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Werbungskosten Teil 1: welche Ausgaben werden berücksichtigt?

24.04.2017 13:45

Werbungskosten helfen im Idealfall beim Steuersparen. Lernen Sie gängige Beispiele für diese Art von Ausgaben kennen.

 

Werbungskosten – wichtig für Ihre Steuererklärung!

 

Oje, Kilian steht seine erste Steuererklärung bevor. Vor diesem Moment hat es dem 25-Jährigen schon vor einem Jahr gegraut, als er seinen ersten Job nach der Uni angenommen hat. Sein Vater Peter sorgt aber für die notwendige Motivation: „Junge, da kannst du durchs Absetzen meistens ordentlich Geld zurückholen. Also: Sei nicht so faul und mach dich ans Werk!“ Kilian versteht nur Bahnhof.

 

Warum sollte ihm das Finanzamt freiwillig bereits gezahlte Steuern zurückerstatten? Und was meint sein Vater, wenn er vom „Absetzen“ spricht? Antworten auf diese Fragen sowie eine Beschreibung gängiger Werbungskosten bietet dieser zweiteilige Artikel. Bitte beachten Sie, dass eine vollständige Aufzählung aller Kosten, die das Finanzamt als Werbungskosten anerkennt, nicht möglich ist und der Artikel keine steuerliche Beratung ersetzen kann und möchte. Anhand des fiktiven Beispiels von Kilian wird es Ihnen aber besser gelingen, mehr über Werbungskosten und deren oftmals steuerlich erfreulichen Folgen herauszufinden.

 

Werbungskosten berücksichtigte Ausgaben.jpg

 

Was bedeutet es, etwas von der Steuer abzusetzen?

 

Kilian kennt nur den Begriff „sich ins Ausland absetzen“ – das hätte er gerne getan, anstatt sich von seinem Vater anhalten zu lassen, endlich seine Steuererklärung in Angriff zu nehmen. Doch Spaß beiseite: Kilian ist tatsächlich etwas ratlos, was es mit dem Begriff „von der Steuer absetzen“ auf sich hat. Im Grunde ist damit nichts anderes gemeint, als bestimmte Kosten in der Steuererklärung anzugeben, damit das Finanzamt diese steuerbegünstigend berücksichtigen kann. Dabei ist Ehrlichkeit oberstes Gebot.

 

Kilian verringert durch die Benennung seiner Werbungskosten sein zu versteuerndes Einkommen und kann somit unter Umständen Steuern sparen. Absetzen kann er in diesem Sinne nicht nur Werbungskosten, sondern auch außergewöhnliche Belastungen und Sonderausgaben. Da wir Kilian an dieser Stelle in steuerlicher Hinsicht aber weder außergewöhnlich noch sonderlich belasten möchten, konzentrieren wir uns in diesem Artikel ausschließlich auf die Werbungskosten.

 

Was sind Werbungskosten?

 

Werbungskosten sind laut § 9 des Einkommensteuergesetzes „Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen“. Der Fiskus erkennt es also an, wenn Kilian sich auch finanziell dafür einsetzt, einen Job zu bekommen, diesen zu sichern und zu erhalten. Schließlich lebt der Staat auch davon, dass Arbeitnehmer wie Kilian ein Einkommen erzielen, für das sie überhaupt Steuern zahlen können.

 

Die obige erste Definition von Werbungskosten treibt ein ganz breites Grinsen auf Kilians Gesicht: „Haha, um meine Einnahmen und somit meinen Job zu behalten, muss ich morgens immer gut ausgeschlafen sein – also setze ich meine Kaffeemaschine und mein neues gemütliches Bett als Werbungskosten ab!“ Mit solchen selbst definierten Werbungskosten wird er allerdings bei seinem Finanzamt keinen Erfolg haben und eher negativ auffallen.

 

Kosten der Lebensführung sind in aller Regel keine Werbungskosten

 

Kilian hätte auch den Rest von § 9 des Einkommensteuergesetzes unter die Lupe nehmen sollen. Hier stehen eine Menge Beispiele für Werbungskosten. Dabei wird schnell deutlich, dass Werbungskosten einen direkteren Bezug zur beruflichen Tätigkeit aufweisen.

 

Wer es schwarz auf weiß lesen möchte, kann dies zum Beispiel in der Broschüre „Steuern von A bis Z, Ausgabe 2013“ des Bundesministeriums für Finanzen tun (Abschnitt Einkommensteuer, Seite 47). Hier wird explizit gesagt, dass Aufwendungen für die Lebensführung keine Werbungskosten sind. In dem Beispiel mit Kaffeemaschine und Bett sollte das recht deutlich geworden sein. Es gibt aber auch Streitfälle, bei denen die Zuordnung schwieriger ist.

 

Welche Rolle spielt der Pauschbetrag?

 

Inwiefern sich Werbungskosten bei der Steuererklärung positiv bemerkbar machen, hängt auch von dem sogenannten Pauschbetrag ab. Hierbei handelt es sich um einen pauschalen Betrag für Werbungskosten, den der Fiskus automatisch gewährt. Regelungen zu den Pauschbeträgen – es gibt je nach Adressatengruppe unterschiedliche Beträge – lassen sich im § 9a des Einkommensteuergesetzes finden.

 

Der Arbeitnehmerpauschbetrag, der für Kilian relevant ist, erreicht aktuell 1.000 Euro. Richtig bezahlt macht sich das Absetzen der Werbungskosten für Kilian erst dann, wenn seine Ausgaben über diesem Betrag liegen.

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Pendlerpauschale als Werbungskosten

 

Jetzt geht es ans Eingemachte. Kilian prüft, welche Kosten er als Werbungskosten absetzen kann. Zuallererst kommen ihm hierbei die Autofahrten zu seiner Arbeitsstätte in den Sinn. Den Begriff „Pendlerpauschale“ hat sein Vater schon des Öfteren benutzt. Und tatsächlich: Im § 9 des Einkommensteuergesetzes wird Kilian fündig. Hier ist etwas förmlicher die Rede von einer Entfernungspauschale. Für jeden vollen Kilometer, den Kilian mit seinem Auto auf dem Weg zur Arbeit (erste Tätigkeitsstätte) zurücklegt, darf er eine Pauschale von 0,30 Euro ansetzen.

 

Dabei muss er allerdings die kürzeste Verbindung zugrunde legen, es sei denn, ein anderer Weg ist verkehrsgünstiger und wird von Kilian regelmäßig genutzt. Zudem ist nur die Entfernung für einen Weg pro Tag zulässig, für den Rückweg und Fahrten in den Pausen gibt es also keine weiteren Vergünstigungen. Weitere wichtige Informationen zur Pendlerpauschale finden Sie zum Beispiel beim Bayerischen Landesamt für Steuern.

 

Bewerbungskosten

 

Kilian hat vor ungefähr einem Jahr seinen ersten richtigen Job nach der Uni angenommen. An die heiße Phase der Bewerbungsgespräche erinnert er sich nur ungern – er war doch ziemlich aufgeregt. Aber wenn er jetzt an seiner Steuererklärung sitzt, sollte er auf keinen Fall seine Bewerbungszeit vergessen: Bewerbungskosten sind nämlich ebenfalls Werbungskosten.

 

Kilian schaut schnell nach, ob er noch alle Belege wiederfindet, die in diesem Zusammenhang vonnöten sind. Bingo! Er hat Belege für seine Bewerbungsfotos, für Kopien, für Fahrtkosten, die ihm nicht ersetzt wurden, und noch einiges mehr. Alle Kosten für seine Bewerbungen, die er belegen kann, trägt er nun ebenfalls ein, um seine Werbungskosten zu steigern und so sein zu versteuerndes Einkommen zu reduzieren. ZEIT ONLINE informiert über weitere Möglichkeiten im Artikel „Welche Bewerbungskosten absetzbar sind“.

 

Ausblick: Zwei Beispiele für Werbungskosten, die sicherlich bei relativ vielen Arbeitnehmern anfallen, haben Sie bereits kennengelernt. Natürlich gibt es aber noch weitere Kosten, deren Dokumentation sich in der Steuererklärung lohnen kann. Einige von diesen begegnen Kilian im zweiten Teil dieses Artikels.

 

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Die wichtigsten Punkte auf einen Blick:

 

  • Wer etwas von der Steuer „absetzt“, gibt in seiner Steuererklärung zulässige Kosten an, die sich steuermindernd auswirken können. Dabei ist Ehrlichkeit oberstes Gebot, um Ärger mit dem Finanzamt zu vermeiden.
  • Laut § 9 des Einkommensteuergesetzes sind Werbungskosten „Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen“.
  • Für Werbungskosten existiert ein Arbeitnehmer-Pauschbetrag in Höhe von derzeit 1.000 Euro.
  • Gängige Beispiele für Werbungskosten sind die Pendlerpauschale und Bewerbungskosten.

 

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Dieser Artikel ersetzt keine Steuerberatung. Er klärt lediglich allgemein über steuerliche Themen auf. Die Blogredaktion übernimmt damit keine Gewähr und/oder Haftung für die Vollständigkeit und Aktualität sowie Richtigkeit der Inhalte und Darstellungen.