gibt es nicht die Möglichkeit das die Rückerstattung der Vertriebsfolgeprovision ohne Steuerpflicht erfolgt. Ich zahle schon genug Steuern auf meine Kapitalerträge und diese Steuer nervt mich total.
Wer hat Anregungen wie das gehen kann?
Kann es denn auch die Consorsbank umsetzen?
Vielen Dank für eure Unterstützung bei meinem Anliegen
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Du zahlst doch genau Steuern in der Höhe wie durch das Abziehen der Provision vom Fonds beim Fonds weniger Steuern anfallen.
VG Totti
wie meinst du das? versteh ich nicht? beim kauf zahlt man doch keine steuern, nur beim verkauf sofern gewinne realisiert werden die man nicht mit verlusten oder sparerfreibetrag verrechnen kann.
die vertriebsfolgeprovision ist als ertrag zu versteuern oder auf den sparerfreibetrag anrechnen zu lassen.
für mich stellt diese erstattung jedoch nicht auf den ersten blick einen kapitalertrag dar.
Beispiel 1:
Fonds macht 2% Gewinn und zahlt keine Provision. Du bekommst also 2% und muss diese 2% versteuern.
Beispiel 2:
Fonds macht 2% Gewinn und zahlt 1% Provision. Du bekommst 1% und musst nur dieses eine Prozent versteuern.
Beispiel 3:
Fonds macht 2% Gewinn und zahlt ein Prozent Provision die dir erstattet wird. Du bekommst also 1%+1%=2% wie in Beispiel 1 und zahlst Steuern wie in Beispiel 1.
Was wäre denn die Alternative? Wenn die Erstattung der Provosion steuerfrei wäre könnte der Fonds ja die erstattungsfähige Provision so hoch ansetzen dass du gar keine Steuern mehr zahlen müsstest.
VG Totti
da muss ich wohl was falsch verstanden haben falls du recht hast.
die vertriebsfolgeprovision hat meines wissens nichts mit dem erfolg eines fonds zu tun, es handelt sich meines wissens um die zahlung der fondsgesellschaft die an die depotführende bank gezahlt wird weil diese ja den fonds im depot hat.
und ich denke mal das diese zahlung nicht auch nochmal versteuert werden müsste. hier sollte es sicher wege geben diese steuer zu vermeiden. oder?
Ich habe doch auch nicht geschrieben dass die Provision etwas mit dem Erfolg des Fonds zu tun hat.
Aber das Ergebnis ist doch um die Provision geringer, also wird doch auch erst mal nur das geringere Ergebnis versteuert wodurch weniger Steuern gezahlt werden als würde es die Provision nicht geben.
Wenn jetzt die Provision erstattet wird, wird doch die Verringerung des Erstrags wieder ausgeglichen. Dann musst Du doch auch die Verringerung der Steuer ausgleichen und die Provision versteuern.
VG Totti
dieser eintrag soll nicht zu einem dialog zwischen zwei kunden ausarten.
werden diese einträge auch von der Consorsbank gelesen?
wenn ja wäre auch mal eine Meinung aus der Bank sicher sehr hilfreich!
Bin schon gespannt!!!!! Und hoff sehr das da auch was kommt!
Hallo liebe Community-Mitglieder,
vielen Dank für Ihre Beiträge!
Ich habe diese an die entsprechende Fachabteilung weitergeleitet und folgende Informationen erhalten:
Vertriebsfolgeprovisionen sind Anteile an der Verwaltungsvergütung von Fonds, der von der Fondsgesellschaft an die depotführende Bank als Bestandsprovision fließt. Diese werden auch als "Kickbacks" bezeichnet. Im Rahmen der Honorarberatung erstattet Ihnen die Consorsbank sämtliche erhaltene Provisionen - sowohl Ausgabegebühren als auch Vertriebsfolgeprovisionen. Die Erstattung dieser Kosten wirkt gewinnerhöhend für den Kunden, daher muss dies steuerlich wie ein Kursgewinn behandelt werden.
Solche Gutschriften sind abgeltungssteuerpflichtig. Zur Erklärung: bei einem Kunden ohne Honorarberatung wirkt die Zahlung von Ausgabegebühren und der Abzug von Verwaltungsvergütungen im Fonds gewinnmindernd, er versteuert also bei Verkauf des Fonds "nach Kosten". Ein Honorarberatungskunde hat keine Kosten für Erwerb und Vertriebsfolge, deshalb erwirtschaftet er auch höhere Gewinne und muss daher mehr versteuern.
Ich hoffe Ihnen mit diesen Informationen weitergeholfen zu haben.
Bei weiteren Fragen oder Unklarheiten stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!
Viele Grüße aus Nürnberg
Diana
Community Moderator
DAS BRINGT MIR ALS HONORARBERATUNGSKUNDE KEINEN VORTEIL! MIR WURDE ES ALS VORTEIL VERKAUFT!!!!!??? SO DASS DER ZUM NORMALEN KURSGEWINN DIESE VERTRIEBSPROVISION ZUSÄTZLICH GUT GESCHREINBEN WIRD.
WENN DEM NICHT SO IST, WARUM SOLL ICH HONORARBERATUNG MACHEEN??
Und die Kosten für die Honorarberatung sind als gewinnmindernde Ausgaben dann steuerlich von der Abgeltungssteuer absetzbar oder nicht?
VG Totti