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Wertpapierdepot für mehrere Enkel

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Kann ich ein Wertpapierdepot für meine 3 Enkel anlegen

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
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Du kannst das nicht aber die Eltern deiner Enkel können für jedes Kind ein eigenes Minderjährigen Depot beantragen und dir nach dem Einrichten entsprechende Berechtigungen zukommen lassen. Wenn das geschehen ist, erscheinen die Depots in deiner Übersicht.

 

Und nach dem Einrichten unbedingt an die Freistellungsaufträge der Enkel denken!

 

Solche Großeltern hätte ich auch gern gehabt, ;D

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
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Noch ein kleiner Nachtrag.

 

Ein Depot für drei Enkel geht nicht. Also immer schön ein Depot pro Enkel. So kann man auch besser die Freibeträge und sonstige steuerliche Dinge einrichten oder beantragen. Am Ende gibt es auch kein Streit, wer wie viel vom Depot bekommt. 😄


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Hallo, @urvater ,

beim Minderjährigendepot werden beide Elternteile als gesetzliche Vertreter bevollmächtigt. Zur Erteilung einer Untervollmacht für die Minderjährigendepots sind die Eltern jedoch nicht berechtigt.

Somit bleibt für @gere nur ein "kreativ unbürokratischer" Weg abseits ausgetretener Pfade, wenn er die Kinderdepots seiner Enkel aktiv bewirtschaften soll.

 

Da ich so ein Großelter bin, wie Du es Dir gewünscht hättest, muss ich das wissen ...🌈


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@stocksour Danke für die Richtigstellung. Da habe ich wohl aus anderen Beiträgen zum gleichen Thema etwas falsch in Erinnerung behalten oder einfach nur falsch interpretiert.

 

Du willst mich nicht noch einmal nachträglich zu deinem Enkel machen? 😄

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
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.. @gere  tolle Idee. Solche Großeltern können sich Enkel nur wünschen. Dem Hinweis von @stocksour  ist nichts hinzuzufügen. Ich hoffe, dass euer Verhältnis so gut ist (sonst würdest du sowas ja auch nicht machen), dass unbürokratische, pragmatische Lösungen möglich sind.

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
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[etwas off topic] (...) Du willst mich nicht noch einmal nachträglich zu deinem Enkel machen?

Hallo, @urvater ,

ich habe Deinen Vorschlag inzwischen von mir ernsthaft prüfen lassen und bin zu folgendem Ergebnis gekommen:

1.

Selbst bei Annahme der größtmöglichen Bereitschaft meinerseits UND seitens Deiner mir unbekannten überaus geschätzten Großmutter ist es nach deutschem Familienrecht nicht möglich, zwischen Dir und mir ein Großvater-Enkel-Verhältnis zu erzeugen.

2.

Einer Schenkung von mir an Dich in beliebiger Höhe steht nichts entgegen, außer dass Du jeden €ct oberhalb des Schenkungssteuerfreibetrags zwischen "Dritten" von EUR 20 K mit dem Fiskus teilen müsstest.

3.

Der Freibetrag von EUR 20 K nach 2. ließe sich auf EUR 400 K aufbohren durch eine Erwachsenenadoption nach § 1767 BGB; wenn diese - Vorliegen der familiären Verhältnisse Deinerseits vorausgesetzt - nach notariell zu stellendem Antrag beim zuständigen Familiengericht durchgeht, dürftest Du nach § 1757 Abs. 2 BGB sogar den Namen "Urvater" weiter führen, müsstest also im Gegensatz zur Rechtsprechung vor 2019 nicht den Namen "Stocksour" annehmen.

4.

Die Freibeträge nach 2. und 3. könntest Du alle 10 Jahre erneut in Anspruch nehmen.

5.

Im Erbfall gälte 4. erst- bzw. ggfs. letztmalig.

 

@urvater , dass Dir nach 3. auch die Kind>Elter-bezogenen Verpflichtungen nach BGB und SGB(!) vollumfänglich angedeihen, soll hier nicht verschwiegen werden, versteht sich aber von selbst.

P.S.:

Ich habe das Thema "Erwachsenenadoption" nur deshalb etwas ausführlicher dargestellt, weil viele inzwischen gereifte Patchworkeltern "ihre" Kinder schenkungs-/erbrechtlich dahingehend gleichstellen wollen, was die Weitergabe ihres Vermögens betrifft.

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