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Einstandswert SIEMENS Energy

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Mit welchem Einstandswert müssen die abgespaltenen SIEMENS Energy-Aktien eingetragen werden? 
Der gleiche Einstandswert wie die bisherigen SIEMENS-Aktien kann ja wohl nicht richtig sein. So ist es aber z.Z. bei mir im Depot eingetragen.

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
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Aus dem "Gemeinsamen Spaltungsbericht", S. 150 ff:

 

(...) Es besteht kein Antragserfordernis für die Fortführung der Anschaffungskosten. Nach
Ansicht der Finanzverwaltung (vgl. Tz. 101 des BMF-Schreiben vom 18. Januar 2016,
BStBl. I 2016, 85) ist für die Aufteilung der Anschaffungskosten auf die Siemens-Aktien
und die Siemens Energy-Aktien grundsätzlich auf das Umtauschverhältnis laut
Spaltungsvertrag abzustellen. Vorliegend erhalten die Siemens-Aktionäre für je zwei
Siemens-Aktien eine Siemens Energy-Aktie, wobei dieses Zuteilungsverhältnis nicht
notwendigerweise das tatsächliche Wertverhältnis widerspiegeln muss. Die bisherigen
Anschaffungskosten der Siemens-Aktien wären danach im Verhältnis zwei zu eins auf die
Siemens-Aktien und die Siemens Energy-Aktien aufzuteilen.(...)

 

Für manche Altaktionäre nicht uninteressant > ebd. S. 152:

Soweit die Siemens-Aktien vor dem 1. Januar 2009 erworben wurden und somit
zwischenzeitlich wegen des Ablaufs der früher geltenden sogenannten "Spekulationsfrist"
steuerfrei veräußert werden könnten, ...

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Danke für die Antwort!
Also Aufteilung 2:1
Warum werden aber bei der Consorsbank für Siemens und Siemens Energy zur Zeit DER GLEICHE Einstandswert ausgewiesen.
Das müsste doch falsch sein, oder?
Wann wird das berichtigt?


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Sind halt Profis am Werk, etwas Geduld...wird schon alles geregelt ...irgendwann.

 

 


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Hallo @Tader-F,

gerne gehe ich auf Ihre Anfrage ein.

Gemäß der Information der Siemens AG, sollte die Abspaltung grundsätzlich – mit Ausnahme der Veräußerung von Teilrechten - steuerneutral sein.

Es werden 33,333 % der bestehenden Anschaffungskosten von der Siemens AG (WKN 723610) in die Siemens Energy AG (WKN ENER6Y) übernommen und stellen dort den Anschaffungswert dar.

Als Anschaffungsdatum der Siemens Energy AG (WKN ENER6Y) Aktien gilt das ursprüngliche Datum der angeschafften Siemens AG (WKN 723610) Aktien.

Die Darstellung der gleichen Anschaffungsdaten stellt somit in dem Sinne keinen Fehler dar.

Viele Grüße

CB_Stephan
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Dann müssten die alten Siemens Aktien

mit 67% vom alten Ankaufkurs im Depot stehen, tun sie aber nicht, sondern mit der Hälfte;

und

die Siemens Energy Aktien mit 33% vom alten Ankaufskurs im Depot stehen, tun sie aber nicht.

Beide Sorten stehen mit jeweils 50% vom alten Siemens Ankaufskurs im Depot.

 

Da ist also was schief gelaufen - oder "French Math" ?

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Und dann kann man auch noch ganz anders rechnen.

 

Siemens vor der Abspaltung = 113, danach 102, Differenz 11

Für 2 Aktien ist die Differenz (Wertverlust) dann 22

 

Der Anfangswert der neuen Aktie könnte dann als 22 eingebucht werden.

 

Zumindest läuft es so in anderen Staaten ab. Wo Logik vor Steuerdschungel-Paragraphen geht.

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Ein Rechenbeispiel gefällig?

 

Annahme: ursprünglicher EK Siemens Aktie: 90

 

Aus 2 Siemens alt (EK 180) werden (2 Siemens neu + 1 Siemens Energy)

Verhältnismäßige Aufteilung des (EK 180):  2 : 1

=> jede der 3 "neuen" Aktien hat einen EK "nach Abspaltung" von 60 (180 : 3 = 60).

 

Oder anders ausgedrückt:

Der EK der 2 ursprünglichen Siemens-Aktien wird je um ein Drittel reduziert; die dadurch entstehenden 2 Drittel "Überhang" ergeben die 1 Siemens Energy.

 

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Hallo, @DerBietigheimer ,

es geht ausdrücklich um die "neuen" Einstandskurse, und das ist steuerlich SEHR relevant.

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CB hat gerechnet:

(Anschaffunskosten Siemens AG *1,333 )/2

für Siemens Energy & Siemens AG

 

dem allgemeinen Verständnis nach:

Anschaffunskosten Siemens AG * 0,33 für Siemens Energy

Anschaffungskosten Siemens AG bleibt wie vor dem Spinoff

 

Es mag auf das gleiche rauskommen, die zweite Darstellung ist doch aber viel verständlicher für alle. Auch folgt das eher dem Börsenkurs 

 

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