"... Was ist bei deutschen Aktien, für die ich nicht im Aktienregister (wegen Gebühren Eintrag) eingetragen bin und auch keine Einladung zur HV erhalte. Lässt die Consorsbank diese verfallen oder werden diese stellvertretend wahrgenommen? ..."
@fortak:
Diese Frage kam trotz der ausführlichen Antwort von @CB_Linda etwas zu kurz.
Wenn Du nicht im Aktienregister eingetragen bist, hast Du
a) kein Stimmrecht, infolgedessen auch die CB als "Quasi-Verwahrstelle" nicht
b) kein Teilnahmerecht an der Hauptversammlung
Zusatzinfo:
Sofern Du Aktien von Gesellschaften im Depot hast, bei deren HV Du teilnahme- oder/und stimmberechtigt bist, läuft das Prozedere bei der CB - rechtzeitig und zuverlässig - wie folgt ab:
- 3 Wo vor HV: E-Mail-Nachricht > wichtige Mitteilung im Online-Archiv
- 3 Wo vor HV: im Online-Archiv > alle wichtigen Informationen zur anstehenden HV
- 8 Tg vor HV: Fristablauf für Eintrittskartenbestellung (recht elegant online gelöst)