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AGB-Änderungen - Widerspruch

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Gelegentlicher Autor
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Beiträge: 1
Registriert: 22.02.2015

Hat jemand von euch schon aufgrund der in meinen Augen ziemlich unverschämten Änderungen den neuen AGB widersprochen? Die Consorsbank wird dann vermutlich ja eine Kündigung heraussenden, hat aber selbst eine Kündigungsfrist von 2 Monaten.

Wenn man also nun widerspricht und die Consorsbank etwa z.B. Ende November eine Kündigung schickt, dann endet die Vertragslaufzeit ja folglich erst Ende Januar - und hier müssten natürlich aus rechtlicher Sicht auch die alten Konditionen weiterlaufen.
Das Problem hierbei: Die Consorsbank hat mir gegenüber angekündigt, dass dann auch trotz Widerspruchs die neuen AGB ab 5.12. gelten würden, da man technisch nicht zwischen den Nichtwidersprechern und den Widersprechern differenzieren könnte. Aber man hätte ja dann schließlich im Anschluss die Möglichkeit, "eine Reklamation einzureichen". Wie unglaublich frech!

Widersprüchlich sind die Aussagen bisher dazu, was passiert, wenn man erst den AGB-Änderungen widerspricht, dann die Kündigung seitens der Consorsbank abwartet und anschließend den Widerspruch widerruft (d.h. die Änderungen doch akzeptiert). Damit könnte man die alten AGB ja zumindest noch bis Januar nutzen, selbst wenn man danach Kunde bleibt.
Ein Kundendienstmitarbeiter hatte mir im Service-Chat diesbezüglich dannmitgeteilt: "In diesem Fall wird das Vertragsverhältnis aufrechterhalten".
Bei einer zweiten Anfrage einige Tage später hieß es dann von einem anderen Kundendienstmitarbeiter im Chat plötzlich: "Wenn wir Ihnen aufgrund des AGB Widerspruchs kündigen, dann gibt es keine Möglichkeit mehr das Konto zu behalten."

Es ist sehr traurig, wenn man nicht mal mehr vom Kundendienst überhaupt eine eindeutige Aussage erhält. Das niedrige Service-Level ist erschreckend. Ich vermute mal, man hat das Ganze an irgendeinen Dienstleister outgesourct, dessen Mitarbeiter (anscheinend) keine wirkliche Ahnung von den Produkten und Bedingungen des Auftraggebers (also der Consorsbank) haben. Peinlich!

Hat jemand eine Ahnung, was nun stimmt? Über Erfahrungsberichte bzgl. eines Widerspruchs würde ich mich freuen. 🙂

Danke

PS: Noch was zu den AGB-Änderungen allgemein: Es ist eine Frechheit, dies damit zu begründen, dass man sich den allgemein üblichen Marktkonditionen anpasst. Die Consorsbank ist schließlich eine Direktbank und muss kein teures Filialnetz unterhalten. Wieso also soll ich nun plötzlich Konditionen akzeptieren, die mir jede Filialbank bietet, aber ich diese zusätzlichen Leistungen einer Filialbank eben gar nicht nutzen kann? Immerhin spart die Consorsbank dadurch massenweise Kosten - genau diesen Vorteil sollte sie als Direktbank eigentlcih zumindest teilweise an den Kunden weitergeben.

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
Aufsteiger
Beiträge: 3
Registriert: 09.09.2014

Was genau stört dich denn an den Änderungen der AGB und warum wirfst Du im Vorfeld schon ein so kompliziertes Szenario auf mit Widerspruch, Kündigung und dann Zurückziehen der Kündigung? Ist das eine geeignete Strategie, um Unmut über die Änderungen zu äußern oder nur um die Belastbarkeit der Prozesse bei der Consorsbank zu testen?

Generell sind die Änderungen in den neuen AGB wirklich unschön, aber ich finde, für die ggü. anderen Direktbanken höheren Gebühren bekommen die Kunden der Consorsbank auch etwas mehr geboten, z.B. dieses verwaltete Forum und daher die Möglichkeit zum direkten Austausch mit anderen Kunden/Betroffenen.


Enthusiast
Beiträge: 181
Registriert: 18.11.2014

Hallo Dagobert2410,

 

vielen Dank für Deinen guten Beitrag. Mir erschließt sich die von Nairolf dargelegte Problematik nicht so ganz. Kündigen aber dennoch die Vorteile der Consorsbank befristet genießen??? Frage mich wirklich, was das für ein "Wunschkonzert" sein soll. Allgemeine Geschäftsbedingungen sich nicht verhandelbar. Entweder man nimmt sie an oder nicht. Wenn man sich entschließt, die Geschäftsbeziehung zu beenden (resultiert zwangsläufig durch Nichtannahme der AGB), muss man sich auch mit den Konsequenzen abfinden.

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