"Ich würde nämlich gerne zum nächsten Ausführungstermin, also am 23.12.2024 noch eine Einmalzahlung machen (ohne Sparrate, da die bereits am 15.12. war)." Wenn das eine Einmalzahlung für einen Sparplan sein soll, dann geht das nicht, da auch Einmalzahlungen nur zu den Terminen für Sparpläne ausgeführt werden. Somit bleibt dir in diesem Fall nur der 01.01.2025 (Ausführung am 02.01.) oder der 15.01.2025 übrig. Ansonsten ist deine Berechnung korrekt. Freitag wäre der letzte gültige Termin, wenn es den Montag danach noch zur Ausführung kommen soll.
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