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Ablehnung Kontaktloszahlung mit Girokarte: Karte muss eingeführt werden

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Von Zeit von Zeit wird im Supermarkt die reine Kontaktloszahlung abgelehnt. So weit, so normal. Allerdings reicht es dann nicht, einfach die PIN einzugeben, sondern die Karte muss physisch ins Gerät eingeführt werden und dann musst zusätzlich die PIN eingegeben werden. Würde es nicht reichen, nur die PIN einzugeben ohne Einführen der Karte. Wer bestimmt das, das Gerät oder die kartenausgebende Bank? Ich bin nicht sicher, meine aber beobachtet zu haben, dass andere Kunden nur die PIN nachträglich eingeben.

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@JoeEnochs 

Es kann gut sein, dass bei den anderen Kunden die Karte nicht abgelehnt wurde, sonders sie "nur" den Betrag über eine PIN "freigeben" mussten.

 

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@immermalanders 

 

Bei mir wird die Karte ja auch nicht abgelehnt, sondern nur die Kontaktloszahlung. Wenn ich die Karte dann eingesteckt habe und dann die PIN eigegeben habe, dann hat sie bis jetzt auch jedesmal funktioniert.

Andererseits wurde ich noch nie lediglich nach der PIN gefragt, sondern die Kontaktzahlung erfolgt wenn, dann ohne weiteres ohne Eingabe der PIN. Bei anderen Kunden im selben Supermarkt reicht aber teilweise die Eingabe der PIN. Deswegen meine Frage.

Wenn beide Möglichkeiten vorhanden sind und es keinen Unterschied in der Einstellung der Karte ist, warum werde ich nie lediglich nach der PIN gefragt?

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@JoeEnochs :

 

Aus den FAQ der girocard Euro Kartensysteme GmbH:

 

Wie funktioniert kontaktloses Bezahlen mit der physischen Karte?

Für das kontaktlose Bezahlen hältst du deine girocard einfach ganz nah an das Terminal, die Daten werden über Near Field Communication (NFC) übertragen. Beträge bis 50 Euro lassen sich in der Regel ohne PIN-Eingabe bezahlen. In bestimmten Abständen wird aus Sicherheitsgründen auch bei kontaktlosen Zahlungen mit einer physischen Karte die PIN abgefragt. Mit girocard kontaktlos bezahlst du auch größere Beträge kontaktlos – dann jedoch in der Regel immer mit PIN-Eingabe. Die Sicherheit beim kontaktlosen Bezahlen ist genauso hoch wie bei herkömmlichen Zahlungen, da die bewährten Sicherheitsstandards der Deutschen Kreditwirtschaft unverändert gelten.

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@stocksour 

 

Genau das unterstreicht ja meinen Punkt, auch wenn Sie die FAQ hier vermutlich als Zitat eingefügt haben, um mir durch die Blume zu sagen, dass ich mich mal besser informieren soll.

 

Da steht eben nicht: "In bestimmten Abständen wird die Kontaktabzahlung abgelehnt und die Karte muss ins Terminal eingeführt werden, um eine Zahlungsfreigabe per Chip und dann zusätzlich auch noch per PIN durchzuführen." 

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@JoeEnochs :

Dass ich mit c&p gearbeitet habe, lässt sich anhand der verlinkten URL nachprüfen; das ausnahmsweise Unterlassen einer dem Thema angemessenen Zitierweise bitte ich zu entschuldigen.

"Durch die Blume" habe ich überhaupt nichts gesagt.

 

Wenn Dir die erhaltenen Antworten nicht gut genug sind - stelle Deine Eingangsfrage doch einfach an berufener Stelle: s. URL weiter oben, "Kontakt" ganz unten.

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Aus "Häufig gestellte Fragen" zum kontaktlosen Bezahlen mit Karten der Consorsbank:

 

(...) An allen Akzeptanzstellen mit dem Wellensymbol bezahlen Sie mit Ihrer girocard, Visa Card Debit oder Visa Card Gold kontaktlos bis einschließlich 50 Euro ohne die Eingabe einer PIN am Bezahlterminal. Für Beträge darüber müssen Sie Ihre PIN eingeben. Voraussetzung ist, dass die Händler Ihre Terminals hierfür angepasst haben. (...)

 

(...) Insgesamt können Sie im europäischen Wirtschaftsraum bis zu einer Gesamtsumme von 150 Euro kontaktlos ohne PIN bezahlen. Ist dieser Wert erreicht, müssen Sie Ihre PIN eingeben, auch für Kleinstbeträge. 

Damit Sie weiterhin kontaktlos bezahlen können, muss Ihre Karte nach dem Erreichen der Gesamtsumme Kontakt zu einem Terminal gehabt haben. Das heißt, die Karte wurde eingesteckt und Sie haben Ihre PIN eingegeben. Erst dann ist kontaktloses Bezahlen erneut bis zu einer Gesamtsumme von weiteren 150 Euro möglich. Als „Kontakt zu einem Terminal“ gilt dabei auch die Abhebung an einem Geldautomaten oder das Einstecken Ihrer Karte an einem Bezahlterminal. (...) 

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Ja, das erklärt es eindeutig. Danke. Weiß jemand, ob diese Regel so bei allen Banken besteht?

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Also, ich habe mal ein bisschen im Internet nachgeschaut.

 

Nach meiner Meinung ist es danach so, dass die Notwendigkeit, die Karte von Zeit zu Zeit in das Lesegerät einführen zu müssen, statt einfach nur die PIN eingeben zu müssen, eine Besonderheit der Consorsbank.

 

Als Beispiel hier der Text der Bundesbank, um keine Konkurrenzbanken zu verlinken:

https://www.bundesbank.de/de/aufgaben/themen/kontaktlos-einfach-und-bequem-bezahlen-665072#:~:text=W....

 

Falls dem wirklich so ist, und ich nicht etwas misstverstehe, ist das dann ein gravierender Nachteil der Consorsbank Karte gegenüber anderen Girokarten, die mir ihre Nutzung verleidet. Das Zahlen mit dem Handy, bei dem man lediglich die Bildschirmsperre aufheben muss, ist da deutlich bequemer.

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Es kommt immer darauf an, WO und WIE man "im Internet" nachschaut.

Der verlinkte Artikel ist mit 18.10.2016 (!) datiert.

Die DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) 2018/389 DER KOMMISSION vom 27. November 2017, veröffentlicht im Amtsblatt der Europäischen Union und in Deutschland in Kraft getreten am 13.03.2018 und gemeinhin

als PSD2-Richtlinie bezeichnet, schreibt im Artikel 11 vor:

 

Kontaktlose Zahlungen an der Verkaufsstelle

Zahlungsdienstleister dürfen unter Einhaltung der in Artikel 2 festgelegten Anforderungen bei Auslösen eines kontaktlosen elektronischen Zahlungsvorgangs durch den Zahler davon absehen, eine starke Kundenauthentifizierung zu verlangen, wenn dabei die folgenden Bedingungen erfüllt sind:

a)

Der Einzelbetrag des kontaktlosen elektronischen Zahlungsvorgangs geht nicht über 50 EUR hinaus, und

b)

die früheren kontaktlosen elektronischen Zahlungsvorgänge, die über ein mit einer kontaktlosen Funktion ausgestattetes Zahlungsinstrument ausgelöst wurden, gehen seit der letzten Durchführung einer starken Kundenauthentifizierung zusammengenommen nicht über 150 EUR hinaus, oder

c)

die Anzahl der aufeinanderfolgenden kontaktlosen elektronischen Zahlungsvorgänge, die über das mit einer kontaktlosen Funktion ausgestattete Zahlungsinstrument ausgelöst wurden, geht seit der letzten Durchführung einer starken Kundenauthentifizierung nicht über fünf hinaus.

(Hervorhebungen durch mich)

 

Dass die Karte gelegentlich in ein Terminal gesteckt und die PIN eingegeben werden muss hat auch einen technischen Hintergrund:

Bei dem Vorgang erfolgt

a) "wieder einmal" eine starke 2-Faktor-Authentifzierung; per NFC wird ja die PIN nicht übertragen, da sie nicht auf der Karte ist.

b) die Zurücksetzung des Zählers für die oben hervorgehobenen Werte.

 

Neben der Consorsbank verhalten sich mindestens 3 weitere Institute (mehr habe ich nicht gecheckt) ebenso richtlinienkonform.

Und wie ich bei Finanztip lese, ist das bei allen kartenausgebenden Banken so.

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