Weiß jemand, wie die Steuerpflicht bei Aktiensplitts geregelt ist?
Konkret geht es um die deutsche Gesellschaft Nemetschek, die Ende Mai einen 1:3 Splitt beschließen wollen, also pro gehaltener Aktie bekommt man quasi 2 Gratisaktien dazu. Wird für die neu eingebuchten Gratisaktien dann (auf Basis des aktuellen Kurswerts) für einen in Deutschland steuerpflichtigen Anleger Abgeltungssteuer abgeführt?