Hallo @onra, schon einmal herzlichsten Dank für Deine ausführliche Antwort! Du schreibst, die Vorabpauschalen seien einzurechnen. Ich hatte bislang immer gedacht, daß bei Gewinne aus Aktien/Fonds, a) die man bis einschl. 2008 gekauft, steuerfrei sind, b) die aus Gewinnen zwischen 2009 und 2017 steuerpflichtig waren und c) die ab 2018 mit Vorabpauschale belegt wurden. Bei den 2009-17er Gewinnen würde die Bank bei Verkauf die Steuer abführen, weil sie ja nicht wisse, ob man damals brav gezahlt habe. Diese Steuer könne man sich aber zurückholen, indem man sie bei der Steuererklärung angibt. Deshalb war meine Überlegung, daß die von der Bank in dem zitierten Ausschnitt der Steuerbescheinigung genannten 1.681,16 Euro für Altbestand die Kapitalerträge sind, die ich 2009-17 erzielt habe. Deshalb habe ich in meiner Übersicht auch nur die Kapitalerträge von 2009 bis 2017 addiert, nicht die ab 2018ff. Aber ich komme ja selbst mit diesen Jahren schon über die von der Bank errechneten 1.681,16 Euro hinaus. Und meine zweite Überlegung: Ich habe die damals von der Bank selbst bescheinigten Kapitalerträge addiert, dann müßte die Bank doch jetzt auf dieselbe Summe kommen? Ich hoffe, ich habe es einigermaßen verständlich beschrieben? Was mich wundert, ist, daß doch damals diese thesaurierenden Auslandsfonds massenhaft beworben waren (Finanztest etc.); es müßten doch viele der damaligen Fondskäufer die gleichen steuerlichen Probleme haben...? (vielleicht bin ich aber auch der einzige Dummy... ;-/
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