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Wie kann ich wertlose Aktien aus meinem Depot löschen, damit ich keine Verwahrgebühren mehr bezahlen muss?!

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Aufsteiger
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Beiträge: 1
Registriert: 24.10.2017

Ich habe leider Gottes so einige Depotleichen für die ich jetzt seit einiger Zeit Verwahrgebühren bezahlen muss. 

Wie werde ich diese wertlosen Aktien los?

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
Moderator
Beiträge: 448
Registriert: 15.10.2015

Hallo @Rene0815,
willkommen in der Community und vielen Dank für Ihre Anfrage zu Wertlosausbuchungen.

Grundsätzlich ist es möglich "Depotleichen" mit dem Formular Wertlosausbuchung  zu "begraben". Hierfür wird eine Gebühr von 19,95 Euro je WKN erhoben.

Wenn es sich allerdings bei der Gattung um sogenannte "non-transferable" (nicht übertragbar) Wertpapiere handelt, ist eine kostenfreie Ausbuchung möglich. Bitte überprüfen Sie daher ggf. Ihr OnlineArchiv unter Angabe der entsprechenden WKNs, ob Sie ein Terminanschreiben dazu erhalten haben.

Ich hoffe, diese Informationen helfen Ihnen weiter. Falls Sie spezielle Fragen zu einzelnen Wertpapieren haben, wenden Sie sich bitte an Ihre persönliche Kundenbetreuung.

Beste Grüße

CB_Petra
Community Moderatorin


Aufsteiger
Beiträge: 1
Registriert: 12.04.2015

Wieso erhebt die Consors Bank jetzt Verwahrgebühren für non transferable Aktien?

 

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
Enthusiast
Beiträge: 505
Registriert: 30.09.2014

@GaborTT   Die Überschrift lautet: [...]Wie kann ich wertlose Aktien aus meinem Depot löschen, damit ich keine Verwahrgebühren mehr bezahlen muss?![...]

Schau mal nach, was @Sigrid_W  hier geschrieben hat:

https://wissen.consorsbank.de/t5/Wertpapierhandel/Aktie-aus-Depot-l%C3%B6schen/m-p/53488/highlight/t...

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
Aufsteiger
Beiträge: 2
Registriert: 28.05.2014

Liebe Kundenbetreuung,

 

wird der VErlust bei einer Wertlosausbuchung im Verlustverrechnungstopf meines Kontos aufgeführt, oder muss ich diesen erst mit der Steuererklärung geltend machen?

 

Besten Dank!

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
Moderator
Beiträge: 573
Registriert: 21.08.2017

Hallo @Framone,

vielen Dank für Ihren Beitrag und die damit verbundene Anfrage.

Die steuerliche Verlustverrechnung aus wertlosen Ausbuchungen und Übertragungen von Wertpapieren ist seit dem 01.01.2020 auf 10.000 EUR pro Anleger und Jahr begrenzt. Diese ist nach aktuellem Stand für alle Wertpapiere (also auch Aktien und Anleihen) möglich.

Sie müssen diese Verlustverrechnung selbst in Ihrer Steuererklärung beim Finanzamt beantragen. Dafür werden wir und andere Banken voraussichtlich die Steuerbescheinigung ab 2020 erweitern und den Kunden diese Verluste ausweisen.

Bei der wertlosen Ausbuchung von Optionen, Optionsscheinen und Knock-out-Produkten nimmt die Consorsbank aktuell noch eine Verlustverrechnung vor. Ob das noch rückwirkend zum 01.01.2020 korrigiert werden muss, ist derzeit völlig unklar.

Liebe Grüße

CB_Susan
Community-Moderatorin

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