- 116.240 Mitglieder,
- 71.746 Diskussionen,
- 1.160 Gelöste Fragen

am 15.12.2016 20:34
Ich denke vom Prinzip her liegst du richt. Allerdings kann sowas nicht im Topf auftauchen, da diese von der Bank geführt werden. Wenn du einen Verkauf an Dritte durchführst, müss(t)en die Papiere schliesslich umgebucht werden. Ich denke, dies werden Banken durchführen, aber wohl nicht mit Verkaufsangaben aus "privaten" Quellen. Soll heissen, die Papiere werden hier ausgebucht und da eingebucht. Eine Endabrechnung des Verlustes kann dann m.W. nur über die Steuererklärung erfolgen.
Staudamm24
am 16.12.2016 07:45
Soweit mir bekannt ist, kann ein Totalverlust auch nicht in der Steuererklärung geltend gemacht werden, eben weil keine Veräußerung im gesetzlichen Sinne zustande kam.
Dies ist natürlich eine schreiende Ungerechtigkeit, aber bisher war noch niemand auf dem Klageweg erfolgreich.
am 16.12.2016 18:15
Meine Antwort auf €inversematrix bezog sich nicht auf einen Totalverlust (davon war glaube nicht die Rede; wenn doch, dann habe ich das überlesen). Bei einem Expertenrat (leider kann ich hierzu den Link nicht mehr liefern ... ) zu einem zu einem bevorstehenden Totalverlust wurde dem Fragesteller die Möglichkeit in Aussicht gestellt, seine Papiere an Dritte zu veräussern, um "den Schein eines Verlustes zu wahren" (es ging dabei allerdings auch um den Aspekt, steuerlichen Verlust geltend zu machen, aber doch noch irgendwie die Hand drauf zu haben, falls hinterher noch was positives rauskommt). Nüchtern betrachtet könnte man die Papiere natürlich auch ganz normal über die Börsen verkaufen, den steuerlichen Verlust im "Verrechnungskonto" aufgeführt bekommen und dann - wenn man will - wieder die Papiere zurückkaufen.
Staudamm24
am 16.12.2016 20:08
Die fragliche Aktie war aber, als sie nach der Insolvenz wieder handelbar war, offenbar weniger Wert, als die Verkaufsgebühren (für mich Totalverlust).
Ich habe in einem ähnlich gelagerten Fall lange Diskussionen verfolgt, es ist aber niemand gelungen, diese Aktien an Dritte zu veräußern. Obwohl sich die Geschädigten gegenseitig die Aktien abkaufen wollten, war soviel Angebot da, dass sie den Preis nicht nach oben treiben konnten und außerhalb der Börse, hat es wohl auch nicht funktioniert, weil kein tatsächlicher Übergang des Eigentums nachgewiesen werden konnte.
Wenn hier jemand eine gute (funktionierende) Idee hat, wüßte ich viele dankbare Interessenten.
am 18.12.2016 19:32
Ich hatte mir mal Optionsscheine über die Börse an mich selbst verkauft. Verkaufslimit so hoch gesetzt dass kein Totalverlust entsteht und dann (in meinem Fall von einem Zweitdepot) Kauf mit gleichhohen Limit eingestellt. Order wurde sofort ausgeführt. Müsste auch mit dem selben Depot klappen. Eventuell muss man nach einem Bösenplatz mit wenig Volumen schauen. Kostet aber dann 2x die Spesen, Kauf und Verkauf.
VG Totti
am 20.12.2016 11:30
am 20.12.2016 12:27
Ja die Gefahr besteht aber Du siehst doch eigentlich an den Bid/Ask Kursen/Anzahl ob das Deine Aktien sind oder nicht. Kannst ja noch einen exotischen Börsenplatz wählen. Hatte jedennfalls problemlos geklappt.
VG Totti
am 23.12.2017 21:44
Update:
ich habe die Verluste in der Steuererklärung angegeben, was erstmal vom Finanzamt abgelehnt wurde.
Einspruch eingelegt und 6 Monate hin und her diskutiert.
Urteile rausgesucht und eine Bestätigung von Corsors bekommen über die Verluste
die nicht im Topf gelandet sind.
jetzt hat FA überwiesen.
am 25.12.2017 17:09
Weil ich gerade den Faden hier sehe...
Nur mal den kurzen Hinweis, was hier besprochen wird sind IMO "Wash-Sales". Und die sind laut Regularien verboten. Erfuhr ich in einer Diskussion in einem anderen Forum.
Man muss / kann die wohl an einigen Börsenplätzen als solche Geschäfte anmelden. Dann soll es soweit wohl o.k. sein, was den REGULATOR betrifft. Etwas völlig anderes ist dann natürlich noch mal das Finanzamt. Stichwort Gestaltungsmissbrauch.
Also hier sollte man etwas vorsichtig sein. Auch mit Diskussionen in öffentlichen Foren.
Dass steuerlich hier in den letzten Jahren zusätzlich weitere Ungerechtigkeiten geschaffen wurden - z.B. ja auch die Nichtverrechenbarkeit von Negativzinsen - steht auf einem völlig anderen Blatt. Dem ist definitiv so. Das interessiert allerdings die Regulierungsbehörden nicht die Bohne.