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Wertstellung Vorabpauschale wann?

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Regelmäßiger Autor
Beiträge: 45
Registriert: 16.06.2014

Aufgrund der gestiegenen Zinsen wird per 01.01.24 zum ersten Mal seit langer Zeit wieder eine effektive Vorabpauschale fällig werden. 2021 und 2022 fielen ja keine Vorabpauschalen an.

 

In den vergangenen Jahren wurden die Vorabpauschalen für Wertpapiere in meinem Bestand teilweise erst bis zum 20. Februar berechnet und gebucht. Der jeweilige Wertstellungszeitpunkt ist für mich nicht offensichtlich, doch nehme ich als Wertstellungdatum den 01.01. an.

 

Um für eine angemessene Deckung der jeweiligen Verrechnungskonten zu sorgen, muss ich daher die jeweiligen Vorabpauschalen selbst vorzeitig abschätzen bzw. berechnen.

 

Das prinzipielle Vorgehen hierfür ist mir bekannt, doch habe ich hierzu drei Fragen:

 

  • Ist meine Annahme korrekt, dass die Vorabpauschale unabhängig vom Zeitpunkt der tatsächlichen Feststellung mit Wertstellung zum 01.01. gebucht wird?

 

  • Ist ein „Vorabpauschalenrechner“ bekannt, d.h., eine Webseite, welche nach Angabe einer ISIN oder WKN auf Basis der Kursentwicklung und erfolgter Ausschüttungen Schätzungen zu Vorabpauschalen des jeweiligen Wertpapiers berechnet?

 

  • Sind (insbesondere bei US-REITs) die Bruttoausschüttungen für die Vorabpauschalen-Berechnung ausreichend, oder spielt die Klassifizierung der jeweiligen Erträge („Return of Capital“ / „Ordinary Dividends“ / „Captial Gains“ / etc) ebenfalls eine Rolle (wie ja etwa für die Determinierung der Quellensteuerpflicht)?
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
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Bei mir kam heute die erste Vorabpauschale für 2024, die allerdings noch gegen den Sparerfreibetrag verrechnet. Die Abrechnung hat den Schlußtag 01.01.2024.

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
Autorität
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(Nur am Rande, weil die Abführung der Steuer auf die Vorabpauschale eine Überweisung der Depotbank an das Finanzamt im impliziten Auftrag des Depotinhabers ist)

 

Das Thema "Wertstellungsdatum" bei Belastungsbuchungen ist in § 675t Abs. 3 BGB so eindeutig geregelt wie es nur ein Gesetzestext vermag:

(...)

(3) Eine Belastung auf dem Zahlungskonto des Zahlers ist so vorzunehmen, dass das Wertstellungsdatum frühestens der Zeitpunkt ist, an dem dieses Zahlungskonto mit dem Zahlungsbetrag belastet wird. Das Zahlungskonto des Zahlers darf nicht belastet werden, bevor der Zahlungsauftrag seinem Zahlungsdienstleister zugegangen ist. (...)

 

Lt. Auslegung der BaFin kommt es auf den Zeitpunkt des Mittelabflusses an.

 

Insofern wäre das Vorgehen der von @Leo_Dreieck weiter oben erwähnten Bank korrekt.


Routinierter Autor
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Das ist interessant, danke @stocksour. Ich hatte wegen §18 Investmentsteuergesetz

 

"(3) Die Vorabpauschale gilt am ersten Werktag des folgenden Kalenderjahres als zugeflossen."

 

gedacht, dass der Abfluss quasi künstlich auf den 2.1.2024 zurückdatiert wird, egal, wann die Bank die tatsächliche Abrechnung erstellt.

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
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Der Schlusstag hat mMn nichts mit dem Valuta zu tun, er ist eher als der "Ex-Tag" anzusehen. Auf den Ertragsabrechnungen steht auch ein Schlusstag drauf, das Valuta ist (meistens) abweichend.

 

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
Regelmäßiger Autor
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Die Vorabpauschale für Jahr x wird am 1. Werktag Jahr x+1 zugerechnet.

Da das natürlich utopisch ist, da die Zahlen dafür gar nicht vorliegen, erfolgt die Berechnung der tatsächlichen Größe erst im Januar / Februar.

 

Vorabpauschale für 2023 wird zum 2.1.2024 zugerechnet.

Je nachdem wie schnell die Fonds / Institutionen usw die Zahlen liefern, erfolgt dann die Mitteilung an die Investoren.

 

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
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Registriert: 05.10.2021

Hallo liebe Community,

wie bereits richtig geschrieben, wird die Vorabpauschale beim ersten Abbuchungsversuch mit Valuta 02.01. verbucht. Bei weiteren Versuchen wird das tagesaktuelle Datum verwendet.

Viele Grüße

CB_Evelin
Community-Moderatorin


Moderator
Beiträge: 443
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Hallo @Community,

 

gerne stellen wir Ihnen weitere Informationen zu diesem Thema zur Verfügung.

 

Für den ersten Buchungslauf ist immer der erste Bankarbeitstag des Jahres die Wertstellung.

 

Wenn zum Beispiel heute eine Vorabpauschale verarbeitet wird, dann mit Wertstellung zum 02.01.2024.

 

Falls ein Kunde zu dem Zeitpunkt nicht über das Geld verfügt bzw. keine Deckung vorhanden ist , wird er im OnlineArchiv informiert, dass wir zum Monatsende erneuert eine Belastung versuchen werden.

 

Bei den Versuchen werden die Wertstellungstage auf dem aktuellen Tag hochgesetzt.

 

Aktuell wurden die größten Gattungen verarbeitet. Für diese wird am 29.02.2024 ein Wiederholungslauf mit Wertstellung 29.02.2024 stattfinden.

 

Für die restlichen nicht verarbeiteten Vorabpauschalen wird immer noch der 02.01.2024 als Wertstellungstag genommen.

 

Falls über das Geld bereits am Tag der Buchung verfügt wird und das Konto ist bis zum Tag der Wertstellung nicht gedeckt, fallen entsprechende Zinsen an.

 

Viele Grüße

 

CB_Stephan
Community Moderator

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Gelegentlicher Autor
Beiträge: 18
Registriert: 26.03.2015

@CB_Stephan  vielen Dank für die ausführliche Erläuterung! Ich denke jetzt ist die Vorgehensweise klar.

Was ich allerdings nicht nachvollziehen kann ist die Festlegung des Tages der Wertstellung. Warum ist dieser der 2.1. obwohl der Betrag mitunter erst mehr als einen Monat später abgebucht wird? Scheinbar scheint es ja auch anders zu gehen, da bei nicht erfolgreicher Abbuchung ja auch ein anderer Wertstellungstag gewählt wird. Bei einem durchaus auch mal vierstelligen Betrag wäre man ja dumm das Geld bis zur Abbuchung zinslos auf dem Verrechnungskonto liegen zu lassen. Dann lässt man lieber die Abbuchung ins Leere laufen und überweist dann den entsprechenden Betrag punktgenau zum 29.2. und nimmt bis dahin die Zinsen auf einem Tagesgeldkonto mit. Kann man hier die Vorgehensweise nicht kundenfreundlicher gestalten? Erst eine Abrechnung mit den genauen Summen erstellen und dann zum Stichtag abbuchen?


Enthusiast
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Würde das nicht auch bedeuten, dass wenn ich z.B. am 02.01.2024 nicht genug drauf hatte, aber am 10.01.2024 genug für die Vorabpauschale drauf ist, dass ich dann für den Zeitraum 02.01.-10.01.2024 Zinsen anfallen? Da ja zur Wertstellung nicht ausreichend Geld drauf war.

 

Dann macht es ja wirklich mehr Sinn, nichts drauf zu haben. Somit wird die Wertstellung später sein und ich kann für ausreichend Deckung sorgen.

 

Oder hab ich hier einen Denkfehler?


Gelegentlicher Autor
Beiträge: 18
Registriert: 26.03.2015

@SmithA1  das war auch mein Gedankengang, deswegen habe ich das Thema hier nochmal gepushed. Auf sinnlos Zinsen zahlen habe ich nämlich keine Lust.

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