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Depotauszüge

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Es war wieder einmal ein Jahresende.

Da kontrolliert man dann seine Konten und Depots etwas genauer und druckt die Auszüge aus. Man braucht sowas ja später auch für die Steuererklärung.

Die Kontrolle der Geldkonten (ich habe dazu Parallelkonten in meiner Buchhaltung) ist dabei einfach.

Bei den Jahresdepotauszügen hingegen ist die Bestandskontrolle erschwert; das muss nicht sein.

Warum kann der Jahresdepotauszug die Aktien nicht in alphabetischer Reihenfolge aufführen? Meine anderen Banken machen das alle so. Bei der langen Consorsliste geht paralles Lesen hingegen nicht - man muss dann die Positionen suchen und abstreichen. Zeitaufwand der überflüssig sein sollte. 

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
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Die Liste der Aktien nach Wkn zu sortieren, sollte eigentlich jede vernünftige Software können. Darüber kann man das Wertpapier schließlich eindeutig identifizieren und reduziert eine möglichen Fehlerquelle.

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Es ist nicht ganz klar, was du sagen willst.

Ich habe die Depotauszüge auch einmal genau unter die Lupe genommen. Die Aufstellung ist schon verwirrend. Richtig , die consorsbank listet nach WKN auf, andere Banken nach Alphabet.

Was ist geläufiger? 

Wie schon geschrieben, macht die CB es auch anders mit dem Datum.

 

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Ich bin jetzt etwas verwirrt:

Wozu braucht man in der Steuererklärung Kontoauszüge und Depotauszüge?

In der Steuerbescheinigung steht doch alles, was man für die Anlage KAP braucht.

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Nochmal, da die Frage nur an @DerBietigheimer gerichtet ist.

Ich bin jetzt etwas verwirrt:

Wozu braucht man in der Steuererklärung Kontoauszüge und Depotauszüge?

In der Steuerbescheinigung steht doch alles, was man für die Anlage KAP braucht.

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@stocksour

Auch auf die Gefahr hin, dass ich dich verärgere und noch mehr verwirre:

Wo hat der @DerBietigheimer geschrieben, dass er die Depotauszüge für die Steuererklärung braucht?

Man braucht sie nicht. Man kann auch seit 2009 ohne Steuerbescheinigung die Steuererklärung machen.Smiley (zwinkernd)

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@erich12, wer sich in dieser Community leicht ärgert, ist da glaube ich eh verloren ...

Ich hab's Dir vom Threadbeginn nochmal runterkopiert und "eingebleut":

  Depotauszüge

Es war wieder einmal ein Jahresende.

Da kontrolliert man dann seine Konten und Depots etwas genauer und druckt die Auszüge aus. Man braucht sowas ja später auch für die Steuererklärung.

 

 

Davon abgesehen schreibst Du: Man kann auch seit 2009 ohne Steuerbescheinigung die Steuererklärung machen.

Falls das möglich sein sollte, dann: Gelobt sei, was Arbeit macht!

 

Mein Finanzamt ist da übrigens ganz anderer Meinung und hat von 2009 bis 2016 größten Wert auf die Vorlage meiner Steuerbescheinigungen nach amtlichem Muster gelegt, und die Checkliste meines Steuerprogramms für die Steuererklärung 2017 listet sie auch als "zwingend einzureichende Belege" auf.

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@stocksour

Wenn die Kapitaleinkünfte z. b. zwecks Günstigerprüfung in der Steuererklärung angegeben werden, dann mussten bisher die Steuerbescheinigungen vorgelegt werden.

 

Wenn man keine Kirchensteuer nachzuzahlen hat und auch keine Kapitalerträge vorliegen, die noch nicht versteuert wurden, dann muss keine Anlage KAP abgegeben werden.

 

Künftig braucht man keine Belege mehr mit der Steuererklärung einzureichen. Haben sollte man sie aber schon, da sie auf Anforderung vorgelegt werden müssen.

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@stocksour

Sorry, nachdem du mir den Passus  "eingebleut" hast Smiley (überglücklich),

habe ich die Stelle jetzt auch gelesen.

Nochmals: Natürlich braucht man für die Steuererklärung keine Konto- oder Depotauszüge.

 Ich überprüfe aber auch solche Dokumente, die der Gesetzgeber vorschreibt, auf Richtigkeit.

Ich stimme @DerBietigheimer zu, dass eine Aufstellung der Posten in alphabetischer Reihenfolge

besser zu überprüfen ist. Bei ein paar Posten  spielt das natürlich  keine Rolle.Verlegener Smiley

 

Was die Steuerbescheinigung betrifft: Darüber wurde hier im Forum und anderswo schon genug geschrieben.

Ich gebe meine Steuererklärungen ohne Steuerbescheinigung ab. Mein Finanzbeamter weiß, was Abgeltungssteuer heißt.Smiley (zwinkernd)

Übrigens, du hast einen interessanten Nickname.

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@Sigrid_W@erich12: Wenn Ihr mir zugesteht, dass es auch oberhalb des persönlichen Spitzensteuersatzes von 25% gute Gründe für die Erstellung einer Anlage KAP geben kann, bin ich auch schon still.

 

@erich12: zu meinem Nick schreibe ich jetzt nicks, sonst gelangen wir vom Depotauszug über die KAP noch zur Nickologie. Nur soviel: in dem Zustand bin ich extrem selten.

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