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Werbungskosten Teil 2: gängige Beispiele

24.04.2017 13:34

Die Liste möglicher Werbungskosten ist lang. Kennen Sie schon alle Kosten, die Ihnen helfen können, Steuern zu sparen?

 

Werbungskosten: Zahlreiche Ausgaben sind relevant

 

Kilian, der gerade seine erste Steuererklärung macht und sich in diesem Zusammenhang mit dem interessanten Thema Werbungskosten auseinandersetzt, kennen Sie bereits aus dem ersten Teil dieses Artikels. Er hat ermittelt, dass für ihn die Pendlerpauschale sowie das Absetzen von Bewerbungskosten infrage kommen. Damit aber nicht genug: Die Liste möglicher Werbungskosten ist lang – auch Kilian wird noch fündig. Im Folgenden lernen Sie weitere Beispiele für Werbungskosten kennen.

 

Beachten Sie dabei aber bitte, dass an dieser Stelle keine vollständige Auflistung aller Werbungskosten möglich ist und dass das Absetzen von Werbungskosten nur ein einzelner Schritt auf dem Weg zu einer vollständigen Steuererklärung ist. Selbstverständlich sind unter anderem auch alle Einnahmen sowie weitere Ausgaben – zum Beispiel außergewöhnliche Belastungen und Sonderausgaben – anzugeben.

 

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Kosten für die doppelte Haushaltsführung

 

Nachdem sich Kilian für eine Job-Offerte entschieden hatte, stand ein großer Umbruch in seinem Leben an. Bis dahin lebte er gemeinsam mit seiner Verlobten in Köln, nun stand Nürnberg als neuer Arbeitsort auf dem Plan. Tägliches Pendeln war bei dieser Entfernung nicht möglich. Kilian hat sich also eine kleine Wohnung in Nürnberg genommen.

Wann immer er es einrichten kann, fährt er nun zurück nach Köln in die gemeinsame Wohnung. Ein nicht gerade kostengünstiges Unterfangen: Wer zwei Haushalte führt, muss doppelt zahlen – ganz zu schweigen von den zusätzlichen Miet- und Fahrtkosten. Da Kilian aber wegen eines Jobs diese Strapazen auf sich nimmt, zeigt sich der Fiskus von seiner verständnisvollen Seite. Kosten für eine doppelte Haushaltsführung sind nämlich ebenfalls Werbungskosten.

 

Welche Kosten berücksichtigt das Finanzamt?

 

Auf den allerersten Blick ist zu erkennen, dass laut § 9 des Einkommensteuergesetzes für die Unterkunft die tatsächlichen Aufwendungen, allerdings nicht mehr als 1.000 Euro pro Monat abgesetzt werden dürfen. Zudem können unter anderem Kosten für Familienheimfahrten (einmal pro Woche) berücksichtigt werden. Dass im Zuge der doppelten Haushaltsführung durchaus noch andere Posten eine Rolle spielen können, erfahren Sie in einem Artikel des Vereinigten Lohnsteuerhilfe e. V.

 

Aber Vorsicht: Das Thema doppelte Haushaltsführung ist relativ komplex und es gibt einige Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, damit das Finanzamt diese Position als Werbungskosten anerkennt. Holen Sie sich bei Bedarf also steuerliche Hilfe, wenn der Bereich doppelte Haushaltsführung für Sie zu undurchsichtig sein sollte. Dies gilt im Übrigen immer, wenn Sie mit Ihrer Steuererklärung nicht zurechtkommen.

 

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Arbeitsmittel

 

Bei Kilian verhält es sich wie bei den meisten Arbeitnehmern: Die Arbeitsmittel stellt natürlich in erster Linie der Arbeitgeber. Ab und an kommt es aber dennoch vor, dass Kilian Arbeitsmaterialien wie etwa Utensilien für Notizen, Fachzeitschriften und Ähnliches kauft – die Arbeit endet für ihn oft nicht, sobald er das Büro verlässt. In der Presse ist im Zusammenhang mit Arbeitsmitteln oft die Rede von einer „Pauschale“, die sich auf 110 Euro beläuft – so auch in diesem Artikel, der auf focus.de erschienen ist.

 

Aber Vorsicht: Wie auch in dem erwähnten Artikel zu erfahren ist, handelt es sich hierbei vielmehr um eine Nichtbeanstandungsgrenze und nicht um eine echte Pauschale. Die Kosten sollten also tatsächlich angefallen sein und das Finanzamt entscheidet letztendlich über die Anerkennung. Wer allerdings nachweisen kann, dass er sogar höhere Kosten für Arbeitsmittel hatte, sollte dies auch tun. Dann spielen allerdings auch Belege, mitunter Abschreibungen sowie häufig sehr detaillierte Regelungen – wie etwa bei der beruflichen Nutzung des privaten PCs – eine Rolle. Zu Letzteren finden Sie erste Hinweise in einem auf faz.net erschienenen Artikel.

 

Kontoführungsgebühren

 

Die Zeiten, in denen Arbeitgeber ihren Angestellten am Ende des Monats das Gehalt bar auszahlten, sind längst vorüber. Auch bei Kilian gehen die Gehaltsgutschriften direkt auf sein Girokonto. Sein Arbeitgeber hätte nicht schlecht gestaunt, wäre Kilian die Angabe der Bankverbindung schuldig geblieben. Ein Konto ist in diesem Sinne quasi notwendig, um sich an die Zahlungsabläufe des Arbeitgebers anzupassen. Die Kontoführungsgebühren, die bei Kilian anfallen, sind zwar nicht hoch, dennoch sollte er nicht darauf verzichten, den beruflich bedingten Anteil in seiner Steuererklärung anzugeben. Wie bei den Arbeitsmitteln gibt es hier eine Nichtbeanstandungsgrenze: Sie liegt im Falle der Kontoführungsgebühren bei 16 Euro im Jahr. Auch hier hat aber das Finanzamt das letzte Wort, ob es diesen Betrag ohne Belege akzeptiert. Höhere beruflich bedingte Kosten für die Kontoführung müsste Kilian in jedem Fall mit Belegen nachweisen.

 

Belege – immer erforderlich?

 

Sicher ist sicher: Kilian sollte alle Angaben zu seinen Werbungskosten belegen können. Ansonsten könnte es Ärger mit dem Finanzamt geben und den möchte natürlich jeder gerne vermeiden. Nicht zwingend muss Kilian allerdings alle Belege, die bei seiner Steuererklärung eine Rolle spielen, direkt zusammen mit der Erklärung einreichen.

 

In einigen Fällen genügt es, wenn er diese bis zur Bestandskraft des Steuerbescheides aufbewahrt, damit das Finanzamt sich bei Bedarf die Unterlagen noch einmal ansehen kann. Auch alle anderen Aufbewahrungsfristen müssen gewahrt bleiben. Beispiele für Belege, die allerdings sofort zusammen mit der Steuererklärung abzugeben sind, finden Sie auf der Internetseite des Finanzministeriums des Landes Schleswig-Holstein.

 

Fazit: Werbungskosten sind vielgestaltig!

 

In diesem zweiteiligen Artikel haben Sie Wesentliches über einige Werbungskosten erfahren. Selbstverständlich gibt es sehr viel mehr Posten, die sich im Rahmen der Werbungskosten absetzen lassen. Aus diesem Grunde und da Werbungskosten Ihre Steuerlast drücken können, sollten Sie sich mit der Thematik sehr detailliert auseinandersetzen. Trauen Sie es sich selbst nicht zu, einen Weg durch den Steuererklärungsdschungel zu finden, ist die Hilfe eines Steuerberaters oder eines Lohnsteuerhilfevereins angeraten.

 

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Die wichtigsten Punkte auf einen Blick:

 

  • Das Absetzen von Werbungskosten ist nur ein kleiner Schritt auf dem Weg zu einer vollständigen Steuererklärung.
  • Beim Vorliegen bestimmter Bedingungen können Arbeitnehmer Kosten für eine doppelte Haushaltsführung als Werbungskosten in der Steuererklärung geltend machen.
  • Kosten für Arbeitsmittel und Kontoführungsgebühren sind weitere Beispiele für Werbungskosten. Nichtbeanstandungsgrenzen sind nicht als Pauschalen zu verstehen.
  • Bürger müssen nicht alle Belege für eine Steuererklärung zusammen mit der Erklärung abgeben. Es gibt Belege, die aufzubewahren sind, und solche, die direkt der Steuererklärung beizufügen sind.
  • Hilfe bei der Steuererklärung bieten Steuerberater und Lohnsteuerhilfevereine. Diese Hilfe sollte, wann immer notwendig, in Anspruch genommen werden.

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Dieser Artikel ersetzt keine Steuerberatung. Er klärt lediglich allgemein über steuerliche Themen auf. Die Blogredaktion übernimmt damit keine Gewähr und/oder Haftung für die Vollständigkeit und Aktualität sowie Richtigkeit der Inhalte und Darstellungen.