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Wertstellung Vorabpauschale wann?

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Regelmäßiger Autor
Beiträge: 45
Registriert: 16.06.2014

Aufgrund der gestiegenen Zinsen wird per 01.01.24 zum ersten Mal seit langer Zeit wieder eine effektive Vorabpauschale fällig werden. 2021 und 2022 fielen ja keine Vorabpauschalen an.

 

In den vergangenen Jahren wurden die Vorabpauschalen für Wertpapiere in meinem Bestand teilweise erst bis zum 20. Februar berechnet und gebucht. Der jeweilige Wertstellungszeitpunkt ist für mich nicht offensichtlich, doch nehme ich als Wertstellungdatum den 01.01. an.

 

Um für eine angemessene Deckung der jeweiligen Verrechnungskonten zu sorgen, muss ich daher die jeweiligen Vorabpauschalen selbst vorzeitig abschätzen bzw. berechnen.

 

Das prinzipielle Vorgehen hierfür ist mir bekannt, doch habe ich hierzu drei Fragen:

 

  • Ist meine Annahme korrekt, dass die Vorabpauschale unabhängig vom Zeitpunkt der tatsächlichen Feststellung mit Wertstellung zum 01.01. gebucht wird?

 

  • Ist ein „Vorabpauschalenrechner“ bekannt, d.h., eine Webseite, welche nach Angabe einer ISIN oder WKN auf Basis der Kursentwicklung und erfolgter Ausschüttungen Schätzungen zu Vorabpauschalen des jeweiligen Wertpapiers berechnet?

 

  • Sind (insbesondere bei US-REITs) die Bruttoausschüttungen für die Vorabpauschalen-Berechnung ausreichend, oder spielt die Klassifizierung der jeweiligen Erträge („Return of Capital“ / „Ordinary Dividends“ / „Captial Gains“ / etc) ebenfalls eine Rolle (wie ja etwa für die Determinierung der Quellensteuerpflicht)?
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
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Hallo @Vorabpauschaler,

----->

Nur um eventuelle Missverständnisse auszuschließen:

Es wird nicht die Vorabpauschale vom Freistellungsauftrag abgezogen, sondern die Abgeltungssteuer auf die Vorabpauschale.

 

LG+++

onra


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Hallo, @onra ,

selten, dass ich einen Beitrag von Dir nicht so recht verstehe ...

 

Die Vorabpauschalen zählen wie z. B. Dividenden, Ausschüttungen, Zinsen zu den "allgemeinen" Kapitalerträgen und werden im Allgemeinen Verlustverrechnungstopf unter "Ihre allgemeinen Erträge/Gewinne" subsummiert (werden - im Januar).

 

Steuerlich durchlaufen die Vorabpauschalen dieselbe Prozedur wie andere zugeflossene allgemeine Erträge:

- zunächst Verrechnung mit evtl. vorhandenen Verlusten allgemein 

- danach Verrechnung mit FSA soweit vorhanden

Was danach noch übrig ist wird von der Depotbank der Abgeltungsteuer unterzogen.

Diese wird vom "steuerlichen Gegenkonto" (in der Regel das - hoffentlich ausreichend gedeckte - Verrechnungskonto) abgebucht.

 

Ein schönes Wochenende allen, trotz aller Wirren.


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Hallo @stocksour,

.....ja, da war wohl das ein oder andere Gläsl Vino zu viel im Spiel; maximale Verwirrung ruft immer danach, dass jemand, der im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte ist, Ruhe ins Spiel bringt und wieder etwas Ordnung schafft.....:).

 

So long+++

onra

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Ich hatte parallel bei der Kundenbetreuung gefragt, ob die Vorabpauschale vom hinterlegten Gegenkonto abgebucht wird, und folgende Antwort erhalten:

"Die Vorabpauschale wird dem zu Depot gehörendem Verrechnungskonto belastet."

Was stimmt denn nun?

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@marmotte   vermutlich werden hier die Begrifflichkeiten nicht ganz eindeutig verwendet.

 

Verrechungskonto ist hier in diesem Fall der korrekte Begriff. Denn dieses gehört eindeutig und vermutlich unveränderlich  zum jeweiligen Depot. Die Antwort von Consors ist also zutreffend.

 

Mit "Gegenkonto" dürfte das externe Konto = Referenzkonto bei einer anderen Bank (wenn es dies denn gibt) gemeint sein. Der eine oder andere dürfte so eines gar nicht haben, wenn er/sie "komplett" bei Consors ist.

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
Routinierter Autor
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@maultasch

Das, was du meinst, ist ein Referenzkonto.

Das Gegenkonto ist das bei Consors unter "Mein Konto & Depot/Steuer/Verlustverrechnung" hinterlegte Konto, das wie folgt verwendet wird (Zitat):
”Das Gegenkonto für Ihre Verlustverrechnungstöpfe (Aktien- und allgemeiner Verlustverrechnungstopf) dient zur Gutschrift/Belastung aufgrund der Verrechnung Ihrer Abgeltungsteuer."

Ich habe als Gegenkonto ein Consors-Tagesgeldkonto hinterlegt, und ich möchte verbindlich von Consors wissen, ob die Steuer, die durch die Vorabpauschale entsteht, wenn der FSA ausgeschöpft ist, von diesem Gegenkonto abgebucht wird oder von dem zum Depot gehörenden Verrechnungskonto.

Kann das ein Moderator klären lassen?

Ich muss zum 1.1.24 Geld für mögliche Steuerabzüge bereitstellen, und ich will das nicht doppelt auf dem Verrechnungskonto und auf dem Tagesgeldkonto machen müssen.
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hallo @marmotte,

.....habe heute nichts an Alkoholika getrunken, darum ohne Wirren ----->

alles was an Gurschriften und Belastungen im Zusammenhang mit deinen Depotwerten verrechnet wird geht über das zum Depot gehörende Verrechnungskonto....

 

onra++


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Hallo @onra,
was hat das Gegenkonto dann für einen Sinn?
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
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@marmotte 

 

Nachdem du die Aussagen in der Community sowieso ignorierst, solltest du dich in Zukunkt diirekt an den Kundenservice wenden und nicht die Zeit und Nerven anderer Community-Mitglieder strapazieren.


Enthusiast
Beiträge: 745
Registriert: 06.06.2016

@marmottedanke für deinen Beitrag. Mir war bisher nicht bekannt, dass ich das Gegenkonto "aussuchen" kann. Es sind aber wohl nur consorsinterne Konten auswählbar. Standardmäßig scheint das "Erstverrechungskonto" eingestellt zu sein.

Ich kann nur vermuten, dass jeder Depotinhaber das Konto aussuchen kann, auf dem zu den Abrechnungszeitpunkten sicher und ausreichend Geld für die Abrechnungsbeträge ist.

 

Sicher beantworten wird das aber nur Consors können.

 

Und für eine ganz verbindliche Antwort, wo Consors sich dann von dir das Geld holt, bietet sich ein Anruf beim Kundenservice an (der auch deine konkreten Daten vorliegen hat).

Außer ein Moderator kann zu dieser Frage verbindlich Stellung nehmen.

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