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Umtauschangebot BARING GER.GR.TR.ACC.EO in Barings IF-Bar.German Grow.Fd Reg. Shs B EUR Acc.

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Hallo zusammen,

ich bin bei diesem Wertpapiertausch (ist freiwillig) aufgrund der Unsicherheiten im Zusammenhang mit dem `Brexit`dermaßen unsicher, sodass ich heute meinen ersten Beitrag hier schreibe.

Hat vielleicht jmd. mehr Einblick als ich und kann mir aus seiner Sicht zu- oder abraten?

Vielen Dank u. freundl. Grüße

Renate

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mir geht es nicht anders. Versuche mich gerade u informieren, komme aber nicht wirklich weiter

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Ich bin auch dran und habe noch keinen Plan. Melde mich wenn sich etwas ergibt.

 

Entscheidend ist ja dieser Satz: "Spiegelfond nach irischem Recht."

 

So wie ich das verstehe, ist das immer noch der gleiche Fond, gleiche Zusammenstellung, gleicher Kurs und gleiche Entwicklung. Aber er unterliegt demnach dem irischem (eu) Recht.

 

Ich frage mich ob das wichtig ist. Wenn der Brexit greift, dann ist es eben England und englisches Recht. Wenn ich einen Fond in den USA kaufe, dann unterliegt er dem US Recht. So what?

 

Ebenfalls interessant: "Tauschverhältnis der Wertpapiere: noch nicht bekannt"

 

Der Tausch wird nicht kostenlos.

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Habe gleiches Thema bei anderem Fonds. Dabei handelt es sich einen vor 2009 angeschafften steuerlichen Altbestand.

Mich interessiert u.a. wie sich der mögliche Tausch steuerlich auswirken dürfte

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Bei mir geht es um BARING EURO.SE.TR.DIS. EO. Habe gerade gesehen, dass sich der Anageschwerpunkt ändert. UK Assets sind ausgenommen. Werde wohl nicht tauschen.
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Hallo Renate,

.....hab den Baring Germ.Gr. mit GB-ISIN als Sparplan. Erkundigungsversuche über Depotbank und auch bei Barings über steuerliche Konsequenzen des Umtauschs in den gespiegelten Fonds mit IE-ISIN waren eher mauer Natur.

Das Terminanschreiben gab da steuermäßig nichts her. Das Barings Statement in Englisch verweist steuermäßig zu Lasten des Anlegers bzw. Auskunft über Steuerberater. Das ist die übliche Mitteilung in diesen Zusammenhängen........

Eigenrecherche war da schon ergiebiger.

Grenzübergreifender Fondstausch hier von UK nach Irland mit unterschiedlichen Rechtsnormen (was bei einem ungeregelten Bexit wohl auf jeden Fall so kommen wird....) ist nicht steuerneutral und löst automatisch den Abgeltungssteuermodus auf den Plan.

Habe diesen Sparplan erst seit 1,5 Jahren und noch nicht so viel angespart. In den letzten Monaten lief es sowieso nicht so gut an den Börsen, deswegen zunächst etwa -15%.

 

Habe selbst eine Weisung zum Tausch auf IE-ISIN an Consors erteilt, um auf der sicheren Seite nach EU-Recht zu stehen. Der Fondssparplan wir dann mit dem IE-Spiegelfonds unter neuer ISIN entsprechend weiter geführt.

Macht man nichts, dann würde der Sparplan mit GB-ISIN weiter laufen, allerdings gilt dann nicht mehr die EU-Norm. Was immer das dann auch heißen möge.....

Es könnte auch - je nach Volumen-Tausch der Anleger in die IE-ISIN und dem Brexit in der Zukunft eine "Zwangsverschmelzung" auf den gespiegelten Fonds zu erwarten sein. Weiß man aber nicht genau.......In diesem Fall wäre ebenfalls von einer steuerschädlichen Verschmelzung/Fusion auszugehen.

Löst man jetzt einen abgeltungssteuerrelevanten Vorgang aus (je nach Kursgewinnen und ggfs. AGE der Thesaurierungen), dann hat man bei Fortführung im Spiegelfonds die dann neu beginnende Versteuerung wieder auf den Anfang gestellt; ggfs. anfallende Verluste beim Tausch (Kauf/Verkauf unterstellt) werden dem allgem. Verrechnungstopf zugeführt und können mit Gewinnen jetzt oder in späteren Jahren verrechnet werden. Der Sparerpauschbetrag käme später ins Spiel.........

 

Ganz wichtig!!! Der Fonds wurde am 29.08.2000 aufgelegt. Hat man bereits Altbestände, die vor dem 31.12.2008 angeschafft wurden, dann unbedingt halten, weil für diesen Anteil noch die Steuerfreiheit bis zum 31.12.2017 gilt. Die AGE sollten ja jährlich bereits ordentlich von einem selbst versteuert worden sein und können bei endgütigem Verkauf als akkum. thes. Erträge wieder in Abzug gebracht werden, weil die Depotbank bei Veräußerung dann auf diese die Abgeltungssteuer erhebt. Die ab dem 01.01.2018 erworbenen Anteile werden dann bei Thesaurierung über die Teilfreistellung über die Depotbank versteuert. Man muß ab diesem Datum dann nicht mehr Thesaurierungen aufaddieren. Es gilt hier ein Freibetrag von 100.000€ pro Person; also reichlich.....

Dokumentieren sollte man in dieem Zusammenhang die Thesaurierungen von 2000 bis zum 31.12.2017, um später entsprechend gegenrechnen zu können.

 

Hat man einen Mix aus Altbestand und Neubestand, dann sollte man abwägen. Überwiegt der Altbestand reichlich, dann GB-ISIN behalten und abwarten was nach dem Brexit irgendwann passiert........ggfs. Fondsverschmelzung auf IE-ISIN im Auge behalten. Dies würde dann zwangsläufig dazu führen, die Steuerfreiheit der Altbestände endgültig zu verlieren. Den Zeitpunkt der Veräußerung hätte man dann eben nicht selbst in der Hand.

Diese Variante ist mir z.B. bei einem Threadneedle Am.Sel. im letzten Jahr passiert, der dann von einer GB-ISIN auf eine LU-ISIN verschmolzen wurde; ebenfalls bei einem M&G Fonds, der von einer GB-ISIN auf eine LU-ISIN verschmolzen wurde. Beide hatten einen beträchtlichen Anteil an Altbeständen. Somit ging hier zwangsläufig eine zukünftige Steuerfreiheit für diesen Altbestand verloren. All dies ist diesem elenden Brexit-Theater geschuldet.........

 

Wollte ursprünglich keine Romane schreiben, aber ich hatte etwas Zeit zu antworten.

 

Zusammenfassend:

Bei relativ neuen Beständen, würde ich wegen der Rechtssicherheit in den Spiegelfonds mit IE-ISIN tauschen. Steuerlich sollte da nicht viel anbrennen. Man zieht halt ggfs. eine Versteuerung vor und fängt steuerlich wieder von vorn an.

Bei Altbeständen halten, wegen Steuerfreiheit......aber ggfs. eine "IE-ISIN-Zwangsfusion" in der Zukunft bei ungeregeltem Brexit im Auge halten. Damit würde dann ein Verkauf/Kauf ausgelöst und die Steuerfreiheit der Altbestände wäre futsch...:(

 

Unter Umständen ist die Lektüre des DWS Links interessant

....Drittstaatenfonds, Investmentsteuergesetz, steuerrelevante Mitteilungspflichten nach entsprechenden Rechtsnormen Normen.....usw.......

 

https://www.deutsche-bank.de/pfb/data/docs/2017_12_19_Ausl_Steuerbaustein_OGAW_Kombiniert_final.pdf

 

Grüße onra

 

Und noch ein interessanter Link

https://boerse.ard.de/anlageformen/fonds/brexit-fonds-flucht-aus-grossbritannien100.html

 

Grüße

onra

 

 

 

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@Kartoffel911

[...] Ich frage mich ob das wichtig ist. Wenn der Brexit greift, dann ist es eben England und englisches Recht. Wenn ich einen Fond in den USA kaufe, dann unterliegt er dem US Recht. So what? [...]

Es könnte sein, dass es hier (auch) um die Zulassung des Fonds am deutschem Markt geht. Nach dem Brexit ist England ein Drittstaat und für diesen könnten andere Kriterien zur Zulassung von Finanzprodukten in Deutschland als für EU-Staaten gelten.

 

@lomovino

[...] Habe gleiches Thema bei anderem Fonds. Dabei handelt es sich einen vor 2009 angeschafften steuerlichen Altbestand. [...]

Wenn sich das "Auflageland" ändert, wird das nach aktuellem Steuerrecht wie ein Verkauf und neuer Kauf behandelt und es können entsprechend Steuern fällig werden. Diese kann man sich nur über die Steuererklärung zurückholen, wenn der Wert von 2009 angeschafft wurde. Wurde der Fond nach 2009 angeschafft, erfolgt eine Verrechnung der Gewinne bzw. Verluste mit dem Verlustverrechnungstopf. Genau genommen ist bei Fonds und ETF der Altbestand alles, was vor 2018 angeschafft wurde.

 

 

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....Fehlerteufel.....um ggfs. Mißverständnissen vorzubeugen....kurze Korrektur von mir.

 

.....bis 31.12.2017 steuerfrei ist nicht ganz richtig. Steuerfrei sind Altbestände, die bis zum 31.12.2008 angeschafft wurden.Die AGE waren vorher immerschon zu versteuern. Nur die Kursgewinne waren steuerfrei.Die Kursgewinne der Altbestände mit Anschaffung bis zum 31.12.2008 bleiben bis zum 31.12.2017 steuerfrei. Ab dem 01.01.2018 greift dann die Versteuerung der Kursgewinne mit dem hohen Freibetrag von 100.000€ pro Person.Darum die Aktion mit der fiktiven Veräußerung zum 31.12.2017 und Neubewertung ab dem 01.01.2018. Im Hintergrund werden von der Depotbank die Kursgewinne der Altbestände bis 31.12.2017 dokumentiert.                                                                                   Die am 01.01.2009 eingeführte Abgeltungssteuer gilt dann für Anschaffungen ab diesem Datum sowohl für Kursgewinne als auch wie bereits vorher für die AGE.

 

Grüße

onra

 

 

 

Sorry dafür

onra

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....Für den Laien eine schwierige Entscheidung, ich habe mich für "Halten" entschieden und beobachte die Situation....

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Bin auch mal wieder betroffen,wie bei dem Umtausch der Dell Aktien.Diesen Umtausch habe ich garnicht mitbekommen. Schaue ja nicht ständig in meinen Briefkasten von  Consors. Bin auch kein Aktienprofie.

So nun zum angeboten Umtausch  Baring Ger.Gr.Tr. ACC.EO WKN 940132

Werde das Angebot des Umtausches nicht annehmen.

Ist das richtig, dass ich  in diesem Fall garnichts unternehmen muss?

Oder irre ich mich hier.

Es ist ja Eile geboten.

Würde mich  über eine schnelle Antwort freuen.

 

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