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so geht's: Quellensteuer aus Österreich zurückfordern

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Registriert: 15.06.2016

Küss die Haaaand, schöne Frau, verehrte Leserin (jaaaaa, die Leser dürfen sich auch angesprochen fühlen),

 

hier ist ein Reprint eines Textes, den ich Juli 2017 in der anderen Community veröffentlicht habe und den ich hiermit gerne auch allen Consors-Fans zur Verfügung stelle.


Wir hatten ja hier in der Community [gemeint ist die Community der anderen Bank, deren Name auf Wunsch von Consors ein Geheimnis bleiben muss] schon einige Tipps zur Rückforderung ausländischer Quellensteuer. Fehlt noch das Lieblingsland von uns allen: Die Alpenrepublik Österreich. Tu felix Austria! (gemeint ist Herr Baumgartner, 2012 wars...)

Bekannte und beliebte Aktien kommen aus Österreich. Kräne von Palfinger (deutsche WKN: 919964), Catering u.a. in der Allianz-Arena von Do&Co (915210), Logistik und großzügige Dividenden von der Ösi-Post (A0JML5), Fasern von Lenzing (852927), Ziegel von Wienerberger (852894), Benzin von OMV (874341), Feuerwehrautos von Rosenbauer (892502), Kartonagen-Verpackungen von Mayr-Melnhof (890447), Maschinen von Andritz (632305), feuerfestes Baumaterial von RHI (874182), Versicherungen und großzügige Dividenden von uniqa (928900), Dividenden von Buwog (A1XDYU) ... all das sind attraktive Aktien.

Aber der Österreicher, wie er so ist (oh ja!), zwackt von den teilweise sehr hohen Dividenden erst mal 25 Prozent Quellensteuer ab. Die "hebt er ein". Davon werden wie üblich in Deutschland nur 15 Prozentpunkte angerechnet. Die restlichen 10 Prozent holen wir uns in Österreich zurück: genauer gesagt, im Burgenland.

Und das geht sogar relativ einfach.

Ihr benötigt zunächst ein Formular, das man unter seiner Bezeichnung "ZS-RD1-PDF" in diesem "Internet" findet, über das die jungen Menschen jetzt alle reden, beispielsweise hier. [Link auf ausdrücklichen Wunsch der Consorsbank gelöscht]

 

Pro Kalenderjahr füllt Ihr ein solches Formular aus. Tragt das betreffende Kalenderjahr ein. Ansässigkeitsstaat ist Deutschland (Feld 1), dann im Feld 2 Eure persönlichen Daten mit der deutschen Steuernummer (und Bezeichnung des deutschen Finanzamts), Euer Name, Geburtsdatum, Anschrift, zur Sicherheit Eure E-Mail-Adresse. Allfälliger Vertreter: "keiner" (sprich: "käna").

Die eigentlichen Dividenden führt Ihr auf dem "Beiblatt A" auf (Formularnummer ZS-RD1A-PDF), das es hier [Link auf ausdrücklichen Wunsch der Consorsbank gelöscht] zum Download gibt. Pro Kalenderjahr ein eigenes "Beiblatt A". Die beiden österreichischen Formulare sind automatisch rechnende PDF-Vordrucke, die Summen werden also automatisch ermittelt.

Da sind zunächst einmal sechs Fragen im Feld "A" wie folgt zu beantworten:
1. Wohnung in Österreich (nein, sprich: "nähn")
2. Betriebsstätte (nein)
3. berechtigt und eigene Rechnung (ja, sprich: "oh ja!")
4. Verkauf, Verleihung (nein)
5. Optionen (nein)
6. Gewinnausschüttung (ja)

Das Feld "B" für juristische Personen bitte durchstreichen.

Auf der Rückseite des Beiblatts berechnet Ihr den Rückzahlungsanspruch. Hier ein fiktives Beispiel:


Bezeichnung: Palfinger AG, Anzahl Aktien: 1860, Erwerb am 01.01.2009, Dividendenausschüttung am 30.03.2011, Zufluss am 5.04.2011, Ex-Tag 01.04.2011, Bruttobetrag EUR 409,20, Rückzahlungsanspruch 10 Prozent, Rückzahlungsbetrag 40,92 EUR. Diese Daten findet Ihr auf der Dividendenabrechnung Eurer Bank, die Ihr ohnehin als Fotokopie mitschicken solltet (siehe unten).

Summiert die Bruttobeträge und die Rückzahlungsbeträge auf und tragt die Summen in die unterste Zeile ein. Der Rückzahlungsanspruch in der letzten Zeile rechts unten muß also genau 10 Prozent von der Summe der Bruttobeträge sein.

Dann auf dem Beiblatt A unten das Datum und den Ort eintragen und unterschreiben.

Jetzt geht es zurück zum Hauptformular. Übertragt den Rückzahlungsanspruch  (also die 10%) in das Feld 3 in der obersten Zeile bei "Rückzahlung aufgrund von DBA" (= Doppelbesteuerungsabkommen), und auch in die unterste Zeile "Rückzahlungsbetrag".

Im Feld Nummer 5 tragt Ihr die Daten Eurer Bankverbindung ein, damit der Rückzahlungsbetrag überwiesen werden kann. Wichtig: tragt bitte IBAN und auch die BIC hier ein. Im Feld Nummer 6 bitte unterschreiben. Das Feld 7 lasst Ihr frei.

Jetzt fehlt noch die übliche Ansässigkeitsbestätigung der ausländischen Steuerverwaltung, also halt von Eurem deutschen Wohnsitzfinanzamt. Bitte schickt das Deckblatt und das Beiblatt A in zwei Kopien an Euer geliebtes persönliches Finanzamt, mit der freundlichen Bitte im Anschreiben, eine Wohnsitzbestätigung auszustellen. Beim Finanzamt München beispielsweise kann man die Formulare einfach in den Nachtbriefkasten werfen, nach etwa zwei Wochen kommt per Post die Bestätigung zurück. Die zweite Kopie behält Euer deutsches Finanzamt.

Und dann der letzte Schritt: Schickt alle Hauptformulare, alle Beiblätter A (je nach Abzahl der Jahre, für die Ihr den Antrag stellt), und - wichtig! - Fotokopien aller Dividendenabrechnungen an das Finanzamt Bruck Eisenstadt Oberwart, Neusiedlerstraße 46, AT-7001 Eisenstadt. Denkt dran: das Briefporto nach Österreich ist höher als innerhalb von Deutschland. Willkommen im geeinten Europa.

Da ich recht intensiv trade (suchtkrank!), habe ich noch eine von meinem Computer generierte Auflistung aller Geschäfte (Käufe und Verkäufe) in österreichischen Aktien beigelegt, also jeweils Datum, Stückzahl, Kauf/Verkauf, Kurs usw. Aber das ist vermutlich nicht unbedingt erforderlich. Ihr müßt nur jeweils im Beiblatt das Datum des Kaufs eintragen. Bei mir haben die meisten Aktien mehrere Kaufdaten, daher die Aufstellung.

Wichtig: Natürlich solltet Ihr vorher Fotokopien von allen Belegen anfertigen und aufbewahren.

Es dauerte bei mir ungefähr drei Monate, dann kam die Überweisung zuzüglich Zinsen. Und zwar nur die Überweisung! Es gibt im Gegensatz zu anderen Ländern keinerlei schriftliche Korrespondenz, keinen Bescheid. Das hätte ich eigentlich bei Österreich nicht gedacht, aber was soll's. Immerhin: einen "Erlagschein" benötigen wir nicht.

Der Vollständigkeit halber: Folgende Auskunft habe ich von der Österreichischen Finanzverwaltung im September 2015 per E-Mail erhalten: "Hinsichtlich der Rückerstattung von in Österreich zu Unrecht einbehaltenen Steuern sieht § 240 Absatz 3 Bundesabgabenordnung eine Frist von 5 Jahren vor. Der Antrag auf Rückerstattung kann danach bis zum Ablauf des fünften Kalenderjahres, das auf das Jahr der Einbehaltung der Steuer folgt, gestellt werden. Der Antrag bezieht sich auf ein bestimmtes Jahr und kann daher nach Ablauf des Jahres, in dem die Steuer einbehalten wurde, gestellt werden."

Ich hoffe, Ihr könnt auf diese Weise bequem Eure zu viel bezahlten Steuern in der Alpenrepublik zurückfordern. Vom gesparten Geld geht sich mindestens ein Einspänner mit Schlagobers, ein Fiaker oder ein Almdudler aus (sprich: "os"). Bitte bei der Gelegenheit auch mal "schwedischer Kaffee" googeln!

Viele Grüße aus München
baba und servus

nmh

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
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Gut wäre es, vor dem kopieren alter Beiträge, zu prüfen, ob wie hier geschrieben das Verfahren zur Erstattung der Quellensteuer noch aktuell ist. Auch in anderen Ländern ändert sich das Steuerrecht immer mal wieder und auch die Verfahren, wie man die zu viel gezahlte Steuern zurückbekommt.

 

In Österreich gibt es seit dem 01.01.2019 ein neues Verfahren zur Erstattung der Abzugssteuern. Eine Beschreibung und die Voraussetzungen zur Teilnahme daran findet man beim Bundesministerium der Finanzen.

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@nmh1969:

Gut wäre es auch, gelegentlich die Höhe der österreichischen Quellensteuer auf 27,5 % und den nach DBA rückerstattungsfähigen Anteil auf 12,5 & zu aktualisieren, eventuell auch in Deinem Beitrag in der Community der anderen Bank, die hier nicht usw. usw. ...

 

Betrifft selbstverständlich nur diejenigen, welche Dividenden lukriert (bei diesem Wort geht mir das Herz auf) haben.


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Vielen Dank  @immermalanders  @stocksour für eure Korrekturen.  

Ich habe auch @nmh1969 geliked , da er  interessante Sachbeiträge in das "müde" Forum bringt.

Ich kannte auch nur die alte Regelung.

Die Rückführung der Quellensteuer bei OMV erfolgte schnell und problemlos.

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
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Vielen Dank @immermalanders @stocksour

für eure Korrektur. Ich habe den Artikel von @nmh1969 auch geliked, da ich das neue Verfahren  nicht kannte. Ich habe noch mit der alten Regelung die Rückführung von Quellensteuer beantragt. Alles ging schnell und problemlos.

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