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Gehaltsverhandlungen - acht Tipps für mehr Einkommen

24.04.2017 12:26

Gehaltsverhandlungen fallen den wenigsten Arbeitnehmern leicht. Mit diesen acht Tipps muss eine Gehaltserhöhung kein Wunschtraum bleiben.

 

Sind Sie zufrieden mit Ihrem Gehalt? Falls nicht, dann sollten Sie diesen Umstand nicht als unabänderlich hinnehmen. Wer als Arbeitnehmer nicht tarifgebunden ist, kann die Frage nach einer Gehaltserhöhung selbst in die Hand nehmen und aktiv eine Gehaltsverhandlung herbeiführen. Lesen Sie in den folgenden acht Tipps, wie Sie dabei am besten vorgehen.

 

Tipp 1: Vereinbaren Sie einen Termin für das Gehaltsgespräch


Nicht bei jedem Arbeitgeber ist ein Jahresgespräch üblich, bei dem das Gehalt fast schon automatisch zur Sprache kommt. Falls Ihr Betrieb keines anbietet, bitten Sie Ihren Chef um einen Termin. Platzen Sie aber auf keinen Fall ohne Termin bei ihm hinein, denn mit Überrumpelungstaktik kommen Sie mit Ihrem Wunsch nach mehr Lohn garantiert nicht weiter. Übrigens sollten Sie sich angewöhnen, regelmäßig jedes Jahr einen solchen Termin bei Ihrem Chef einzufordern. Dabei sollte nicht nur das Gehalt zur Sprache kommen, sondern auch Ihre geleisteten Erfolge und Ihre Entwicklung im Job.

 

erfolgreiche Gehaltsverhandlungen.jpg


 

Tipp 2: Bereiten Sie sich vor


Mit Ihren Gehaltsforderungen sind Sie nur erfolgreich, wenn diese im Rahmen bleiben. Wenn Sie also keine unverhältnismäßig hohen Gehaltssprünge verlangen (z. B. 10 Prozent), sondern realistisch bleiben (2–5 Prozent), haben Sie gute Aussichten. Überlegen Sie sich: Was ist angemessen – 2 Prozent? 3 oder sogar 5, weil Ihre Firma erfolgreich war? Manchmal hilft auch eine Online-Recherche. Das gilt vor allem bei klar umrissenen Berufsbildern und Branchen. Hier bringen Sie die Suchwörter „Gehaltscheck“, „Gehaltsrechner“ oder „Gehaltsvergleich“ oft weiter.


Der zweite Teil der Vorbereitung besteht darin, sich Ihre erreichten Erfolge und Leistungen ins Gedächtnis zu rufen. Das sind wertvolle Argumente, mit denen sich Ihre Forderung nach einem höheren Gehalt untermauern lässt (siehe nächster Tipp).


Tipp 3: Führen Sie Ihre Erfolge und Leistungen an


Setzen Sie Ihr stärkstes Argument in Sachen Gehaltsverhandlung ein: Den Nutzen, den Sie für den Arbeitgeber erbracht haben oder künftig erbringen werden. Konkret: Welche Vorteile hat Ihr Arbeitgeber durch Sie? Welche Kollegen haben Sie bei Krankheit oder Ausfall vertreten? Welche Mehrarbeit haben Sie über die vertraglichen Vereinbarungen hinaus geleistet? Welche zusätzlichen Aufgaben sind zu Ihrem bisherigen Arbeitsgebiet dazugekommen oder kommen künftig hinzu? All das sollten Sie zur Begründung anführen, warum eine Gehaltserhöhung wirklich angebracht ist.


Tipp 4: Argumentieren Sie niemals mit Ihrem finanziellen Bedarf


Weder höhere Mieten noch gestiegene Spritpreise noch höhere Lebenshaltungskosten oder die Zusatzausgaben, die für ein Kind anfallen, interessieren Ihren Arbeitgeber. Einzig und allein Ihre Leistungen und Erfolge zählen. Argumentieren Sie daher bei einer Gehaltsverhandlung niemals mit Ihrem gestiegenen finanziellen Bedarf. Denn damit stoßen Sie bei Ihrem Chef garantiert auf taube Ohren. In seinen Augen rechtfertigt nur eines ein höheres Gehalt, und das ist Ihr Einsatz am Arbeitsplatz.


Tipp 5: Drohen Sie nicht mit Ihrem Weggang


Um ihrer Forderung Nachdruck zu verleihen, verlegen sich viele Arbeitnehmer auf Drohungen: „Sonst bin ich weg“ oder „Sonst suche ich mir einen anderen Arbeitgeber“, bekommen Chefs dann zu hören. Das fördert aber weder das Wohlwollen noch eine angenehme Gesprächsatmosphäre. Und ganz ehrlich: Wer eine solche Drohung äußert, ohne wirklich zum Weggang bereit zu sein, sägt womöglich an dem Ast, auf dem er sitzt. Verzichten Sie auf solche Aussagen. Falls Sie in der komfortablen Situation sind, schnell einen anderen Arbeitgeber zu finden, lassen Sie das trotzdem nicht durchblicken. Ihr Chef weiß das auch so – und wird bei gefragten Arbeitskräften sicherlich verstehen, dass die gewünschte Gehaltserhöhung helfen kann, Sie bei Laune zu halten.

 

Tipp 6: Vergleichen Sie sich nicht mit Kollegen


Auch wenn Sie von Kollegen erfahren, dass diese mehr bekommen – vor Ihrem Chef sollten Sie dieses Argument nicht anbringen. Denn garantiert wird er Ihnen daraufhin unter die Nase reiben, dass sich die Kollegenleistungen nicht mit Ihren vergleichen lassen. Zudem schüren Vergleiche innerhalb der Arbeitnehmerschaft den gegenseitigen Neid und tragen nicht gerade zu einer angenehmen Arbeitsatmosphäre bei. Dazu kommt: In vielen Arbeitsverträgen ist festgeschrieben, dass die Arbeitnehmer im Hinblick auf ihre Vergütung einer Schweigepflicht unterliegen. Wer kann schon wollen, dass ein Kollege in die Bredouille kommt, weil dessen Bezüge in der Gehaltsverhandlung anderer zur Sprache kommen?

 

Einkommen erhöhen.jpg


 

Tipp 7: Handeln Sie steuerfreie Gehaltsextras aus statt Lohnerhöhung


Mit jeder Gehaltssteigerung erhöhen sich auch Ihre Steuern. Und das nicht linear, sondern progressiv. Das heißt, die prozentualen Steuerabzüge werden größer, je höher das Bruttogehalt ist. Das kann sogar so weit gehen, dass von einer Brutto-Gehaltserhöhung am Schluss gar nichts mehr übrig bleibt. Das nennt sich „kalte Progression“.

 

Beziehen Sie in die Gehaltsverhandlung daher die Möglichkeit steuerfreier Gehaltsextras ein. Dadurch entgehen Sie der kalten Progression, weil sich an Ihrem Bruttogehalt nichts ändert, Sie netto aber dennoch mehr für eigene Zwecke in der Tasche haben. Einige Beispiele für solche steuerfreien Gehaltsextras:  

 

  • Zuschüsse zu Kindergarten- oder Kinderbetreuungskosten kann der Arbeitgeber bis zur Einschulung des jeweiligen Kindes steuer- und sozialversicherungsfrei leisten. Er darf aber maximal die tatsächliche Höhe der Kosten erstatten.
  • Monatliche Tank- und Geschenkgutscheine im Wert von bis zu 44 Euro bleiben ebenfalls von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen befreit. Aber Achtung: Eine Überschreitung dieser Freigrenze von nur einem Cent führt zur Steuer- und Sozialversicherungspflicht.
  • Privatnutzung von betrieblichem Smartphone oder Laptop: Stellt Ihnen der Arbeitgeber ein Dienstgerät und übernimmt er auch die Kosten für eine private Nutzung, dann müssen Sie das nicht als „geldwerten Vorteil“ versteuern. Vielmehr bleibt auch der Wert der Privatnutzung steuer- und sozialversicherungsfrei.
  • Bei der betrieblichen Altersvorsorge fließt das Geld direkt vom Bruttogehalt in die Altersvorsorge. Damit sinkt zugleich das zu versteuernde Einkommen, ebenso die Beiträge für Renten- und Krankenversicherung. Später, wenn der Arbeitnehmer in Rente geht, muss dieses dann jedoch versteuert werden. Zudem fallen die Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge an. 

Tipp 8: Verhandeln Sie über Weiterbildungen als Alternative


Ihr Chef macht Ihnen unmissverständlich klar, dass die gewünschte Gehaltserhöhung nicht drin ist? Dann überlegen Sie gemeinsam mit ihm, wovon Sie beide – er als Arbeitgeber und Sie als Arbeitnehmer – profitieren. Vielleicht zahlt er Ihnen eine Fortbildung, also etwa einen Sprachkurs oder die Teilnahme an einem Lehrgang oder Seminar? Bringen Sie diese Möglichkeit zur Sprache. Denn auch eine Erhöhung Ihrer Qualifikation kann sich in barer Münze für Sie auszahlen – sei es, dass Sie nun beim bestehenden Arbeitgeber eine besser bezahlte Position erhalten oder dass Sie den Arbeitgeber später wechseln und für mehr Gehalt anderswo anfangen.

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Die wichtigsten Punkte auf einen Blick:

  • Lassen Sie sich für das Gehaltsgespräch einen Termin geben – und zwar regelmäßig einmal jährlich.
  • Gehen Sie nie unvorbereitet in ein solches Verhandlungsgespräch.
  • Stellen Sie realistische Gehaltsforderungen.
  • Verzichten Sie auf Drohungen („… sonst gehe ich.“) und auf Vergleiche mit Kollegen („Herr Y kriegt aber mehr.“).
  • Argumentieren Sie ausschließlich mit Ihren Leistungen und Erfolgen und nicht mit Ihrer finanziellen Situation.
  • Handeln Sie steuerfreie Gehaltsextras aus. Die bringen oft mehr als eine Erhöhung des Bruttogehalts.
  • Denken Sie auch an andere „Goodies“, z. B. interessante Weiterbildungen oder Sprachkurse.
2 Kommentare

Aufsteiger

Der Zuschuss des Arbeitgebers zum Vermögenswirksamen Sparen ist kein steuerfreies Gehaltsextra, wie hier geschrieben wird, sondern gehört dann zum Bruttolohn. Somit fällt darauf noch Lohnsteuer und Sozialversicherung an. 


Community Manager

Hallo @NiciG,

 

vielen Dank für Ihren Kommentar.

 

Wie Sie richtigerweise bemerkt haben, gehören vermögenswirksame Leistungen nicht zu den steuerfreien Gehaltsextras.
Die entsprechende Textstelle wurde korrigiert, besten Dank für Ihren Hinweis!

 

Herzliche Grüße aus Nürnberg,
Ihr Consorsbank Online Team