@teilfreistellun Falls geurteilt werden sollte, dass Gewinne und Verluste anders behandelt werden dürfen, hätte das mMn massive Auswirkungen, die von den Klägern eventuell nicht gewollt sind. Es gibt ja noch das Problem, dass man seit kurzem Verluste aus Termingeschäften nur noch begrenzt mit Gewinnen aus Termingeschäften verrechnen kann. Ich bin mir nicht sicher, ob dazu ebenfalls Klagen eingereicht wurden. Würde vom Bundesverfassungsgericht (irgendwann) bestätigt, dass bei Verlusten keine Teilfreistellung erfolgt und eine Ungleichbehandlung von Gewinnen und Verlusten zulässig ist, wären mMn alle eventuell anhängigen Klagen zum Thema der begrenzten Verlustverrechnung bei Termingeschäften vom Tisch, da dies dann zulässig ist. Außerdem könnte der Gesetzgeber dann neue Gesetze erlassen, bei denen Gewinne und Verluste unterschiedlich behandelt werden, denn dazu existiert dann eine Entscheidung vom Bundesverfassungsgericht. Wollen wir das wirklich???
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