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Multibanking II AGB's und Datenschutz (welcher) ade! Weil ihr der Freigabe der Daten zu Werbezwecken zustimmt!

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Wer Multibanking nutzt lässt sich auf folgendes mit CortalConsors ein:

 

Unter Punkt 1. Der AGB's Der MultiBanking-Service ermöglicht es Nutzern, sich eine Übersicht über Finanzprodukte (z.B. Giro- und Sparkonten, Kreditkarten, Depots, PayPal Accounts), die der Kunde bei anderen Banken und Finanzdienstleistern (Fremdinstitute) unterhält, zur vergleichenden Ansicht und Analyse grafisch darstellen zu lassen.

 

Unter Punkt 2.1 Eine Aktivierung des persönlichen Multibanking-Service ist nur möglich, wenn der Nutzer den „Bedingungen zur Nutzung des Consorsbank MultiBanking-Services“ und der Verwendung seiner eigenen Daten durch die Bank vorab zugestimmt hat.

 

Unter 2.2. Um bei Fremdinstituten unterhaltene Finanzprodukte in die Übersicht aufzunehmen, muss der Nutzer seine persönlichen Zugangsdaten, die er von dem jeweiligen Fremdinstitut erhalten hat, eingeben. Die Zugangsdaten werden verschlüsselt und für die Synchronisation der Daten verwendet. (ACHTUNG auch hier) "Eine Speicherung der Zugangsdaten für eine automatische Synchronisation der Daten ist auf Wunsch des Nutzers möglich.

4. Haftung von CortalConsors (heul Smiley (wütend)Smiley (traurig))

4.1 Die Bank haftet bei Erbringung des MultiBanking-Service nur für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit und Arglist. Dies gilt nicht für die Verletzung vertragswesentlicher Pflichten und für Schäden aus der Verletzung des Lebens, Körpers oder der Gesundheit.

Eine Zusicherung oder Garantie in Bezug auf den Multibanking-Service, insbesondere für seine Eignung zum vorgesehenen Zweck, Richtigkeit, Vollständigkeit und Genauigkeit der angezeigten Inhalte sowie seine technische Verfügbarkeit wird nicht übernommen. Die Bank behält sich vor, den MultiBanking-Service jederzeit zu ändern oder einzustellen.

Unter 4.2 (Widerspricht sich hier CortalConsors nicht selbst?)

Die im Multibanking-Service zur Verfügung gestellten Übersichten und Auswertungen dienen lediglich der Information und der Unterstützung der Finanzplanung des Nutzers.

Wie bitte? ... und wie war das mit der Werbung usw. sieh oben

 

4.3 Neben diesen Bedingungen gelten bei der Nutzung des MultiBanking-Service die zwischen dem Nutzer und Fremdinstituten vereinbarten Regelungen fort. Für deren Einhaltung, insbesondere die Beachtung aller Anforderungen an die Sicherheit bei der Eingabe und Speicherung seiner Zugangsdaten, ist allein der Nutzer verantwortlich (so? Und wenn der User den Haken setzt, werden da die Zugangsdaten etwa nicht auf Ser´vern von CoratlConsors gespeichert? Die Bank schliesst hier wie üblich mal wieder alles aus! Wie soll der Kunden den beweisen das Er oder CoratlConsor einen Fehler gemacht hat?)  Die Geltendmachung von Ansprüchen, die aus einer etwaigen Verletzung von Vereinbarungen zwischen Nutzer und Fremdinstituten resultieren, ist ausgeschlossen.

5. Datenschutz

Eine Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von Daten (insbesondere Umsatzdaten und Salden), die die im Rahmen des MultiBanking-Service erfassten Konten und Depots betreffen, erfolgt nur zur Durchführung des MultiBanking-Service. Darüber hinaus kann die Bank die Daten in ausgewählten Beratungsprozessen und zur Unterbreitung von individuellen Angeboten einsetzen, wenn der Kunde hierzu vorab seine Einwilligung erteilt hat. (der Kunde muss doch seine Einwilligung geben! Sonst kann Er das Produkt Multibanking doch gar nicht nutzen!)

Mein Fazit von Multibanking hat in erster Linie einer etwas CortalConsors 

 

Datenschutz widerholung & Fortsetzung Cortal Consor - na toll - Multibanking:

Datenschutz Cortal Consor - na toll - Multibanking:

Ja, ich akzeptiere die oben aufgeführten "Bedingungen zur Nutzung des Consorsbank MultiBanking-Service". Ich bin damit einverstanden, dass meine im Rahmen der Nutzung des MultiBanking-Service erhobenen Daten aus eingebundenen Konten und Depots von der Consorsbank in ausgewählten Beratungsprozessen und zu Werbezwecken verwendet werden.

Smiley (traurig)Smiley (wütend)

Wer das macht hat es selbst so gewollt! Ich möchte nur darüber aufklären wie gläsern ihr Euch macht, wenn ihr diese einfache, billige Tool nutzt!

CortalConsors weiß dann alles über Euer Geld.

Na prost!

 

4 Antworten 4

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Mein Gott... Muss das sein, 3 Beiträge um selben Thema zu erstellen?

 

Sie haben Recht, die Funktion MultiBanking ist Datenschutztechnisch eher fraglich. Jeder Kunde sollte daher selber wissen, ob er diese nutzt.

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Hallo, die 3 Beiträge haben sich durch zeitlich versetzte Recherche nach und nach ergeben. CortalConsors hat eine Negativbewertung vonzum dem Thema Multibanking nicht veröffentlicht/gepostet weil ebenfalls wie Vorbewerter mit 1 Stern mit "Aufforderung zum Vetragsbruch" hingewiesen wurde. Warscheinlich haben noch mehr Personen mit 1 Stern ge-votet, die nicht veröffentlicht wurden.

Der Vetragsbruch bezog sich bei dem vorherigen Bewerter auch auf den "Bruch" des Vertrages bei der anderen Banken.

Bei mir bezog sich CC auf das Urteil

Wortlau CB_Petra

Hierzu die Pressemitteilung des Bundeskartellamts, welches die PIN-Weitergabe-Klauseln in AGBs für rechtswidrig erklärt:

" http://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Meldung/DE/Pressemitteilungen/2016/05_07_2016_Sofort%C3%BC...

 

Zusätzlich ist hier einzusehen, wie der Sachverhalt zukünftig geregelt wird, PSD2 bzw. XS2A ("Access to accounts"):

https://ec.europa.eu/info/law/payment-services-psd-2-directive-eu-2015-2366_en "

Dieses Urteil hat jedoch kaum etwas mit der Gesamtheitlichen Situation  zu tun.

Angenommen es setzen sich immer mehr Dienste durch wie z.B. Direktüberweisung, also Webseiten auf denen Sie direkt ihre Geheime-PIN der EC-Karte eingeben sollen.

So erhöht sich die Gefahr exponentiell, auf einer gefälschten Pishing-Bezahldienstseite seine "sonst so geheime PIN"einzugeben.

Einserseit lasten die Banken die Beweispflicht dem Kunden auf, schreiben in die Verträge, das man seine zugeteilte Daten nicht weitergeben darf, andereseit will die private Bezahlwirtschaft mit PINS von anderen Banken neu Bezahlsysteme ins Leben rufen.

Das Thema ist sehr kontraprduktiv und die Sicherheit bleibt auf der Strecke. Die Wirtschaft will eben "nur" einfaches bezahlne für den Kunden.  Single-Sign-On ist auch ihr ein sehr kritischer Bereich, wie auch Passwortresor. Einmal Zugang, dann Zugang für alles.

Der CC Moderator hat die Bewertung darufhin nicht gepostet, mit der Begründung Begriff "Vetragsbruch" und der Link dem Urteil oben.

Wie geschrieben hat das eine nur im Ansatz etwas mit den Datenschutzbestimmungen zu tun die die User "abhaken". Viele sind sich eben nicht darüber bewusst.

 

Wir sind nun mal im Netz unterwegs um sich die Meinung aller anzuhören.

 

Wie geschrieben 3 Posts, ok - aber wenn man die länge der Datenschutzbestimmungen im Kleingedruckten großer Unternehmen liest, sind die 3 Post hier nicht zu viel und dem Thema entsprechen (Brisanz) angepasst. Schliesslich geht es bei den Banken um Millionen.

 Vielleicht hat es der ein oder andere im TV gesehen. Grass.

..... und Gott,  so hoch will ich nicht hinaus Smiley (zwinkernd) 

Aber Danke der Beipflichtung.

Ein anderes aber anlages Thema was Haftung von Banken angeht

Zuletzt im Fernsehen ein interessanter Beitrag eines Banken Opfers. siehe im web sparkassenopfer.info !

 https://www.zdf.de/politik/frontal-21/sparkasse-zerstoert-existenz-100.html


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Die ConSors Discount-Broker GmbH hat vom Multibanking genau so viel, wie alle anderen Banken die das anbieten. Wer seine Daten preisgibt, muss damit rechnen, dass diese weiter verwendet wrden könnten.

In den AGB steht: "Das personalisierte Sicherheitsmerkmal darf nicht außerhalb der gesondert vereinbarten Internet-Seiten eingegeben werden (z.B. nicht auf Online-Händlerseiten). Das personalisierte Sicherheitsmerkmal darf nicht außerhalb des Online-BankingVerfahrens weitergegeben werden, also beispielsweise nicht per E-Mail. Die PIN und Zugangsdaten dürfen nicht zusammen mit dem Authentifizierungsinstrument verwahrt werden". Und somit könnte das erlaubt sein...

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"Und somit könnte das erlaubt sein..."??!

 

Könnte ist konjunktiv -

 

Ich denke eher es ist nicht ratsam und "könnte" eher nicht erlaubt sein- sehr waage wenn man das nur als Vermutung assprechen kann.

 

Die Bezahldienste laut dem im Forum verwiesenen URTEIL vom OLG FFM bezieht sich z.B. nur auf Bezahldienstleister für einzelne Bezahlvorgänge!

Ich persönlich nutze diese Bezahlform nicht, da mir zu gefährlich! Wenn man vesehentlich auf einer Pishing-Webseite landet ist die PIN schon einmal dem Hacker bekannt. Jetzt benötigt dieser nur noch eine TAN.

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