Hallo @marmotte , ...hab' auf die Schnelle hier einen älteren Thread aus 2018 ausgegraben, der sich auf das Investmentsteuergesetz bezieht, das ab 01.01,2018 am Start ist. Siehe Link ------> https://wissen.consorsbank.de/t5/Wertpapierhandel/Fonds-Steuerreform-Aktien-werden-zu-Fonds/td-p/67174/page/2 und hier noch etwas von einem Steuerbüro aus 2018 -----> Neues Investmentsteuergesetz in Deutschland ab 2018 Ab 2018 wird die BB Biotech AG – ungeachtet ihrer rechtlichen Struktur als börsennotierte Aktiengesellschaft – in Deutschland als sog. Aktienfonds nach § 2 Abs. 6 Investmentsteuergesetz („InvStG“) (vgl. dazu auf Seite 2 „Qualifikation als Aktienfonds“) besteuert. Bis zum 31.12.2017 hatte die BB Biotech AG den steuerlichen Status einer sog. Kapital-Investitionsgesellschaft. Wesentliche steuerliche Auswirkungen des neuen Investmentsteuerrechts für die Besteuerung auf Anlegerebene Für in Deutschland ansässige Aktionäre hat das neue Investmentsteuerrecht insbesondere die folgenden Auswirkungen: • Die bisherige Besteuerungssystematik wird grundsätzlich beibehalten (z. B. für Privatanleger das System der Abgeltungsteuer, welches u.a. die Möglichkeit der teilweisen Anrechnung der auf die Ausschüttungen der BB Biotech AG einzubehaltenden schweizerischen Verrechnungssteuer auf die deutsche Einkommensteuer vorsieht). • Aktionäre müssen die folgenden Posten als sog. „Investmenterträge“ versteuern: o (Dividenden-)Ausschüttungen (wie bisher); o sog. Vorabpauschale (Neuregelung: Die Vorabpauschale fällt nur bei Fonds an, die – anders als die BB Biotech AG – ihre Erträge nicht oder nur teilweise ausschütten. Die Vorabpauschale fällt daher nicht an, wenn die Ausschüttung (2018: 3,30 CHF) höher ist als der sog. Basisertrag, wobei der Basisertrag = 70 % des sog. Basiszinses für Staatsanleihen (2018: 0,87 %) * Börsenkurs Aktie am 2.1.2018 (56,10 Euro) beträgt, also 34 Cent ausmacht (= 70 %*0,87 %*56,10 Euro). Die Ausschüttung von 3,30 CHF (per 19.3.2018 als Zahlungsdatum für die Dividende = ca. 2,81 Euro) liegt daher über den 34 Cent, so dass die Vorabpauschale nicht anfällt. Die 18.01.2019 15:53 EMEA 120516257 v5 [120516257_5.docx] 2 Vorabpauschale würde auch nicht anfallen, wenn der Fonds aufs Jahr Verluste macht); und o Gewinne aus der Veräußerung der Aktien (wie bisher). • Für Investmenterträge aus Aktienfonds werden pauschale „Teilfreistellungen“ (sog. Aktienteilfreistellung) gewährt, die abhängig von der jeweiligen Anlegerkategorie sind. Die einkommen- bzw. körperschaftsteuerlichen Teilfreistellungen betragen bei Privatanlegern im Bereich der Abgeltungsteuer 30 %, bei natürlichen Personen mit Anteilen im Betriebsvermögen 60 % sowie bei körperschaftsteuerpflichtigen Anlegern 80 %; für Lebens- oder Krankenversicherungsunternehmen und Kreditinstitute beträgt die Teilfreistellung grundsätzlich 30 %. Für die Gewerbesteuer gelten die Teilfreistellungssätze jeweils zur Hälfte. https://www.heibel-ticker.de/downloads/Hinweise%20fuer%20in%20Deutschland%20steuerpflichtige%20Aktionaere%20der%20BB%20Biotech%20AG%20im%20Hinblick%20auf%20die%20deutsche%20Investmentsteuerreform%202018.pdf
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