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Der Sparerpauschbetrag wird zum 01.01.2023 erhöht. Muss ich meinen Freistellungsauftrag dann ändern?

Freistellungsauftrag Steuer

Das Gesetz zur Erhöhung des Sparerpauschbetrags wurde verabschiedet.
Das sind die Änderungen ab 01.01.2023:

 

  • Für Einzelpersonen erhöht sich der Sparerpauschbetrag von derzeit 801 auf 1.000 Euro
  • Bei zusammenveranlagten Lebenspartnern erhöht sich der Sparerpauschbetrag von 1.602 auf 2.000 Euro.

 

Wir passen zum 01.01.2023 die unbefristeten Freistellungsaufträge, die bei uns eingereicht wurden, automatisch an:

 

  • Sie haben aktuell den maximalen Betrag von 801 Euro bis auf weiteres erteilt?
    Dann erhöht sich dieser Betrag automatisch auf 1.000 Euro zum 01.01.2023. Sie müssen dafür nichts tun.
  • Sie haben aktuell den maximalen Betrag von 1602 Euro bis auf weiteres erteilt:
    Dann erhöht sich dieser Betrag automatisch auf 2.000 Euro zum 01.01.2023. Sie müssen dafür nichts tun.
  • Ihr Freistellungsauftrag bei uns ist aktuell niedriger als die mögliche Obergrenze?
    Dann erhöhen wir diesen zum 01.01.2023 prozentual um 24,844 %.

 

Sie möchten Ihren Freistellungsauftrag ab 01.01.2023 anders aufteilen?

Dann gehen Sie nach dem 01.01.2023 in Ihrem Online-Zugang unter „Mein Konto & Depot“ auf den rechten Reiter „Steuer“.  Klicken Sie auf „Freistellung“. Dort können Sie sehen, wie hoch der bei uns erteilte Freistellungsauftrag ist. Dort kann er auch angepasst werden.

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