@Josef091147
Falls die Konten vor dem 08.03.2022 eröffnet wurden, gibt es kein Verwahrentgelt. Wurden sie danach eröffnet, wird ein Verwahrentgelt von 0,5% pro Jahr erhoben, wenn auf
- dem Verrechnungskonto mehr als € 100.000
- dem Tagesgeldkonto mehr als € 50.000
liegen.
Dort steht auch:
Das Verwahrentgelt wird für jedes Konto einzeln berechnet. Grundlage ist die einfache Zinsrechnung (mit je 30 Tagen im Monat und 360 Tagen im Jahr). Es gilt das Guthaben zum Tagesende. Das Verwahrentgelt wird pro Quartal mit dem regulären Rechnungsabschluss belastet. Konten, deren Eröffnung vor dem 8. März 2022 beantragt worden ist, sind bis auf weiteres vom Verwahrentgelt befreit.