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Verlustverrechnung für Vorjahre

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Werden noch nicht verrechnete Verluste aus Vorjahren mit Gewinnen des laufenden Jahres automatisch durch Consors verrechnet? Kann man noch nicht verrechnete Verluste aus den Vorjahren bei Consors anzeigen? Unter Verlustverrechnung werden diese nicht angezeigt, sondern seit dem Jahreswechsel steht dort nur Null für das Jahr 2021.

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@Ferry_R 

Die Verlustverrechnungstöpfe werden automatisch ins neue Jahr übernommen. Die Verlustverrechnungstöpfe werden nur auf Null gesetzt, wenn der Kunde eine entsprechende Verlustbescheinigung bis zum 15. Dezember des laufenden Jahres beantragt.

 


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Hallo @Ferry_R ,

...es ist so wie @immermalanders geschrieben hat.

Der/die VVT ist/sind dann zu Beginn eines Jahres auf 0 gesetzt, wenn entweder eine Verlustbescheinigung bis spätestens 15.12. 2020 beantragt wurde oder du positive Erträge in 2020 hattest, die die Verluste ausgeglichen haben. Bei positiven Erträgen sind die VVT leer bzw. 0.....

 

LG+

onra

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@Ferry_R , nur um das Thema abzurunden, weil Du "Vorjahre" schreibst:

 

WENN Du aus Versehen für 2020 eine Verlustbescheinigung beantragt hast

UND/ODER aus früheren Steuererklärungen festgestellte Verlustvorträge bei Deinem FA gespeichert sind,

kannst Du diese Verluste ausschließlich über die Anlage KAP steuerlich geltend machen.

 

Das depotführende Institut hat damit nichts zu tun, weil es diese Verlustvorträge weder kennt noch irgendwie in das laufende Geschäft einbeziehen kann.

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Und eine kleine Frage noch von mir:
Sehe ich es richtig, dass es Sinn machen kann, wenn ich eine Aktie die aktuell im Verlust ist, nicht sofort verkaufe sondern erst in einem (anderen) Jahr, wo meine Gewinne sowohl den VVT als auch den FSA übersteigen?

So könnte ich den FSA jedes Jahr nutzen. Würde ich bereits jetzt verkaufen, dann würde ja erst der VVT sukzessive abgebaut werden bevor der FSA genutzt wird. Wenn das über z.B. drei Jahre geht, würde in der Zeit der FSA nicht berücksichtigt/verwendet werden können.
Würde ich aber ein Jahr nehmen, in dem ich hohe Gewinne habe, welche den VVT übersteigen und noch mehr (+1.602€), hätte ich den FSA der Vorjahre abgeschöpft und in dem Jahr des Verkaufs auch.

Ich hoffe, ihr versteht was ich meine.
Nur so eine Gedankengang. Wollte mal hören, ob ich da richtig liege.
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Hallo @SmithA1 ,

...ja, immer dann, wenn du reichlich positive Erträge > VVT und > FSA generiert hast, dann kannst du dich von den "faulen Eiern" so trennen, dass du wenigstens steuersenkungsmäßig etwas von deinem Verkauf des "faulen Eis" haben solltest....:).

 

LG+

onra

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Danke @onra.

 

Man könnte ja auch annehmen, dass es egal ist, wann ich verkaufe, da dies ja mit dem VVT immer vorgetragen wird. 

Dem ist aber nicht so, da man - wie das Beispiel von mir zeigt - steuerliche Vorteile haben kann, wenn man es im richtigen Jahr verkauft (Nutzung des FSA).

 

Bei solchen Sachen frage ich lieber immer nochmal hier im Forum nach; sind ja Themen, bei denen man gerne mal etwas Essentielles übersehen kann.

 

Danke

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Einerseits ist es eine gute Idee, dass man die Verluste auf ein späteres Jahr "verschiebt" aber man sollte nie vergessen, dass nur realisierte Verluste nicht weiter wachsen können.

Man stelle sich vor, man hat aktuell bei der Firma XY einen Verlust von 10% und will diese erst im nächsten Jahr realisieren, da man den FSA ausschöpfen will. Kurz vor Jahresende gibt es bei der Firma schlechte Nachrichten und der Kurs bricht um 60% ein. Zum Jahresende hat man eventuell den FAS voll ausgeschöpft, aber nun einen wesentlich höheren Buchverlust. Will man eine Aktie verkaufen, sollte man mMn dies direkt durchführen, wenn man sich zu einem Verkauf entscheidet. Später ist man zwar immer schlauer, aber in dieser Situation finde ich persönlich es besser den FSA nicht voll auszuschöpfen statt auf einem sehr hohem Buchverlust sitzen zu bleiben, wenn ich mich eh von der Aktie trennen will.

 


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Ich hänge an dieser Stelle mal drei Binsenweisheiten dran:

 

1. Ein Verlustvortrag wirkt steuerlich wie ein zusätzlicher FSA, je nachdem bezogen auf den VVT Aktien oder den VVT Allgemein.

 

2. Es ist nicht sinnvoll, mögliche Gewinne aus Angst vor dem Überziehen des FSA (Oh Gott, da muss ich ja Steuern zahlen!) freiwillig zu deckeln.

 

3. Nur wer viel Abgeltungssteuer zahlt, hat auch viel Wertpapier-Gewinn realisiert.

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Grundsätzlich bin ich da bei euch. Die Steuer sollte erst mal keine Rolle spielen und keinen Einfluss auf operative Entscheidungen haben.
Manchmal gibt es jedoch Situationen, in denen man zumindest ein wenig damit spielen kann. Wenn ich mit einer Aktie z.B. schon soweit im Verlust bin, dass sie - sagen wir mal einen EK von 4000€ hatte und jetzt nur noch 250€ Wert ist und das seit längerer Zeit. In einem solchen Fall kann man mit der Verlustrealisierung natürlich warten.

Aber klar, das sind nur zusätzliche Erwägungen im Falle dass die Situation passt. Man muss es halt zumindest auf dem Schirm haben.

Wenn ich natürlich überzeugt bin, eine Aktie mit Gewinn/Verlust verkaufen zu wollen, dann mach ich das - egal wie es um die Steuer bestellt ist. In manchen Fällen aber bietet sich ja etwas Spielraum. Aber das ist jedem klar denke ich mal.


@stocksour zu 1. Aber mit dem Unterschied, dass der VV zuerst berücksichtigt wird und dann - wenn er aufgebraucht ist - erst der FSA.
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