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Infos zur Einkommensteuer Teil 2: von der Steuererklärung und Hilfsangeboten

24.04.2017 13:56

Ihre Einkommensteuererklärung wird fällig? Erfahren Sie mehr über Chancen auf Steuerrückzahlungen und Hilfsangebote. 

 

Einkommensteuererklärung – in Eigenregie und mit zulässigen Hilfen

 

Im ersten Teil dieses Artikels konnten Sie lesen, dass nicht nur Löhne und Gehälter, sondern auch andere Einkünfte von der Einkommensteuer betroffen sind. Sie haben anhand von Pauls Beispiel zudem einen Einblick erhalten, inwiefern die Lohnsteuer eine Quellensteuer ist und welche Fristen es für die Abgabe der Einkommensteuererklärung gibt.

 

Im zweiten Teil wird es nun ernst: Sie erfahren Wesentliches zur Einkommensteuererklärung sowie zu den Hilfsangeboten, die Sie nutzen können, wenn Ihnen die Steuererklärung zu viel abverlangt. Auch in diesem Teil werden Sie wieder Paul begegnen, der sich mutig der Herausforderung stellt, seine Steuererklärung in die eigenen Hände zu nehmen.

 

Steuererklärung machen.jpg

 

Einkommensteuererklärung: Chancen auf Rückzahlungen

 

Wie Sie bereits erfahren haben, ist die Lohnsteuer eine Quellensteuer. Der Arbeitgeber zieht diese Steuer daher direkt vom Lohn ab. Was Staat und Arbeitgeber allerdings nicht vollständig berücksichtigen, wenn sie Pauls Gehalt schmälern, ist Folgendes: Zum einen können im jeweils aktuellen Jahr persönliche Faktoren vorliegen, die sich steuermindernd auswirken, aber bei der Erhebung der Lohnsteuer noch nicht eingerechnet wurden.

 

Zum anderen könnte es jedoch auch sein, dass Paul weitere Einkünfte erzielt hat, von denen das Finanzamt noch nichts weiß. Hier kommt nun die Einkommensteuererklärung ins Spiel. Sie gibt Paul – allerdings auch dem Staat – die Gelegenheit abzurechnen. Für viele Bürger ist die Abgabe einer Einkommensteuererklärung Pflicht. Ob auch Sie als Arbeitnehmer oder Rentner dazuzählen, erfahren Sie in einer Übersicht vom Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V.

 

Paul kämpft beim Finale der Steuererklärung mit allen legalen Mitteln: Er setzt ab, was abzusetzen ist. Mit Akribie hat er das gesamte Jahr über jeden Beleg gesammelt – sei der ausgewiesene Betrag auch noch so gering. Unter anderem bei den Werbungskosten gibt es für Paul viel zu holen – angefangen von seinen Autofahrten zur Arbeit (Stichwort: Pendlerpauschale), über die Fortbildungskosten, die er aus eigener Tasche bezahlt und nicht erstattet bekommen hat, bis hin zu seinen Kontoführungsgebühren. Zahlreiche weitere Arten von Werbungskosten existieren.

 

Durch die Angabe der Werbungskosten senkt Paul idealerweise sein zu versteuerndes Einkommen. Warum dies gut für ihn ist? Das zu versteuernde Einkommen ist schlussendlich die Bemessungsgrundlage für die Einkommensteuer. Fällt es niedriger aus, verringern sich oft auch die zu zahlenden Steuern. Im Optimalfall muss das Finanzamt dann eingestehen, dass es Paul bereits durch die Lohnsteuer zu viel abgeknöpft hat. Das heißt: Es kommt zu einer Rückzahlung. Andersherum sind unter Umständen Steuernachzahlungen durchaus möglich. Neben den Werbungskosten reduzieren ggf. auch Sonderausgaben, Vorsorgeaufwendungen, außergewöhnliche Belastungen sowie andere Faktoren und Freibeträge das zu versteuernde Einkommen.

 

Möchten Sie sich die Berechnung des zu versteuernden Einkommens exakter vor Augen führen, können Sie unter anderem auf den Internetseiten der Bundeszentrale für politische Bildung weitere Erläuterungen sowie eine aufschlussreiche Grafik einsehen.

Auch wenn Pauls Kampfgeist ausgeprägt ist: Er muss bei seiner Einkommensteuererklärung natürlich immer ehrlich bleiben, sonst könnte es Ärger geben.

 

Dies bedeutet für seine Erklärung, dass er aufrichtig und im zutreffenden Maße nicht nur alle absetzbaren Posten anführt, sondern auch, dass er bereitwillig Einkünfte angibt, von denen das Finanzamt noch nichts weiß. Nachdem das Finanzamt die Steuererklärung bearbeitet hat, sendet es dem Steuerpflichtigen einen Bescheid zu. Diesen sollten Sie sorgfältig prüfen – auch das Finanzamt ist nicht unfehlbar – und aufbewahren.

 Einkommensteuererklärung.jpg

 

Wo gibt es Hilfe, wenn es bei der Einkommensteuererklärung hakt?

 

Ehrlich zu bleiben und bei der Steuererklärung die jeweiligen Fristen zu beachten, ist eine Selbstverständlichkeit. Dennoch gibt es bei der Einkommensteuererklärung zahlreiche Fallstricke. Rein theoretisch ist es somit auch möglich, etwas aus Unwissenheit falsch zu machen. Um sich nicht aus Ahnungslosigkeit in die Nesseln zu setzen, ist es ratsam, die Hilfe von Steuerberatern oder Lohnsteuerhilfevereinen in Anspruch zu nehmen.

 

Zudem ist die Scheu, die mancher Steuerpflichtiger besitzt, unberechtigt, wenn es darum geht, direkt beim Finanzamt nachzufragen. Die meisten Finanzbeamten sind auskunftsfreudig und begrüßen es, wenn der Steuerzahler sie anspricht und in ihnen nicht nur den Stempel schwingenden Vollstrecker sieht. Rechtsverbindlich sind die Auskünfte aber nicht. Rechtssicherheit verspricht lediglich die Beantragung einer verbindlichen Auskunft, welche allerdings mit nicht unerheblichen Kosten verbunden sein kann – mehr hierzu erfahren Sie beispielsweise bei der IHK Frankfurt am Main.

 

Paul jedenfalls hat bereits des Öfteren bei seinem zuständigen Finanzamt auf normalem Wege nachgefragt – das Ergebnis ist nicht nur in steuerlicher Hinsicht hilfreich. Während der Wartezeit hat er auf den langen Amtsfluren die ebenfalls Hilfe suchende Katrin kennengelernt und gleich die Gelegenheit genutzt, um sie auf einen Kaffee einzuladen. Wer weiß, vielleicht kann Paul bei seiner nächsten Steuererklärung schon vom Ehegatten-Splitting profitieren?

 

Cortal Consors Blog.pngDie wichtigsten Punkte auf einen Blick:

 

  • Die Einkommensteuererklärung gibt dem Steuerpflichtigen sowie dem Fiskus die Chance zu ermitteln, ob Rück- oder Nachzahlungen anfallen.
  • Steuerpflichtige können in der Einkommensteuererklärung unter Umständen viele Kosten absetzen.
  • Ehrlichkeit und Vollständigkeit sind bei der Anfertigung einer Einkommensteuererklärung oberste Gebote: Dies gilt auch in Hinblick auf Einkünfte, die dem Finanzamt bisher noch nicht bekannt sind.
  • Der Steuerpflichtige sollte seine Steuerbescheide prüfen und aufbewahren.
  • Steuerberater und Lohnsteuerhilfevereine helfen bei Fragen zur Einkommensteuererklärung weiter.