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Wo kann man die Teilfreistellung von ETF nachsehen?

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Gerade hatte ich ein sehr unerwartetes Steuererlebnis:

Der ETF ISHSIII-S+P SM.CAP600 DLD (WKN A0Q1YY) hat ausgeschüttet. Dieser ETF wird als physisch replizierender Aktien ETF auf den S+P Small Cap Index verkauft.

 

Berücksichtigt wurde jedoch nur eine Teilfreistellung von 15%. Nachfrage bei der Bank ergab: "Gemäß den Wertpapier-Stammdaten, die von der Fondsgesellschaft an den WM-Datenservice geliefert werden und auf die sich Banken deutschlandweit beziehen, handelt es sich bei dem ETF um einen Mischfonds"

 

Huch??? Warum ist ein physisch replizierender ETF auf einen Aktienindex ein Mischfond? Und vor allem, was ist mein meinen anderen ETF? Wundere ich mich bei der nächsten Ausschüttung wieder?

 

Darum die dringende Frage: Wo kann man die steuerliche Klassifikation -die offenbar wenig mit der sonsitgen Bezeichnung zu tun hat- nachsehen? Der Unterschied zwischen 30% und 15% Teilfreistellung rechtfertigt schon ein Umschichten.

 

Danke!

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Gelegentlicher Autor
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Ich bin wirklich frustriert und kann nachvollziehen, dass es anderen Anlegern ebenso geht. Durch das Investmentsteuerreformgesetz sollte die Besteuerung von Fonds einfacher und transparenter erfolgen. Das Gegenteil scheint der Fall zu sein. Meiner Meinung nach war es im Wesentlichen ein Aufhänger um den Bestandsschutz von Altbeständen, die vor Einführung der Abgeltungssteuer gekauft wurden, aufzuheben. Die Freibeträge sind dabei ein Feigenblatt.

 

Mein Vertrauen ist erschüttert. 

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....warum bekommt das Black Rock Teil "A0HGV5" keine Teilfreistellung????

Die Aktien-Quoten im Fonds geben doch bestimmt 51% her oder nicht????

Wenn nicht > 51%, dann doch wenigstens > 25%. Was ist die Begründung gemäß neuem Investmentsteuergesetz für "keine" Freistellung???

Ist das Teil physisch replizierend und erhält deswegen nicht die "Lizenz zum Freistellen", wegen Reits.....? Bei synthetischer Replikation wäre das wohl anders, oder?

Alternative wäre wohl u.U. auch ein guter "Property- Fonds", der die Teilfreistellungskriterien erfüllen würde........????

 

Grüße

onra

 

Hallo, @onra ,

hier die Wiederaufnahme des Themas.

 

Auf den ersten Blick würde dieser Immobilien-ETF "iShares European Property Yield UCITS ETF", WKN A0HGV5,  eine Teilfreistellung nicht nur von 60%, sondern sogar von 80% der Ausschüttung rechtfertigen, da er physisch repliziert und überwiegend in ausländische Immobilien(-gesellschaften) investiert ist.

 

Aber:

Emittentin ist die ishares Public Limited Company, Irland.

Diese Blackrock-Tochter ist nach irischem Steuerrecht ein "steuerbefreiter irischer Anleger", braucht also keine Ertragssteuern abführen; das Thema "Quellensteuererstattung" nach DBA Irland / Sitzstaaten der Immobilien-Agn wird elegant mit "irgendwie zu aufwendig" übergangen.

 

Wie verschafft man mir als deutschem Anteilseigner und Steuerbürger nun doch noch das Recht, die Ausschüttung voll verabzugt zu bekommen?

Die Lösung ist einfach und pragmatisch im Regal der alternativen Fakten zu finden:

Statt der tatsächlichen Aktienquote von rund 99% weist man einfach 0% aus, und das war's dann mit der Teilfreistellung von 80%.

(Nachzulesen in der ermüdenden Langform hier, p. 122-132.)

 

Fazit:

Wenn ich schon Steuern zahlen muss, dann doch am liebsten an den heimischen Fiskus.

 

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gelöscht, war versehentlich doppelt eingestellt.

 

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Hallo @stocksour ,

...danke für die ausführliche Info......., da haben wir es wieder....die Sache mit dem Kleingedruckten in möglichst vielen Anhängen/Bemerkungen.....-:(.

Was ich nicht ganz verstehe. Warum erhoffst du dir 60% bzw. 80% Teilfreistellung. Das gilt doch  nach InvStG explizit nur für offene Immobiliefonds und deren Investitionsgebaren im Ausland...

Dein Property Yield ist ein ETF und kein offener Immobilienfonds. Also offenbar nicht analog übertragbar. Somit könnte doch dann für das Ding als Aktienfonds maximal nur die Aktienquote > 51% ausschlaggebend sein, die dann eine 30%ige Teilfreistellungsquote antriggern müßte. 

 Die Nullnummer habe ich in der Langform nachgelesen......, "schöne" Prosa....-;).

 

Grüße

onra

 

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(...) Dein Property Yield ist ein ETF und kein offener Immobilienfonds. (...)

 

Hallo, @onra ,

Touché!  In diesem Punkt hast Du selbstverständlich recht, und ich will auch gar nicht erst versuchen, ohne Gesichtsverlust aus der Nummer heraus zu kommen ...


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Hallo @stocksour ,

.....wir sind hier "Gott sei Dank" nicht in der alten japanischen Tradition verankert , wo man sich zum Teil lieber umbringt als sein Gesicht zu verlieren......-;). Bleib weiterhin gesund und hoffe weiterhin auf eine 30%ige Teilfreistellung der Ausschüttungen, die das InvStG auf jeden Fall hergeben sollte.....

 

Schööönes Wochenende.....am besten mit einer Verlagerung der Protentzahlen auf den Alkoholgehalt des ein oder anderen Erfrischungsgetränks

 

Grüße

onra


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Ich hab in den letzten Tagen für A0Q1YX und A0Q1YZ Stornobelege für die Ertragsgutschriften für 2018 und 2019 erhalten und eine Neuberechnung inklusive 30% Teilfreistellung. Da dies rückwirkend gemacht wurde, gehe ich davon aus, dass die beiden ETFs damals falsch klassifizierrt wurden.

 

Gruß Tom

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Hallo @marmotte ,

...wie wurden denn 2018 und 2019 die Ausschüttungen jeweils behandelt?

A0Q1YX und A0Q1YZ sind i-Shares ETF's mit Aktienantel > 50% und werden nach dem neuen Investmentsteuergesetz ab dem 01.01.2018 mit einer 30%igen Teilfreistellung bei der Ausschüttung versteuert......

 

Grüße

onra

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Hallo @onra ,

 

sie wurden bisher mit 0% Teilfreistellung behandelt. Ich hatte 2018 bei der depotführenden Bank als auch beim Emittenden direkt nachgefragt. Beide sagten mir, dass 0% korrekt sei. Frustrierte Smiley (siehe auch die Diskussion in diesem Thread)

 

Gruß Tom

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Hallo @marmotte ,

....habe mir mal bei "justetf " die Factsheets angeschaut (...hängen dran...).

Ich kann nicht erkennen, dass 0% Teilfreistellung korrekt wäre. Aktienquote > 50% bedeutet 30%ige Teilfreistellung deiner Ausschüttungen. Diese 30%ige TFSt müsste hier korrekterweise angesetzt werden, darum ja auch die jeweiligen Stornos.

Bei positiven Erträgen wären immerhin 30% steuerfrei! Oder hast du Veluste aus deinen Anlagen? Die Teilfreistellung gilt in beide Richtungen. Im Verlustfall würden dann 30% weniger in den allg. VVT eingestellt, was zwar ärgerlich wäre, aber so ist halt die neue Gesetzgebung.......

Kannst bei Bedarf ggfs. mal einen Scan deiner neuen Storno-Abrechnungen einstellen, dann würde man etwas klarer sehen können...

 

Grüße

onra

 

https://www.justetf.com/servlet/download?isin=IE00B2QWDY88&documentType=MR&country=DE&lang=de

https://www.justetf.com/servlet/download?isin=IE00B2QWDR12&documentType=MR&country=DE&lang=de

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