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Spenden, Spendenwege und steuerliche Absetzbarkeit

24.04.2017 13:47

Die Wirkung Ihrer Spende, Spendenwege und steuerliche Absetzbarkeit – wichtige Informationen zum nützlichen Spenden.

 

Spenden – viele Fragen, viele Fallstricke

 

Im ersten Teil dieses Artikels haben Sie über die Wichtigkeit der Auswahl der richtigen Spendenorganisation, Spendensiegel und die Unterschiede zwischen Geld- und Sachspenden gelesen. Im zweiten Teil erfahren Sie nun mehr darüber, wie viel von Ihrer Spende im Idealfall wirklich ankommt, auf welchen Wegen Sie spenden können und inwiefern der Fiskus Sie für Ihre Spende belohnt.

 

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Je mehr ankommt, desto besser?!

 

Wer spendet, möchte natürlich, dass möglichst viel vom eigenen Geld direkt dem guten Zweck zukommt. Dieser Wunsch ist berechtigt, allerdings müssen Sie bei Spenden an seriöse Organisationen ebenfalls berücksichtigen, dass dabei Nebenkosten anfallen können. Überschreiten diese Nebenkosten einen gewissen Rahmen nicht, sind sie durchaus legitim – schließlich ist die Hilfe auch professionell zu organisieren.

 

Sogar Werbung ist in einem gewissen Maße sinnvoll, um möglichst viele potenzielle Spender zu erreichen. Das DZI berücksichtigt bei seinen Siegel-Kriterien den Aspekt, dass sich das Spenden aber immer noch lohnen und somit möglichst viel Geld dem guten Zweck zukommen soll. Das Zentralinstitut verleiht das Spendensiegel nicht, wenn bei einer Organisation mehr als 35 % der Gesamtausgaben in Verwaltung und Werbung fließen.

 

  • Liegen die Ausgaben in diesen Bereichen unter 10 %, bewertet das DZI diese als „niedrig“,
  • bei einem Wert zwischen 10 und unter 20 % gelten die Ausgaben als „angemessen“,
  • bei 20 bis 35 % als „vertretbar“.

Dies geht aus dem Informationsdokument „Werbe- und Verwaltungsausgaben Spenden sammelnder Organisationen“ des DZI hervor. Seit 2011 liegt laut eines anderen Merkblattes des DZI die Höchstgrenze bei Erstbeantragungen des Siegels bei 30 % der Gesamtausgaben. Die 35 % gelten noch für Organisationen, die zu Beginn des Jahres 2011 das Siegel schon trugen, wobei es laut Merkblatt eine dreijährige Übergangsfrist gibt. Haben Sie eine Organisation ausgewählt, die aus einem nachvollziehbaren Grund kein DZI-Spendensiegel hat, zum Beispiel weil sie sehr klein ist, müssen Sie bei Bedarf in Eigenregie herausfinden, wie viel von Ihrem Geld dem guten Zweck direkt zukommt.

 

Sinnvoll spenden.jpg

 

Überlegt oder überrumpelt?

 

Haben Sie sich für einen Spendenzweck und eine Organisation entschieden, erkundigen Sie sich am besten direkt bei dieser über die zur Verfügung stehenden Optionen. Sehr gängig ist es, die Spende einfach an die jeweilige Organisation zu überweisen oder bei dem Wunsch, regelmäßig zu spenden, eine Ermächtigung für den Lastschrifteneinzug zu erteilen.

 

Viele, vor allem größere Organisationen, bieten mittlerweile auch die Möglichkeit von Online- und Telefonspenden an.  Bei diesen geht die Aktivität vom Spender aus - damit handelt es sich nicht um Telefonwerbung oder Spam-E-Mails. Selbstverständlich sollten Sie aber auch bei einer Zuwendung übers Internet oder Telefon, die beide aus eigenem Antrieb erfolgen, zu Ihrem persönlichen Schutz auf die gängigen Sicherheitsstandards achten. Vorteilhaft ist es bei Spendenoptionen immer, wenn Sie sich aktiv zeigen und sich somit zuvor über die Güte der ausgewählten Organisation ausgiebig erkundigen können.

 

Das Spenden in der Fußgängerzone oder an der Haustür sind weitere Optionen, die allerdings ganz spezielle Nachteile aufweisen. Hier herrscht in aller Regel ein Ungleichgewicht zwischen Spendensammler und potenziellem Spender.

 

Der Spendensammler weiß genau, was er tut. Sie hingegen werden mit der Aufforderung zu spenden mehr oder weniger überrumpelt. Sie haben keine Möglichkeit, sich im Vorfeld über die Seriosität der jeweiligen Organisation zu informieren. Im schlimmsten Falle laufen Sie sogar Gefahr, einem Betrug aufzusitzen: Immer wieder sind in der Presse Berichte darüber zu finden, dass sich Betrüger mit Spenden vertrauensseliger Bürger goldene Nasen verdienen wollen. Ein Beispiel anlässlich des Elbe-Hochwassers im Jahr 2013 finden Sie in diesem Artikel des NDR. Wie es grundsätzlich um Ihr Rücktrittsrecht bei Fördermitgliedschaften, einer Sonderform der Spende, bestellt ist, erfahren Sie unter anderem beim Deutschen Spendenrat e. V.

 

Verzichten Sie also besser auf spontane Spenden an der Haustür oder in der Fußgängerzone, wenn Sie nicht sicher sein können, dass Ihr Geld den erwünschten Effekt erzielt und auf welche Verpflichtungen Sie sich einlassen. Gut geschulte Vertreter seriöser Organisationen, die bisweilen auch derartige Spendenaktionen durchführen, werden Verständnis dafür haben, wenn Sie sich Bedenkzeit erbitten. Sie können dann in aller Ruhe und ohne Druck entscheiden, ob Sie der Organisation, auf die Sie auf diesem Wege aufmerksam geworden sind, Gelder zukommen lassen möchten.

 

Was haben Sie von Ihrer Spende?

 

Wer spendet, möchte natürlich etwas Gutes tun. Durch eine Spende an eine seriöse Organisation beweisen Sie, dass Sie nicht nur an sich denken, sondern ein offenes Ohr für gesellschaftliche, ökologische und anderweitige Probleme besitzen. Einen Anspruch auf eine Gegenleistung ist mit einer Spende nicht verbunden. Die Uneigennützigkeit, die einer Spende typischerweise innewohnt, sollte Sie allerdings nicht davon abhalten, sich bei Bedarf eine Spendenquittung ausstellen zu lassen. Der Fiskus erkennt Ihre Spenden an gemeinnützig anerkannte Organisationen unter gewissen Umständen an: Spenden und Zuwendungen, die steuerbegünstigte Zwecke fördern, können Sie in einem gewissen Rahmen als Sonderausgaben in Ihrer Steuererklärung absetzen. Näheres regelt § 10b des Einkommensteuergesetzes.

 

Eine Spendenquittung bzw. Zuwendungsbestätigung ist in der Regel dann erforderlich, wenn Ihre Spende eine Höhe von über 200 Euro erreicht. Liegt Ihre Spende unter diesem Betrag, ist es in der Regel ausreichend, die Spende zum Beispiel durch einen Kontoauszug oder äquivalente Nachweise, aus denen ebenfalls der Zweck hervorgeht, gegenüber Ihrem Finanzamt zu belegen. Weitere Informationen rund um das Thema „Spenden und Steuern“ finden Sie auch beim Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. in dem Artikel „Was sind Spenden und wie setzt man sie ab?“.

 

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Die wichtigsten Punkte auf einen Blick:

 

  • Geldspenden verursachen Nebenkosten – zum Beispiel für Verwaltung und Werbung. Diese Nebenkosten sollten allerdings im Rahmen bleiben. Das DZI setzt bei der Vergabe seines Spendensiegels Höchstgrenzen für diese Kosten an.
  • Ihnen stehen zahlreiche Wege zur Verfügung, einer Organisation eine Geldspende zukommen zu lassen (Beispiele: Überweisung, Lastschrift, Telefon- oder Online-Spende). Immer sollte die Aktivität allerdings von Ihnen ausgehen, damit Sie sich im Vorfeld von der Seriosität der Organisation überzeugen können.
  • Das Spenden an der Haustür oder in der Fußgängerzone ist kritisch zu sehen. Lassen Sie sich nicht überrumpeln, sondern nehmen Sie sich ausreichend Zeit, sich für eine Organisation Ihrer Wahl zu entscheiden.
  • Eine Spendenquittung benötigen Sie in der Regel, wenn Ihre Spende die Grenze von 200 Euro übersteigt. Mit diesem Beleg weisen Sie die Spende gegenüber dem Finanzamt nach, sodass sie unter bestimmten Voraussetzungen als Sonderausgabe anerkannt werden kann. 

 

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Fazit: Gute Taten sollten wohl überlegt sein!

 

Es ist nicht schwer, Gutes zu tun – etwas Engagement müssen Sie allerdings auch dann unter Beweis stellen, wenn Sie indirekt mit Geld- und Sachspenden Hilfe leisten möchten. Handeln Sie also am besten immer überlegt und in dem Bewusstsein, alle notwendigen Informationen eingeholt zu haben. Nur dann lässt sich Ihr Ziel, wirklich Gutes zu tun, in die Tat umsetzen.