@ChooChoo Ergänzend zur Aussage von @Hawkwind: Bei ausländischen Handelsplätzen kann es zu Teilausführungen kommen und dort wird die Mindestgebühr von € 54,95 bei jeder Teilausführung fällig! Kauf man z.B. 50 Aktien einer Firma, könnte es im Extremfall zu 50 Teilausführungen kommen. Selbst wenn man beim Kauf "nur" 5 Teilausführungen hat, zahlt man mindestens € 274,75 an Gebühren für den Kauf. Da kann es durchaus günstiger sein, die Aktien zu einem schlechteren Kurs an einem deutschen Handelsplatz zu handeln. Kauft man Aktien z.B. in Kanada, kann man diese ohne eine kostenpflichtige Bestandsumlegung nicht in Deutschland verkaufen. Und beim Verkauf an einem ausländischen Handelsplatz kann es ebenfalls wieder zu Teilausführungen kommen.
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