abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Informationen zu Ex ante-Kostenausweis/Kostendetails

Kostenausweis Wertpapierhandel

Im Januar 2018 trat die EU-Finanzmarktrichtlinie MiFID II in Kraft. Sie verpflichtet Banken unter anderem, bei der Ordererteilung die zu erwartenden Kosten vorab aufzuzeigen. Dabei gibt es einige Dinge zu beachten:

 

  • Beim Kauf werden die Kosten für den zukünftigen Verkauf gleich mit angezeigt. Das führt auf den ersten Blick zu deutlich höheren Kosten, als beim Kauf tatsächlich anfallen.

 

  • Die laufenden Produktkosten sind Schätzwerte, die vom Emittenten bzw. Fondsgesellschaften gemeldet werden. Bei Investmentfonds und ETFs sind diese in der Regel nicht identisch mit der Total Expense Ratio (TER). Grund dafür ist, dass die TER nicht alle Kosten beinhaltet, die für die Verwaltung eines Fonds/ETFs entstehen. Die Transaktionskosten innerhalb des Fonds sind beispielsweise nicht enthalten.

 

  • Bei Derivaten werden teilweise ungewöhnlich hohe Einstiegskosten angegeben. Es handelt sich dabei aber nicht um tatsächliche Kosten. Sie zahlen nur die Ordergebühr gemäß dem Preis- und Leistungsverzeichnis bzw. gemäß den Aktionsbedingungen – z.B. bei den StarPartnern.

 

  • In den Kostendetails wird ein ganz anderes Ordervolumen angezeigt, als sich aus den Eingaben in der Ordermaske ergibt. Im Direkthandel und bei aktivierter Session-TAN geht man davon aus, dass Sie schnell handeln möchten. Daher wird hier für die Kostendetails pauschal mit ca. 5.000,00 EUR Ordervolumen gerechnet. So ist ein Zwischenschritt und wertvolle Zeit gespart.

Bei anderen Orderarten und/oder ohne Session-TAN wird mit dem tatsächlichen Ordervolumen gerechnet.

 

Übrigens: Im ActiveTrader wird immer mit 5.000,00 EUR oder mit der kleinsten handelbaren Größe des Wertpapiers gerechnet, sofern diese höher liegt.

War dieser Artikel hilfreich? Ja Nein
0 % hilfreich (0/2)