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Vorabbefreiung Quellensteuer Kanada

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Regelmäßiger Autor
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Registriert: 28.01.2015

Ich möchte mich hiermit beschweren, über den schlechten Service bzgl. der Vorabbefreiung. Es geht wie oben im Titel beschrieben um die Vorabbefreiung der Quellensteuer.

 

Gemäß BDO CA ist dies möglich:

Zitat:

Der Quellensteuersatz
für von kanadischen Gesellschaften an in Deutschland ansässige Personen gezahlte Dividenden
ist durch das deutsch-kanadische Doppelbesteuerungsabkommen von 25% auf 15%
herabgesetzt

 

Quelle:

http://www.bdo.ca/en/Library/Services/Tax/Publications/Canadian-Taxation-of-German-Investors-GER.pdf

 

Weiterhin hat die Konkurrenz ein Formular zur Vorabbefreiung:

 

 

Dieser Service ist KOSTENLOS. Consorsbank verlangt pro Dividendenzahlung über 90 Euro. Ich finde das ist nicht hinnehmbar, besonders für Kleinanleger.

 

Kanadische Aktien sind für mich unerlässlich in einem Portfolio.

 

Ich hoffe das sich daran was ändern wird, ansonsten muss ich andere Alternative prüfen. Wäre für mich schade, weil ich ansonsten zufrieden bin.

 

 

14 Antworten 14

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Gibt es eine Übersicht bei welchen Ländern eine Vorabbefreiung möglich ist? USA geht ja immerhin. Schweden soll wohl auch möglich sein, Dänemark nicht.

 

Es ist ja eher suboptimal erst eine Dividendenzahlung abzuwarten um zu wissen wie die Quellensteuer abgezogen wird.

 

VG Totti

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Gelegentlicher Autor
Beiträge: 14
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Sie meinen wohl eher eine gesetzliche Verpflichtung und nicht Grundlage bestehe nicht. Bitte formulieren Sie sorgfältig.

Ich wußte nicht, dass es eine solche Vorabbefreiung gibt und habe stets die gesamten kanadischen und deutschen Steuern gezahlt. Jetzt überlegte ich gerade, mir wieder mal Royal Bank of Canada zu kaufen und habe deshalb die Quellensteuer gesucht.

Mir gibt es zu denken, wenn Consors - von mir als sehr kundenfreundlich eingestuft - diesen Service nicht bietet und auch nicht einmal auf die Möglichkeit aufmerksam macht. Wir haben unsere gesamten Anlagen, die wir nicht in einer Vermögensverwaltung haben, bei Consors konzentriert. Vielleicht ist das doch keine so gute Idee? Welche Bank ist es, die die Vorabbefreiung kostenfrei anbietet?

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Gelegentlicher Autor
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Welche Filialbank ist das? Gibt es auch online Banken, die das macgen?

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
Enthusiast
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Vielleicht kann die CB ja auch das Formular einer anderen Bank verwenden? Könnte ich mir jedenfalls vorstellen, da ja eh ein Formular der ausländischen Steuerbehörde.

 

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
Enthusiast
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Mein Link wurde gestern entfernt, da er den Namen eines Mitbewerbers von der CB enthielt.

 

Ich poste den Link jetzt mit 123456789 statt des Namens des Onlinebrokers.

 

Wer will kann ja mal im Browser die 123456789 mit dem Namen einer Onlinebank ersetzen.

 

https://www.123456789.de/pbl/member/formcenter/download/corp0335.pdf?redirected=946059&ePdfInstance=...

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