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Verlusttopf nach Wirecard Desaster

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
Aufsteiger
Beiträge: 2
Registriert: 27.01.2016

Hallo zusammen,

 

wie viele andere auch habe ich durch Wirecard nun einen Verlusttopf. Trotz diverser Erklärungen bleibt mir eine grundsätzliche Frage:

 

Selbst durch Gewinne in Höhe des Verlust verrechne ich doch nur den steierlichen Anteil, oder?

 

Beispiel:

Verlusttopf 20000 Euro

zu realisierende Gewinne 20000 Euro

Ohne Verlusttopf würde ich vereinfacht auf Gewinn 25% sprich 5000 Euro zahlen. Also verrechne ich auf den Verlusttopf doch lediglich die 25%, sprich der reale Verlust bleibt trotz Verrechnung auf 15000 Euro sprich 75%

Oder werden nur die steuerlichen Anteile vom Verlusttopf verrechnet? Bei meiner ober Rechnung wären dann trotzdem noch 15000 Euro im Verlusttopf...?

Würde mir besser gefallen....

 

Dankle für die Aufklärung und Gruß an alle anderen Wirecard Geschädigte

2 Antworten 2

Enthusiast
Beiträge: 298
Registriert: 07.10.2019

Hallo @bill72,

liebe Community, 

 

 

die Steuerberatung ist eine stark regulierte Branche, weshalb ich hier nur zur Unterhaltung schreibe. Und natürlich mit einem augenzwinkernden Blick auf eine der größten Steuererhöhungen in der Geschichte.🤔

 

Bei der Korrektur von fälligen Steuerungen geht es meist darum, die 

Bemessungsgrundlage aus gesellschaftlich gewünschten Gründen zu korrigieren.

 

100 Euro erhöhte Bemessungsgrundlage (Gewinn, Steuertopf) führt eben nicht zu Steuerbelastung von 100 Euro. Sondern nach Nutzung von Freibeträgen zu  100 Euro mal Prozentsatz Belastung. Bei Verlusten dementsprechend nicht 100 Euro Entlastung, sondern multipliziert. 

 

Bei der Abgeltungsteuer gibt es verpflichtende und freiwillige Bestandteile:

 

25 % Abgeltungsteuer

+ darauf den anfallenden Solidaritätszuschlag

+ Darauf freiwillig die K/rchensteuer addieren (kann bei jedem Notar für die Zukunft abgewählt werden) 

+ Für bestimmte freie Berufe: Kapitalerträge sind auch krankenkassenpflichtig.

 

Im Regelfall wirst Du also so ca. mit knapp unter 30 % rechnen können. 

 

Ich hoffe das hilft schon ein bisschen weiter. 

 

Viel entscheidender wird aber Wunden lecken und durchstarten sein. Deshalb gilt: Kopf hoch! 

 

Liebe Grüße 

 

Gluecksdrache


Autorität
Beiträge: 2092
Registriert: 12.01.2019

Hallo @bill72 ,

....es geht immer um deine Erträge, die nach Aufzehrung deines Sparerfreibetrags abgeltungsversteuert werden.

Z.B. Aktien VV-Topf: realisierter negativer Ertrag von 20.000 Euronen. Dieser Betrag stünde jetzt im Topf. Was sich da im Topf an Miesen angesammelt hat, ist sozusagen als zukünftiger "Steuerfreibetrag vor Freistellungsauftrag" als etwas Balsam für deine Negativ-Ertragswunden anzusehen. Alle zukünftigen positiven Aktienkursgewinne werden solange mit deinem Minus verrechnet, bis der Sparerfreibetrag angetastet wird und darüber hinaus gehend dann erst versteuert, wenn Aktienerträge neben anderen Erträgen aus dem allg. VVT > 801€ sind. Oder etwas einfacher gesagt, du zahlst zunächst einmal bei der Realisierung zukünftiger Aktienkursgewinne dafür solange keine Abgeltungssteuer+tralala, bis der Topf leer ist; dann erst würde der Freistellungsauftrag verbraten, wenn nicht schon vorher durch andere Erträge die Freistellung dezimiert wurde......

Alo 1) Verrechnung positive/negative Aktienkurserträge

       2) Nur bei positiver Bilanzierung und Freistellung >801€ fällt Abgeltungssteuer + trala

          für deine Aktienkursgewinne an (ggfs. noch andere Erträge berücksichtigen, die u.U.

         dem allg. VV-Topf zuzuordnen wären...)

      3) Der Aktien VV-Topf wird mit dem Betrag, der zum Jahresende 'drin steht Jahr für

          Jahr fortgeschrieben, es sei denn du beanragst eine Verlustbescheinigung, um mit

         eventuellen positiven Aktienkursgewinnen bei anderen Bankdepots bei der

         nächsten Steuererklärung verrechnen zu können. Dabei wird natürlich auch der

         allgem. VV-Topf erfasst.

 

Um bei deinem Beispiel zu bleiben:

20.000€ Aktienkurs-Verlust und im gleichen Jahr 20.000€ Aktienkursgewinne.

Mal den Freistellungsauftrag außen vor; du zahlst nix an Abgeltungssteuer+x+y

In der Summe hast du nichts gewonnen und nichts verloren, darum 0€ Steuer.

Realisierst du zuerst deinen positiven Aktienkurs-Ertrag von 20.000€, dann fallen natürlich zunächst einmal dafür die Abgeltungssteuer+x+y an.

Später im Jahr machst du deine 20.000€ Miese an Kurserträgen, die in zunächst in den Aktien VV-Topf kommen. Es findet seitens der Depotbank relativ zeitnah eine Steuerverprobung deienes Aktien VV-Topf statt, bei der du die bereits gezahlten Abgeltungssteuer+x+y auf dein Verrechnungskonto zurück erhältst. Also Nullsummenspiel.....

Hab' jetzt zwar 'ne Menge Text verbraten, aber egal, ich glaube die Sache mit den "Kochtöpfen" wird dann insgesamt etwas klarer, zumindest denke ich das......:). Ob es dir aus den Töpfen schmeckt, musst du halt beurteilen.....;).

 

Liebe Grüße

onra

 

 

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