflicht der Bank, ihnen einen Kontoauszug zukommen zu lassen. Und innerhalb eines angemessenen Zeitraums (30 Tage) müssen sie diesen auch lesen. Im Preisverzeichnis 2020 (ätere habe ich nicht) steht allerdings: "Papierhafter Dokumentenversand auf Kundenwunsch, zusätzlich zur Einstellung in das OnlineArchiv -> anfallende Portokosten der Deutschen Post AG"

Das deckt sich auch mit der Aussage des Moderators Kai, der früher mal darauf hinwies, dass bei Nichtlesung des Auszugs im Archiv keine automatische Zusendung erfolg.

Bei einem Utrteil gegen die DB in 2011 wurde eine automatische Zusendung des Auszugs gegen Entgeld verneint.

Ich denke, sie sollten dem generell widersprechen und eine Erstattung der Auslagen verlangen. In Zukunft alle vier Wochen mal ins Archiv schauen ist ja auch nicht zuviel verlangt.

 

 

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
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Dem letzten Satz stimme ich voll und ganz zu:

Wer seine Dokumente nicht abruft, tut nichts anderes, als einen Brief ungeöffnet liegen zu lassen.

 

Das Urteil gegen die DB ist nicht vergleichbar, weil es dabei um eine "unangemessene Kostenpauschale" in Höhe von 1,94.- ging, welche die reinen Portokosten deutlich überstieg.

 

Ein Auszug aus Finanztip:

Nacherstellen von Kontoauszügen - Falls Kunden sich einen Kontoauszug ein zweites Mal ausstellen lassen, müssen sich die Gebühren nach den tatsächlichen Kosten richten (BGH, Urteil vom 17. Dezember 2013, Az. XI ZR 66/13). Wenn die Kosten sich abhängig vom Zeitraum unterscheiden, dürfen die Banken nicht pauschal den gleichen Betrag verlangen. Die ersten Kontoauszüge müssen kostenlos sein, Porto darf allerdings berechnet werden.

 

Der Vorschlag, die Kosten der ferneren Vergangenheit zurückzufordern dürfte ins Leere gehen, weil unwidersprochene Kontoauszüge und Rechnungsabschlüsse 6 Wochen nach Bereitstellung als beidseitig genehmigt gelten (siehe Kleingedrucktes auf jedem Kontoauszug jeder beliebigen Bank).

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In den AGB im Abschnitt "XIII. BEDINGUNGEN FÜR DIE NUTZUNG DES ONLINEARCHIVS " steht:

3. Der Kunde ist verpflichtet, regelmäßig und zeitnah Mitteilungen und Erklärungen im OnlineArchiv abzurufen und die Inhalte zu prüfen. Eventuelle Unstimmigkeiten sind der Bank unverzüglich, spätestens jedoch sechs Wochen nach Bereitstellung anzuzeigen.

 

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ich würde es gerne abstellen das ich die kontoauszüge per post bekomme 

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@vino2701 :

Dann bestelle den Postversand der Kontoauszüge einfach ab.

Die Erledigung fällt allerdings nicht in die Zuständigkeit der Community, sondern der Kundenbetreuung.

Möglichkeiten der Kontaktaufnahme findest Du ganz oben oder ganz unten unter "Service & Kontakt".

 

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