Für den Nachwuchs sparen und eine solide Basis für die Zukunft schaffen
Ob Ausbildung, Studium, Führerschein und Auto oder die erste Wohnung – wenn die Kinder größer werden, steigen die Kosten. Seit Generationen sorgen Eltern vor, damit es ihren Kindern an nichts mangelt. Bis vor gar nicht langer Zeit setzten Eltern und Großeltern dazu auf Sparbücher und Ausbildungs- oder Aussteuerversicherungen. Doch mittlerweile sind die Zinsen für Sparbücher oder Tagesgeld niedriger als die Inflationsrate. Doch es gibt auch Alternativen: Haben Sie zum Beispiel schon mal an einen ETF-Sparplan für Ihr Kind gedacht?
Was ist ein ETF?
ETF steht für Exchange Traded Fund. Ein ETF bildet beispielsweise einen bestimmten Aktienindex nach wie den DAX, S&P 500 oder den MSCI World, einen globalen Aktienindex. Da ETFs anders als Aktienfonds nicht aktiv verwaltet werden, sind die Kosten vergleichsweise gering. Ganz risikolos ist auch ein ETF-Sparplan nicht, denn Aktienkurse können starken Schwankungen unterliegen. Daher ist es empfehlenswert, nur Geld anzulegen, das nicht an einem Stichtag benötigt wird. So sitzen Sie Phasen mit niedrigen Kursen einfach aus.
Bei langfristigen Geldanlagen für den Nachwuchs ist einiges zu bedenken. Soll das Geld beispielsweise auf Ihren Namen oder den Namen des Kindes angelegt werden?
Im Junior-Depot können Sie Ihren Wunschbetrag auf den Namen Ihres Kindes anlegen. Dann gelten folgende Regeln:
- Das Vermögen gehört Ihrem Kind. Sie verwalten es nur bis zur Volljährigkeit, dann entscheidet Ihr Kind frei über die Verwendung
- Die Kapitalerträge daraus sind steuerpflichtig, sofern sie den Grundfreibetrag in Höhe von 9.408 Euro übersteigen. Selbstverständlich steht Ihrem Kind der volle Sparerpauschbetrag in Höhe von 801 Euro zur Verfügung
Besparen Sie einen Sparplan für Ihre Kinder in Ihrem eigenen Namen, wirkt sich das so aus:
- Das angesparte Kapital und dessen Erträge gehören so lange Ihnen, bis Sie es Ihrem Nachwuchs schenken
- Deshalb dürfen Sie frei über das Geld verfügen
- Sie zahlen die Kapitalertragssteuer, bis das Vermögen an das Kind oder die Kinder geht
- Die Übertragung des Vermögens an die Kinder gilt als Schenkung. Steuerfrei sind alle zehn Jahre bis zu 400.000 Euro pro Kind. Großeltern dürfen auf diesem Weg alle zehn Jahre bis 200.000 Euro weitergeben, ohne dass Schenkungssteuer anfällt. Bei anderen Verwandten sinkt die Grenze auf 20.000 Euro alle zehn Jahre.
Bitte beachten Sie, dass die steuerliche Behandlung von Ihren persönlichen Verhältnissen abhängt und künftig Änderungen unterworfen sein kann. Bitte wenden Sie sich an Ihren Steuerberater.
Um einen ETF-Sparplan für Kinder zu eröffnen, benötigen Sie ein Junior-Depot. Eröffnen dürfen ein solches Depot die Erziehungsberechtigten – in der Regel sind das die Eltern. Der ETF-Sparplan funktioniert dann wie ein Dauerauftrag für das Sparbuch. Jeden Monat fließt ein gewisser Betrag in Juniors Geldanlage. Das ist bereits mit kleinen Summen ab 25 Euro möglich. Dabei bleiben Sie immer flexibel: Sparpausen lassen sich problemlos einlegen, ebenso können Sie große Einmalbeiträge oder zusätzlichen Geldsegen zu Weihnachten oder zum Geburtstag investieren.
Fazit:
- Ein ETF-Sparplan ist eine kostengünstige Möglichkeit, für die Kinder zu sparen und spürbare Renditen zu erwirtschaften
- Zwar unterliegen ETFs Kursschwankungen, aber die Erfahrung zeigt: wer langfristig plant, kann oft mit vergleichsweise wenig Risiko viel erreichen.
- Ein ETF-Sparplan kann auch mit kleinen Raten zu einem ansehnlichen finanziellen Grundstock führen und kann eine interessante Alternative zum Sparbuch oder dem Tagesgeld sein
Wie sparen Sie für Ihre Kinder? Schreiben Sie uns einen Kommentar und tauschen Sie sich mit anderen Lesern aus.