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Infos zur Einkommensteuer Teil 1: von Einkünften und Quellensteuer

24.04.2017 13:58

Die Einkommensteuer ist für Sie ein Buch mit sieben Siegeln? Diese Basisinfos verhelfen Ihnen zu mehr Durchblick. 

  

Steuern sind wichtig für das Allgemeinwohl

 

Paul hat es geschafft – seine Steuererklärung ist fertig! Er hat sie zwar auf den letzten Drücker Ende Mai beim Finanzamt eingeworfen, aber was soll’s? Eine Frist ist dazu da, ausgekostet zu werden. Nun steht eine Belohnung auf dem Plan: ein Nachmittag im Garten. Ab in die Hängematte, ein kühles Getränk in der Hand, Kopfhörer auf, Musik an und einfach mal an etwas Schöneres denken als an Steuern.

 

Einkommensteuererklärung fristgerecht abgeben.jpg

 

Paul – noch etwas beeinflusst von der stressigen Steuererklärung – flüchtet sich in einen Tagtraum. In diesem ist er Chef seines eigenen kleinen Staates. Erstes Gesetz: Die Sonne hat immer zu scheinen. Zweites Gesetz: Kühle Getränke und Hängematten für alle!

Träume sind schön, wer aber gerade seine Steuererklärung gemacht hat, kommt schnell wieder auf den Boden der Tatsachen zurück. So auch Paul: „Ein Staat ist eine ganz schön teure Angelegenheit!“, denkt er plötzlich. Er muss den Leuten ja auch etwas bieten: Infrastruktur, soziale Absicherung und noch vieles mehr. Paul möchte nun doch keinen eigenen Staat mehr gründen. Doch wie schafft Deutschland es, das alles zu finanzieren?

 

Ganz vereinfacht ausgedrückt: Paul ist der Finanzier! Nun ja, auch wenn es Paul manchmal so vorkommen mag, aber er ist natürlich nicht der einzige Geber. Hinzu kommen viele andere Steuerpflichtige, darunter ebenfalls Unternehmen, aber zum Beispiel auch alle Bürger, die Einkommensteuer und andere Steuern zahlen. Einkommensteuer? Haben Sie sich noch nicht ausgiebig mit diesem Thema beschäftigt, wird es höchste Zeit. Im Folgenden erfahren Sie mehr über diese allgegenwärtige Steuer.

 

Einkommensteuerrelevante Einkünfte – mehr als Lohn oder Gehalt

 

Dass auf Gehälter und Löhne Steuern zu zahlen sind, merkt jeder, der das erste Mal eine Arbeit antritt, sehr schnell. Einkommensteuerrelevante Einkünfte können allerdings viel mehr sein als nur das Gehalt oder der Lohn. Wie in der Broschüre „Steuern von A bis Z“ des Bundesministeriums der Finanzen zu erfahren ist, unterliegen sieben unterschiedliche Einkunftsarten der Einkommensteuer. Der deutsche Staat möchte zum Beispiel auch daran beteiligt werden, wenn Sie Einkünfte aus Kapitalvermögen oder aus Vermietungen und Verpachtungen erzielen. Die Selbstständigen vergisst der Staat natürlich auch nicht: Sie zahlen Steuern auf Einkünfte, die ihre selbstständige Arbeit, ihr Gewerbe oder ihre Land- oder Forstwirtschaft erbringt. Hinzu kommen sonstige Einkünfte – wie zum Beispiel Einkünfte aus Renten. Somit ist es durchaus möglich, dass ein einzelner Bürger einkommensteuerrelevante Einnahmen aus mehreren unterschiedlichen Einkunftsarten erzielt.

 

Kaum da, schon wieder weg: die Lohnsteuer als Quellensteuer

 

Quellensteuer? Schon wieder ein Begriff, der für Verwirrung sorgt. „Für mich nicht relevant“, denkt Paul. „Ich bin ja kein Mineralwasserproduzent!“ Paul ist zum Scherzen aufgelegt. Natürlich kommt er als Arbeitnehmer mit mindestens einer Quellensteuer in Berührung, wenn auch ohne eigenes Zutun: Zahlt sein Arbeitgeber ihm nämlich sein Gehalt aus, sind davon bereits Steuern abgezogen.

 

Die Lohnsteuer ist somit eine Quellensteuer, denn sie wird gleich unmittelbar an der „Quelle“ der Auszahlung abgeführt. Ein bisschen frech ist das vom Staat schon, aber auch sinnvoll: Nimmt er Paul seine Steuern gleich ab, muss dieser dafür kein Geld extra auf die Seite legen und ist auch nicht versucht, es vielleicht für weitere Hängematten oder kühle Getränke auszugeben. Der Staat hat so direkt Gelder zur Verfügung, die er investieren kann. Er muss nicht erst warten, bis Paul wieder am 31. Mai um Mitternacht seine Steuererklärung abgegeben hat.

 

Aber woher weiß Vater Staat, wie viel er Paul abnehmen darf? Da richtet er sich bzw. Pauls Arbeitgeber als derjenige, der zum Berechnen und Abführen der Steuer verpflichtet ist, nach den Lohnsteuerabzugsmerkmalen. Unter anderem also nach Pauls Steuerklasse, seiner Religionszugehörigkeit und seinen Kinderfreibeträgen. Weitere Merkmale können ggf. Berücksichtigung finden. Mehr Informationen zur Lohnsteuer erhalten Sie unter anderem in der oben bereits angesprochenen Broschüre des Bundesministeriums der Finanzen.

 

Frist Einkommensteuer.jpg

 

Welche Fristen sind bei der Einkommensteuererklärung zu beachten?

 

Für viele Steuerzahler ist mit dem automatischen Abzug der Lohnsteuer vom Gehalt das Thema Einkommensteuer noch nicht erledigt. Die Abgabe einer Einkommensteuererklärung ist oft Pflicht oder schlichtweg im Interesse des jeweiligen Steuerpflichtigen. Doch wann ist die Steuererklärung abzugeben?

 

Wie Sie erfahren haben, hat Paul seine aktuelle Steuererklärung am 31. Mai abgegeben. Er hat damit die bestehende Frist für Personen, die verpflichtet sind, eine Einkommensteuererklärung abzugeben, voll ausgekostet. Die Finanzämter gewähren in der Regel aber auch einen gewissen Aufschub, wenn es doch einmal etwas länger dauern sollte. Sobald sich abzeichnet, dass Sie Ihre Steuererklärung nicht fristgerecht abgeben können, müssen Sie allerdings bei Ihrem zuständigen Finanzamt um eine Fristverlängerung bitten.

 

Laut Bayerischem Landesamt für Steuern müssen Sie für Ihren Wunsch nach Fristverlängerung triftige Gründe vortragen. Des Weiteren ist laut dem Bund der Steuerzahler Thüringen e. V. eine Fristverlängerung bis zum 31. Dezember zum Beispiel auch möglich, wenn ein Steuerberater Ihre Steuererklärung anfertigt. Über weitere Ausnahmeregelungen, andere Terminsetzungen und die Möglichkeit der Finanzämter, Steuererklärungen auch eher einzufordern, informiert der Bund der Steuerzahler Thüringen e. V. ebenfalls ausführlich.

 

Gehören Sie nicht zu den Arbeitnehmern, die verpflichtet sind, eine Einkommensteuererklärung abzugeben, können Sie einen Antrag auf Einkommensteuerveranlagung stellen. Diesen Antrag stellen Sie laut Bayerischem Landesamt für Steuern einfach, indem Sie Ihre Einkommensteuererklärung abgeben. Hierfür haben Sie viel länger Zeit als Personen, für welche die Steuererklärung Pflicht ist – das Bayerische Landesamt für Steuern benennt diesbezüglich einen Zeitraum von vier Jahren. Der Countdown beginnt hier mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem Sie den zu erklärenden Lohn erhalten haben.

 

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Die wichtigsten Punkte auf einen Blick:

 

  • Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit sind nicht die einzigen einkommensteuerrelevanten Einkünfte
  • Insgesamt gibt es sieben Einkunftsarten, die der Einkommensteuer unterliegen.
  • Die Lohnsteuer ist eine Quellensteuer: Sie wird direkt vom Gehalt/Lohn abgezogen.
  • Die Abgabe einer Einkommensteuererklärung ist für viele Personen Pflicht.
  • Die reguläre Frist für die Abgabe der Einkommensteuererklärung endet am 31. Mai. Von dieser Regelung gibt es allerdings eine Reihe von Ausnahmen.
  • Auch Personen, die nicht verpflichtet sind, eine Einkommensteuererklärung abzugeben, können eine solche freiwillig einreichen.

 

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Ausblick: Lieber Leser, erfahren Sie im zweiten Teil dieses Artikels mehr zur Einkommensteuererklärung und wo Sie Hilfe finden, wenn Ihnen die Steuererklärung über den Kopf wächst.