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Girokonto gesperrt wegen Betreuung

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Aufsteiger
Beiträge: 1
Registriert: 17.12.2020

Hallo zusammen,

 

ich habe leider ein Problem, was mich die letzten Tage und Wochen arg zweifeln lässt. Ich wollte mich hier mal umhören und eventuell Feedback sammeln, vielleicht erging es jemanden hier ähnlich.

 

Und zwar habe ich seit November die Betreuung meiner Mutter übernommen, welches unter anderem die Vermögenssorge beinhaltet. Da ich meinen Pflichten nachkommen wollte habe ich selbstverständlich die Consorsbank über die Betreuung informiert.

 

Leider musst ich dann gegen Ende November feststellen, dass ihr Konto komplett gesperrt ist. Man kann weder Transaktionen tätigen, noch Kontoauszüge checken, geschweigedenn sich anmelden. Der komplette Zugang ist ihr sowie mir untersagt. Ich dachte mir erstmal nichts weiter und dachte, dass das normal ist und das bestimmt erstmal alles umgestellt werden muss.

 

Nachdem ein Brief von der Consorsbank zurück kam in dem drin stand, dass sie den Betreuerausweis brauchen (zu dem Zeitpunkt war dieser noch nicht ausgestellt) und das Konto gesperrt bleibt, hat es nicht lange gedauert, bis ich das Telefon in die Hand nahm und dort anrief. Bis hierher war der Beschluss des Amtsgerichtes über die Betreuung eingereicht worden der, laut Amtsgericht, ausreichen MUSS, um die Betreuung bestätigen zu können.

 

Ich habe dort wie gesagt angerufen und nachgefragt, wie denn der Status ist und ob die noch irgendwelche Dokumente/Informationen benötigen, damit das alles schnell über die Bühne gehen kann. Leider erfuhr ich dann, dass das Konto, auch wenn alle Informationen und Dokumente vorliegen, nicht wieder geöffnet wird und wenn eine Transaktion gemacht werden muss, ich eine Überweisung aufsetzen soll und diese im Original per Post an Consorsbank schicken muss. Anschließend wird diese dann bearbeitet.

 

Und ab dem Zeitpunkt bin ich am verzweifeln. Anschließend habe ich dann Kontakt mit dem Amtsgericht aufgenommen und denen die Sachlage geschildert. Hier erfuhr ich Zitat Amtsgericht, dass es nicht rechtens ist ein Girokonto zu sperren und unzugänglich zu machen. Ausserdem handelt es sich bei mir um eine befreite Betreuung, welches ebenfalls nicht zur Sperre eines Girokontos berechtigt. Das Amtsgericht hat mir daraufhin empfohlen das Konto aufzulösen und ein Konto bei einer anderen Bank zu eröffnen.

 

Stand heute ist also, dass weder ich noch meine Mutter Zugriff auf dieses Konto haben. Wir können nicht checken, ob die Transaktionen (Lastschriftmandate werden nach wie vor ausgeführt) korrekt gebucht werden, wir können kein Bargeld abheben um Grundbedürfnisse zu erledigen, wir können uns nichtmal anmelden um die Miete für nächsten Monat zu überweisen. Wir haben nur von der Consorsbank gehört, dass es nötig ist bei Transaktionen eine Überweisung zu schreiben, diese einzuschicken um dann zu hoffen, dass das gemacht wird. Wir können ja nichtmal nachsehen, ob alles richtig geklappt hat, da das Konto gesperrt bleibt.

 

Und da frage ich mich, was das soll? Meine Mom ist nicht tot, sie ist in Betreuung und sie muss nach wie vor Ihre Fixkosten zahlen. Auf welches Recht stützt man sich hier, das komplette Konto und die Geldmittel unzugänglich zu machen?

 

Der Beschluss zur Auflösung ist bereits beim Amtsgericht beantragt und uns bleibt wohl nichts anderes übrig als diesen Weg zu gehen. Als langjähriger Kunde schießt sich da mir ehrlich gesagt eine Betonwand vors Gesicht. Unverständlich wie so gehandelt werden kann. Ich verstehe durchaus, dass Sicherheit groß geschrieben wird aber wenn man anschließend nicht mal mehr auf seine eigenen Geldmittel zugreifen kann, egal was man macht und was man vorlegt, dann ist da irgendwas mächtig schief gelaufen.

 

Hat jemand von Euch eine ähnliche Erfahrung machen müssen oder hat hierzu irgendwelche andere Informationen und kann mich aufklären? Leider finde ich hierzu überhaupt nichts in Foren oder Internet.

 

Vielen Dank schonmal!

 

LG

3 Antworten 3

Autorität
Beiträge: 1831
Registriert: 31.10.2016

Consorsbank und Vollmachten bzw. Betreuung ist ein Fass ohne Boden. Was habe ich vor gut drei Jahren durchmachen müssen, als mein Vater ins Pflegeheim kam und ich seine Adresse ändern wollte. Trotz vorhandener Vollmacht von der DABbank (war ein migriertes Depot) und allgemeiner Vollmacht hat sich die Bank geweigert, meinen Status anzuerkennen. Erst nach Einschaltung der Bafin und klarer Aussage über die Gültigkeit von Vollmachten kam man mir "aus Kulanz" entgegen.

 

Den letzten Fauxpas hat man sich nach dem Tod meines Vaters geleistet. Die Adresse wurde geändert auf "UNBEKANNT VERZOGEN". Irgendwie ein äußerst peinlicher Auftritt.


Autorität
Beiträge: 3734
Registriert: 21.07.2017

Hallo, @Itsjustme ,

da übernimmst Du Verantwortung, machst alles richtig - und die Bank stellt Dich und die Betreute vor vollendete Tatsachen. Ich kann mir das nur so vorstellen, dass dort immer noch die überholten Regeln bei Entmündigung angewandt werden und das reformierte Betreuungsrecht noch nicht angekommen ist.

Den Grund für die Sperrung des Girokontos hast Du vermutlich nicht erfahren; fragwürdig ist die Kontensperrung allemal, erst recht, wenn der Bank keine Informationen über die Geschäftsfähigkeit der betreuten Person vorliegen. 

 

Aus der Broschüre "Betreuungsrecht" , Absatz 1.6, Geldanlagen und Geldgeschäfte, des BM für Justiz und für Verbraucherschutz, Stand 06/2020:

(...)

Anlagegenehmigungen sind nicht notwendig, wenn der Betreuer Elternteil, Ehegatte oder Abkömmling des Betreuten ist, soweit das Betreuungsgericht nichts anderes anordnet.


Abhebungen von gesperrten Konten müssen vorher genehmigt werden. Dies gilt auch für fälliges Festgeld oder fälliges Wertpapiergeld (falls der Betreuer nicht Elternteil, Ehegatte oder Abkömmling des Betreuten ist), weshalb das Betreuungsgericht benachrichtigt werden sollte, sobald die Geldfälligkeit von der Bank angekündigt wird.


Für eine Abhebung oder Überweisung von einem (nicht gesperrten) Giro- oder Kontokorrentkonto braucht der Betreuer dagegen keine gerichtliche Genehmigung. Übersteigt das Guthaben auf dem Giro- oder Kontokorrentkonto des Betreuten den für dessen laufende Ausgaben benötigten Geldbetrag, hat der Betreuer den Überschuss aber ebenfalls verzinslich und mündelsicher anzulegen.


Moderator
Beiträge: 91
Registriert: 24.05.2018

Hallo @Itsjustme,

vielen Dank für Ihren offenen Beitrag zum Thema Betreuung. Wir können verstehen, dass Sie verärgert sind.

Wir Moderatoren haben keine Einsicht in persönliche Kundendaten. Deswegen können wir Ihnen zu konto- und fallbezogenen Fragen leider keine Informationen geben.

Bei der Community handelt es sich um ein öffentlich zugängliches Forum. Daher können kundenspezifische Fragen allein aus Datenschutzgründen nicht geklärt werden.

Falls Ihr Anliegen noch weiter besteht, wenden Sie sich bitte noch einmal an unsere Kundenbetreuung. Diese erreichen Sie montags bis sonntags von 07:00 Uhr – 22:30 Uhr unter 0911 3693000.

Vielen Dank und viele Grüße

CB_Anna-Lena
Community-Moderatorin

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