abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Unilux Zertifikate

Link zum Beitrag wurde kopiert.

Aufsteiger
Beiträge: 4
Registriert: 13.06.2014

Hallo, ich habe Unilux Zertifikate nebst sog. Erneuerungsscheine geerbt. Das Finanzamt will nun von mir wissen, welchen Wert die haben und sich so seinen Anteil sichern. Weiß jemand,

 

- wie ich den Wert bestimmen kann (mal habe ich einen, mal zwei Erneuerungsscheine)

- wie könnte ich die zu Geld machen, oder alternativ

- wie bekomme ich die in mein Consors-Depot?

 

Ich bin für jeden Hinweis und Tipp dankbar.

0 Likes
5 Antworten 5

Autorität
Beiträge: 3740
Registriert: 21.07.2017

@Lemby :

Aus dem "off" kann ich dazu wenig Konkretes sagen.

Zur Einstimmung empfehle ich Dir die Lektüre dieses Artikels auf Wikipedia.

Danach solltest Du die Zinspapiere darauf checken, ob sie überhaupt noch werthaltig sind bzw. ob der Emittent noch existiert, oder ob diese "papierenen" effektiven Stücke vielleicht irgendwann auf elektronisch in einem Depot verwahrbare Wertpapiere umgestellt wurden.

Vielleicht ist ein Gespräch mit der Hausbank des Erblassers zielführend.

Auch ein Check auf Verjährung nach § 801 BGB könnte sinnvoll sein.

 

Mit Sicherheit weiß ich nur, dass Du die effektiven Stücke NICHT in Dein Consors-Depot bekommst.


Aufsteiger
Beiträge: 4
Registriert: 13.06.2014

Hallo, und Danke für die vielen Infos. Vielleicht ist auch für Sie als Experte interessant, dass ich als erstes die DZ Privatbank angeschrieben hatte, die vermutlich die Papiere damals ausgegeben hat. Als Antwort bekam ich einen Infobogen von Union Investment für "Inhaber effektiver Stücke" zugeschickt. Danach muss man nach dem 17. Februar 2016 seine Hausbank aufsuchen, die angeblich die "annullierten effektiven Stücke" entgegennimmt und bei der dwpbank einreicht. Die übernähme die weitere Abwicklung. Nur schade, dass meine "Hausbank" die effektiven Stücke nicht annehmen will, so die Telefonauskunft.  🙂

0 Likes

Autorität
Beiträge: 3740
Registriert: 21.07.2017

@Lemby :

Für die sog Tafelpapiere, die Du meiner Ansicht nach geerbt hast, gab es einen sehr wichtigen Termin, nämlich den 31.12.2016, der möglicherweise versäumt wurde.

Für alles weitere verlinke ich den aufschlussreichen Handelsblatt- Artikel "Das Ende der Tafelgeschäfte" vom 27.12.2016.

Quintessenz:

Grundsätzlich sind Tafelpapiere noch einlösbar, da der Nominalwert nicht verfällt, jedoch ab 2017 nicht mehr verzinst wird.

 

Wenn Deine Hausbank nicht zufällig eine der Genossenschaftsgruppe ist, verstehe ich sehr gut, dass sie sich die "Nacharbeit" nicht aufs Auge drücken lässt - schließlich hat irgendein genossenschaftliches Institut seinerzeit die Provisionen vereinnahmt, und deshalb auch mein Hinweis auf die Hausbank des Erblassers.

 

Viel Glück.

 


Autorität
Beiträge: 1844
Registriert: 31.10.2016

@Lemby 

 

Bei der Einreichung von geerbten Tafelpapieren musst du dich an den Emittenten wenden. Hatte das Theater letztes Jahr mit Papieren bei der örtlichen Sparkasse und Deka. Keinerlei Unterstützung der Hausbank. Deka bietet die Einreichung persönlich oder per Wertelogistik an. Darüber funktionierte es dann mit etwas Aufwand auch finanzieller Art für den Wertbrief und Ausfüllarbeit für die Formulare relativ zügig und problemlos.


Aufsteiger
Beiträge: 4
Registriert: 13.06.2014

Ich danke allen Zuschriften. Aktuell hat sich eine Fremdbank bei mir gemeldet, die bereit wären, die effektiven Stücke "rückzuführen". Ich würde dafür zwar ein Girokonto und Depot bei denen eröffnen müssen, woran die Bank natürlich ein Interesse hat, aber dafür wäre ich die Sorge vielleicht endlich los 🙂

Antworten