"Zwischen einer Schenkung und einer weiteren oder dem Eintritt des Erbfalls müssen mindestens 10 Jahre liegen. Ansonsten wird bei Überschreitung der Freibeträge auch für die Schenkung anteilig die Steuer fällig." Könnten Sie bitte für die anteilige Steuer die Quelle nennen (Urteil oder Gesetz). Werden nicht zur Besteuerung laut § 14 ErbStG alle Schenkungen (oder im Erbfall das Erbe) innerhalb der 10 Jahre zu 100% zusammen gerechnet und besteuert?
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