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Wie widerrufe ich die Alleinverfügungsberechtigung für mein Gemeinschaftskonto?

Stammdaten und Vollmacht Vollmacht

Ein Gemeinschaftskonto kann entweder den Status „Alleinverfügungsberechtigung“ oder „Gemeinschaftsverfügungsberechtigung“ haben. Was bedeutet das?

 

Alleinverfügungsberechtigung: Jeder Inhaber eines Gemeinschaftskontos (inkl. zugehöriger Konten/Depots) ist alleinverfügungsberechtigt. Dies bedeutet, dass jeder Inhaber über das Gemeinschaftskonto ohne Mitwirkung des anderen Inhabers verfügen und zu Lasten des Gemeinschaftskontos alle Vereinbarungen treffen darf.

 

Gemeinschaftsverfügungsberechtigung: Jeder Inhaber eines Gemeinschaftskontos (inkl. zugehöriger Konten/Depots) kann dieses nur einsehen und weder darüber verfügen, noch zu Lasten des Gemeinschaftskontos Vereinbarungen treffen.

 

Sie können ganz einfach online über „Mein Konto & Depot“ > „Einstellungen“ > „Berechtigungen“ > „Gemeinschaftskonten“ die Alleinverfügungsberechtigung für ein Gemeinschafskonto widerrufen und in eine Gemeinschaftsverfügungsberechtigung umwandeln.

 

Hinweise: Bitte beachten Sie, dass nach dem Widerruf der Alleinverfügungsberechtigung keine Online-Transaktionen mehr durch einen Inhaber möglich sind. Alle Aufträge müssen gemeinsam und schriftlich erteilt werden. Zudem werden alle bestehenden Vollmachten durch den Widerruf der Alleinverfügungsberechtigung automatisch gelöscht. Bei einem Girokonto eventuell vorhandene Karten (girocard und VISA) ebenfalls mit sofortiger Wirkung gesperrt.

 

Eine erneute Änderung der Gemeinschaftsverfügungsberechtigung zurück in eine Alleinverfügungsberechtigung ist nur durch schriftlichen Auftrag beider Kontoinhaber möglich.

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