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Riester, Rürup und Co. – was ist sinnvoll? Teil 1

24.04.2017 14:02

Nahezu jeder muss privat für sein Alter vorsorgen. Doch wie gelingt dies? Erfahren Sie mehr über Riester, Rürup und Co.

 

Private Altersvorsorge in ihren unterschiedlichen Facetten

 

Lieben Sie es, zu puzzeln? Wenn ja, ist dies eine gute Voraussetzung für die Planung Ihrer Altersvorsorge. Denn wie ein Puzzle fügt sich auch diese aus einzelnen Elementen zusammen. Damit Ihre Altersvorsorge aber nicht zu einem löchrigen Flickwerk gerät, informieren Sie sich am besten gründlich und frühzeitig über alle Optionen.

 

Der Bereich der privaten Vorsorge ist besonders wichtig. Nicht, weil er unbedingt den Großteil Ihrer späteren Rente erbringen kann, sondern weil Sie hier selbst tätig werden müssen. Niemand ermahnt Sie direkt. Allenfalls erhalten Sie gut gemeinte Tipps von Freunden oder lauschen ab und an den Monologen von Finanzberatern und Politikern. Den ersten Schritt, sich entspannt über Ihre private Altersvorsorge zu informieren, erledigen Sie gerade jetzt, indem Sie diesen Artikel lesen.

 

Ihre allererste Frage angesichts der privaten Altersvorsorge lautet mit Sicherheit: „Welche Optionen habe ich in diesem Bereich überhaupt?“ Die beruhigende Antwort lautet: Viele!

 

Zu unterscheiden sind staatlich geförderte Maßnahmen und solche, die Sie komplett in Eigenregie durchführen. In unserem dreiteiligen Artikel erfahren Sie Wesentliches zu beiden Varianten.

 

Private Altersvorsorge.jpg

 

Vorsorge mit Hilfe von Vater Staat

 

Vater Staat handelt oft wie ein echter Vater. Auch er möchte seine Schutzbefohlenen ab und an gern erziehen. So belohnt er zum Beispiel gewisse Eigenleistungen, die Sie für Ihre Altersvorsorge erbringen. Seine Motivation ist dabei allerdings nicht ganz uneigennützig. Die staatliche Förderung birgt die Hoffnung, geringere Belastungen der Sozialkassen zu schaffen.

 

Bewusst unterstützt der Staat mit seinen vielfältigen Möglichkeiten die Riester-Rente, die Rürup-Rente, aber auch die betriebliche Altersvorsorge. Im Folgenden konzentrieren wir uns auf Riester und Rürup als private Altersvorsorgemodelle. Alle vorgenannten Altersvorsorgemodelle werden überwiegend während der Ansparphase steuerlich begünstigt, während z.B. eine private Rentenversicherung in der Auszahlungsphase begünstigt ist. Die beiden Rentenmodelle richten sich an unterschiedliche Adressatenkreise, die sich jedoch zum Teil auch großflächig überschneiden.

 

Riestern können vorrangig rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer, aber auch viele andere Personen haben Anspruch. Sind bei Ihnen die Voraussetzungen für die Förderung nicht gegeben? Dann gehören Sie zu dem primären Adressatenkreis der Rürup-Rente. Dieses Modell ist zudem sehr interessant für Selbstständige und Freiberufler, da die Aufwendungen für eine Rürup-Rente auch von diesem Personenkreis steuerlich angesetzt werden können. 

 

Beim Riester-Modell fördert Sie der Staat ggf. in zweierlei Hinsicht: Er gewährt Ihnen Zulagen, die Ihr Altersvorsorgekapital direkt erhöhen, und zeigt sich mitunter auch hinsichtlich Steuervorteilen von der spendablen Seite. Bei der Rürup-Variante besteht die gesamte Förderung aus Steuervergünstigungen in der Ansparphase. Beide Renten sind im Alter allerdings nachgelagert zu versteuern.

 

Die Rürup-Rente

 

Die Rürup-Rente, auch Basisrente genannt, ist jünger als die Riester-Rente: Sie gibt es erst seit 2005. Private Unternehmen bieten die Rürup-Rente in Form einer Rentenversicherung, einer fondsgebundenen Versicherung oder eines Rürup-Fondssparplans zur Erreichung einer lebenslangen Rente bei monatlicher Auszahlung an. Die Auswahl des passenden Produktes sollte sorgfältig erfolgen.

 

Die Beiträge, die Sie zur Rürup-Rente zahlen, geben Sie in Ihrer Steuererklärung als Sonderausgaben an. So ergibt sich ggf. Ihre Förderung. Bitte beachten Sie dabei die Höchstbeträge – mehr dazu erfahren Sie zum Beispiel auf den Themenseiten (Rürup-Rente) des Bundesministerium der Finanzen. Ihre Beiträge können – so das Ministerium – aktuell und noch bis 2025 nur zu einem spezifischen, von Jahr zu Jahr steigenden Prozentsatz anerkannt werden. 2025 seien dann 100 % erreicht. Andere Rentenbeitragszahlungen sind ggf. ebenfalls auf den Höchstbetrag anzurechnen.

 

Da Vater Staat zudem ein Wörtchen mitreden möchte, wenn es darum geht, was er genau fördert, gibt es einige Bedingungen, die Rürup-Verträge erfüllen müssen. So darf die monatliche Rürup-Rente laut den schon oben erwähnten Informationen des Bundesfinanzministeriums zum Beispiel frühestens ab Vollendung des 60. Lebensjahres fließen (bei Vertragsabschluss ab 2012 laut eines Merkblattes des Bundes der Versicherten erst ab dem 62. Leb...). Hinzu kommt, dass es keine Möglichkeit gibt, die Rürup-Rente in einem Zug oder in größeren Stückelungen auszubezahlen. Die Rente wird als Leibrente ausgezahlt. Auch das Übertragen, Vererben, Beleihen, Veräußern und Kapitalisieren ist laut Bundesfinanzministerium tabu. Ein wenig relativieren lassen sich manche Einschränkungen durch eine Kombination der Rürup-Rente mit einem Hinterbliebenen- und/oder Berufsunfähigkeitsschutz.

 

Auch hierfür gelten allerdings spezifische Regelungen und manche Experten – so auch der Bund der Versicherten im oben verlinkten Artikel – sehen diese Kombis kritisch. Komplett kündigen lässt sich die Rürup-Rente im Übrigen nicht – wohl aber ruhend bzw. beitragsfrei stellen – außer relativ direkt nach dem Vertragsabschluss. Mehr hierzu erfahren Sie in dem auf t-online.de erschienenen Artikel „Rürup-Rente kündigen: Was Sie beachten sollten“.

 

Mehr zu den Vorteilen und Einschränkungen der Rürup-Rente erfahren Sie auch bei Wikipedia. Die detaillierten Regelungen zur Rürup-Rente sowie die individuell zu ermittelnden Steuereffekte machen dieses Modell der privaten Vorsorge tatsächlich etwas schwer durchschaubar. Nehmen Sie also am besten objektive Beratung in Anspruch und holen Sie weiterführende Informationen ein.

 

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Für wen lohnt sich das Rürup-Modell?

 

Die Rürup-Rente richtet sich an Personen, die an jetzt und morgen denken: Sie können aktuelle Steuerbelastungen reduzieren und gleichzeitig für das Alter vorsorgen. Gefeit vor Kritik ist die Rürup-Rente allerdings nicht: So steht z. B. die Verbraucherzentrale Hamburg ihr skeptisch gegenüber. Hauptargumente sind hier die mitunter bei einigen Anbietern hohen Abschlusskosten, die nicht vorhandene Vererbbarkeit und Flexibilität, das hohe Verlustrisiko bei Abbruch sowie die Doppelbesteuerung für einen Teil des Adressatenkreises. Eine ausführliche und unabhängige Beratung zu diesem Thema ist  daher unbedingt anzuraten.

 

Ob die Rürup-Rente dennoch für Sie infrage kommt, ist individuell zu errechnen. Da das Produkt einige steuerliche Aspekte beinhaltet, ist der Steuerberater Ihres Vertrauens dabei der richtige Ansprechpartner. Eine Pauschalaussage, ob sich Rürup lohnt oder nicht, scheint nicht angemessen, es gibt aber Konstellationen, bei denen sich ein näheres Hinsehen lohnt. Der Bund der Versicherten gibt in seinem Merkblatt zur Rürup-Rente an, dass diese in Bezug auf die Steuern für Personen, die gut verdienen, insbesondere für ältere Freiberufler und Selbstständige, attraktiv sein kann. Das gelte erst recht, wenn sie sich nicht über die gesetzliche Rentenversicherung oder über berufsständische Versorgungswerke absichern. Dies könne auch bei Beamten, Ruheständlern und Arbeitnehmern der Fall sein, die schon älter sind und auf höhere Einkommen zählen können.

 

Alternativen zur Rürup-Rente

 

Scheidet die Rürup-Rente für Sie aus, bleiben Ihnen im Bereich der privaten Vorsorge eventuell noch das Riester-Modell, auf jeden Fall aber die reine private Altersvorsorge über Kapitalanlagen, private Rentenversicherungen und Co.

 „Ich bin selbstständig. Riestern ist aber doch nur etwas für Angestellte!“ Dies ist ein Trugschluss. Manche Selbstständige sind direkt förderungsberechtigt, andere sind es mittelbar und es gibt verschiedene Strategien, die Förderungsberechtigung zu erwirken.

 

 

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Die wichtigsten Punkte auf einen Blick:

 

  • Der deutsche Staat fördert private Bemühungen zum Aufbau einer Zusatzrente – zum Beispiel bei der Riester- und der Rürup-Rente.
  • Der Adressatenkreis der Riester-Rente ist weit gefasst, allerdings kann nicht jeder riestern. Die Rürup-Rente richtet sich primär an Selbstständige und Freiberufler, steht aber auch anderen Personen offen.
  • Die Förderung bei der Riester-Rente erfolgt über Zulagen und mitunter über steuerliche Vorteile.
  • Die Förderung bei der Rürup-Rente betrifft Steuervergünstigungen in der Ansparphase. Beiträge zur Rürup-Rente sind Sonderausgaben.

 

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Ausblick: Lieber Leser, erfahren Sie im zweiten Teil dieses Artikels mehr über die Riester-Rente sowie im dritten Teil (erscheint am 10.04.14) Wesentliches zu rein privaten Altersvorsorgeoptionen.

 

 

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