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Wo kann man die Teilfreistellung von ETF nachsehen?

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Gerade hatte ich ein sehr unerwartetes Steuererlebnis:

Der ETF ISHSIII-S+P SM.CAP600 DLD (WKN A0Q1YY) hat ausgeschüttet. Dieser ETF wird als physisch replizierender Aktien ETF auf den S+P Small Cap Index verkauft.

 

Berücksichtigt wurde jedoch nur eine Teilfreistellung von 15%. Nachfrage bei der Bank ergab: "Gemäß den Wertpapier-Stammdaten, die von der Fondsgesellschaft an den WM-Datenservice geliefert werden und auf die sich Banken deutschlandweit beziehen, handelt es sich bei dem ETF um einen Mischfonds"

 

Huch??? Warum ist ein physisch replizierender ETF auf einen Aktienindex ein Mischfond? Und vor allem, was ist mein meinen anderen ETF? Wundere ich mich bei der nächsten Ausschüttung wieder?

 

Darum die dringende Frage: Wo kann man die steuerliche Klassifikation -die offenbar wenig mit der sonsitgen Bezeichnung zu tun hat- nachsehen? Der Unterschied zwischen 30% und 15% Teilfreistellung rechtfertigt schon ein Umschichten.

 

Danke!

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Hallo @ReinidG,

 

der "Fehler", bzw. dessen Quelle, liegt hier bei iShares. Wie auf https://www.ishares.com/de/privatanleger/de/produkte/251920/ishares-sp-smallcap-600-ucits-etf?siteEn... zu sehen ist, hat der ETF eine Mindestaktienquote von nur 40%. Dementsprechend ist die Einordnung als Mischfonds steuerrechtlich korrekt.

 

Ich hoffe, dieser Link sorgt für etwas mehr Klarheit.

 

Gruß

Monarch

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Hallo Monarch,

 

danke.

Das heisst aber, dass "einfaches" Vergleichen von ETFs nicht mehr geht, da ich bisher nirgendwo diese steuerliche Klassifikation gefunden habe, weder hier noch bei meiner anderen (gelben) Bank, noch bei Justetf oder einer anderen geeingneten Seite.

 

Ich muss bei jedem ETF einzeln auf der Webseite des Anbieters forschen, ob es mir dort verraten wird. [Physisch replizierend heisst nämlich NICHT, dass es steuerlich ein Aktienfond ist, siehe das konkrete ishares Beispiel]

 

Hmm, nachdenklich und unzufrieden. Soweit dazu, dass das ETF anlegen mit der Steuerreform einfacher wird......

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Hallo,

 

ich hab ähnliche Probleme beim ETF ishares MSCI Japan Small Caps (IE00B2QWDY88). Bei der Ausschüttung im Januar wurde keine Teilfreistellung berücksichtigt. Im Verkaufsprospekt aus Dez. 2017 steht, dass der Fonds sein Vermögen zu 85% in Aktien anlegt. Somit müsste er ja unter die Teilfreistellung von 30% fallen.

 

Auf der Website von BlackRock steht hingegen "Dieser Fonds ist steuerlich klassifiziert als Sonstiger Fonds und hat eine Mindestaktienquote von 0%."

 

Was gilt den nun? Es ist häufig von einer sogenannten "WM-Datenbank" die Rede, bei der diese Daten angeblich hinterlegt sind. Wo kann man die abrufen?

 

Gruß Tom

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@marmotte

 

Die Datenbank findest Du hier. Bei manchen Ländern u. a. auch Irland kann die ISIN nicht zur Suche verwendet werden. Mit der WKN klappt's aber.

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Ich hab es mit der WKN (A0Q1YX) getestet. Ich finde im Suchergebnis aber keine Angabe über die Teilfreistellung.

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@marmotte

 

Hier gibt's eine Menge Daten zu Fonds. U. a. auch den Steuerstatus. Zur WKN A0Q1YX steht dort: "Investmentfonds ohne Teilfreistellung".

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Danke für den Link!! Dann scheint der Verkaufsprospekt des ETF fehlerhaft zu sein, oder ich les ihn falsch.

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@marmotte, in Verkaufsprospekt vom Dezember steht (unter der Tabelle auf Seite 137):

In Bezug auf die vorstehend genannten Prozentzahlen hat „Aktien“ die folgende Bedeutung:

  1. Anteile an einer Kapitalgesellschaft, die zum amtlichen Handel an einer Börse zugelassen sind oder an einem organisierten Markt (der anerkannt und für das Publikum offen und dessen Funktionsweise ordnungsgemäß ist) notiert sind,
  2. Anteile an einer Kapitalgesellschaft, die keine Immobiliengesellschaft ist und die:
    •  in einem Mitgliedstaat oder einem Mitgliedstaat des EWR ansässig ist, der Körperschaftsteuer in diesem Staat unterliegt und nicht steuerbefreit ist; oder
    • in einem anderen Staat ansässig ist, der Körperschaftsteuer in Höhe von mindestens 15 % in diesem Staat unterliegt und von dieser Steuer nicht befreit ist,
  3. Anteile an einem Aktienfonds (einem Fonds, der fortlaufend mindestens 51 % seines Aktivvermögens direkt in Aktien anlegt), wobei 51 % des Wertes der Aktienfondsanteile als Aktien berücksichtigt werden, oder
  4. Anteile an einem Mischfonds (einem Fonds, der fortlaufend mindestens 25 % seines Aktivvermögens direkt in Aktien anlegt), wobei 25 % des Wertes der Mischfondsanteile als Aktien berücksichtigt werden.

 

Anhand dieser Angaben wäre das doch ein (möglicher) Mischfond, da er ja auch zu teilen in andere Fonds investieren darf.

 

 

Grüße

immermalanders

 

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@immermalanders

Aber bei einem Mischfonds müsste es doch auch eine 15%ige Teilfreistellung geben, oder?

 

Wie sind den die Angaben im Rechnschaftsbericht 2017 zu verstehen. Dort sind die einzelnen Aktienpositionen seitenweise aufgelistet, insgesamt 99,37%.

 

Und weiter unten "Analyse des gesamten Umlaufvermögens vor Abzug aller Verbindlichkeiten:

Wertpapiere, die zur amtlichen Notierung an einer Börse zugelassen sind: 99,11%".

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