@expat Dass das FA eine "rechtssichere Auskunft" nicht anerkennen könnte, ist für sich ein bemerkenswerter Zustand, wenn das so stimmt. Es gibt verbindliche und unverbindliche Auskünfte. An die verbindlichen (teilweise kostenpflichtigen) muss sich das Finanzamt in der Regel halten. Wenn man eine solche einholt sollte man darauf achten, dass sie schriftlich ist und das Wort 'verbindlich' enthält. An eine unverbindliche Auskunft muss sich das FA nicht halten, wenn sie sich als falsch herausstellt, an eine verbindliche z. B. dann nicht, wenn sie zu Ungunsten des Steuerpflichtigen falsch ist. § 89 AO Verordnung zur Durchführung von § 89 Abs. 2 der Abgabenordnung BFH-Urteil vom 21.8.2012, VIII R 33/09 Bei schwierigeren Fragen kann man's auch beim jeweiligen Landesfinanzministerium versuchen. Dort habe ich mal eine sehr detaillierte Auskunft bezüglich des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen Deutschland und Kanada bekommen. Der Bearbeiter musste sich auch erst informieren, bevor er meinte, er tendiere dazu, dass meine Auslegung korrekt ist. Letzten Endes musste das aber der zuständige Sachbearbeiter beim FA entscheiden. Dessen Kommentar: "Sie haben davon sowieso mehr Ahnung als ich, also machen wir's so." Ich bin übrigens sehr froh, dass ich mich seit 38 Jahren nicht mehr beruflich mit dem Steuerrecht befassen muss. Es langt schon, bezüglich unserer eigenen Steuererklärung auf dem Laufenden zu bleiben.
... Mehr anzeigen