abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

NUR Adressänderung, keine weiteren Angaben

Link zum Beitrag wurde kopiert.

Regelmäßiger Autor
Beiträge: 28
Registriert: 14.11.2016

Ist es tatsächlich so, dass ich meine Adresse online nur ändern kann, wenn ich (zwingend!) viele weiteren Angaben zu meinem Beruf und zu meinem Vermögen mache? Das kann doch nicht sein? In dem Stammdatenformular sind diese Punkte wenigstens noch als "freiwillig" gekennzeichnet...

3 Antworten 3

Autorität
Beiträge: 3739
Registriert: 21.07.2017

Sieht so aus, @tisp .

Hintergrund: KYC (Know Your Customer); die einschlägigen EU-Richtlinien findest Du unter "Einzelnachweise" 4, 5.

 

Allerdings stimme ich Dir insoweit zu als die CB einer vergleichsweise sehr engen Auslegung frönt.

 

Im Formular "Stammdatenänderung", Stand 02/2023, sehe ich nichts als "freiwillig" gekennzeichnet.

0 Likes

Regelmäßiger Autor
Beiträge: 28
Registriert: 14.11.2016

Hintergrund ist schon klar, aber ich habe immer noch keine Quelle gefunden, in der steht, dass ich meine Vermögensverhältnisse in einer solchen Detailtiefe offen legen muss. 

 

"Betrag Ihres Gesamtvermögens, über den Sie derzeit für Investitionen frei verfügen können." - kann mir doch keiner sagen, dass so etwas nicht nur einem reinen Marketingzweck dient.


Moderator
Beiträge: 443
Registriert: 23.05.2018

Hallo @tisp,

 

vielen Dank für Ihre Nachricht.

 

Ich kann verstehen, dass das Thema Fragen bei Ihnen aufwirft. Zu werblichen Zwecken erfragen wir diese Daten jedoch nicht. Wir fragen danach, um verschiedenen gesetzlichen und aufsichtsrechtlichen Pflichten nachzukommen.

 

Gemäß der EU-Datenschutz-Grundverordnung (Art. 6 Abs. 1 Lit. c DSGVO) ist die Verarbeitung dieser Daten zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung rechtmäßig.

 

Zum Beispiel müssen wir die Vorgaben aus dem Geldwäschegesetz erfüllen. Damit wir unserer Pflicht zur Geldwäschebekämpfung effektiv nachkommen können, fragen wir nach der Herkunft von Vermögen.

 

Die gesetzlichen Grundlagen sind insbesondere §10 GwG Abs. 1 Nr. 5 und § 15 GwG Abs. 4 Nr. 2.

 

Ich hoffe, dass ich Ihre Frage damit klären konnte.

 

Viele Grüße

 

CB_Stephan
Community-Moderator

0 Likes
Antworten