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Reserve auf Verrechnungskonto wegen Steuerlast?

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Gelegentlicher Autor
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Sollte ich mich irgendwie auf die Steuerzahlung Ende des Jahres vorbereiten?

also Geld auf das Konto transferieren?

 

wenn ja, woher weiss ich wieviel?

 

Kann ich das vom Giroko einfach einziehen lassen?

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
Enthusiast
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Wenn dein Freistellungsauftrag nicht ausreicht, solltest du eine gewisse Reserve im Januar auf dem Verrechnungskonto bereit halten.

 

Wieviel?

Es wird der Teil versteuert, der anstatt der Ausschüttung direkt wieder angelegt wird. Du müsstest hier also 25% vom "Ausschüttungsbetrag" + den Soli bereit halten. Wenn du diesen Wert nicht vor Januar in Erfahrung bringen kannst, würde ich maximal 1% vom Anlagewert bereit halten.

In diesem Fall würdest du in etwa eine Ausschüttung in Höhe von ca. 4% abfangen können. Die 25% + Soli fallen ja in diesem Fall nur auf die 4% an.

 

Vom Girokonto einziehen ist meiner Meinung nach nicht möglich. Genaueres kann dir hier sicher die Hotline sagen.

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Gelegentlicher Autor
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Danke, sollte erstmal eh nicht sein. Was aber die Ausschüttungen sein werden weiss ich nicht, sind 2 thesaurierende ETF im Sparplan.

 

Wie bekomme ich das Geld denn überhaupt aufs Verrechnungskonto?

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Per Überweisung von einem beliebigen anderen Konto.

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Routinierter Autor
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Wird die Steuer auf den Freistellungsauftrag für 2018 oder für 2019 angerechnet?

 

Bekommt man zuerst die Abrechnung, damit man sieht, wie viel Steuern zu zahlen sind, und die Abbuchung erfolgt dann einige Tage später?

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Enthusiast
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Die Steuern werden direkt abgezogen. Vermutlich wird am selben Tag auch die Abrechnung im OnlineArchiv liegen.

 

2018 oder 2019: Da bin ich mir nicht ganz sicher. Berechnet wird sie im Januar, rückwirkend für 2018. Da die Steuer 2019 anfällt würde ich vermuten, dass so auch der Freistellungsauftrag für 2019 herangezogen wird.

 

Vielleicht kann hier mal einer der @cb Moderatoren dies als allgemeine Anfage an die Fachabteilung weiter geben.

 

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Hallo an alle,

ich bin dem Wunsch gerne nachgegangen und habe die Anfrage an die zuständigen Kollegen weitergeleitet. Bis uns Moderatoren die gewünschten Informationen vorliegen, bitte ich um ein wenig Geduld.

Ich wünschen allen eine gute Woche.

CB_Petra
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Moderator
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Hallo liebe Community,

danke für Ihre Geduld.

Ich freue mich heute die Rückmeldung der Fachabteilung mitteilen zu können:

Die Vorabpauschale wurde mit dem InvStG neu eingeführt.
Es steht der Belastung kein Ertrag gegenüber.

Wenn ein Investmentfonds mehr Erträge erwirtschaftet als er ausschüttet, wird auf diesen Teil die Vorabpauschale belastet.

Diese gilt am ersten Werktag des Folgejahres als zugeflossen. Also am 02.01.2019 für 2018.

Wenn ein Freistellungsauftrag für 2019 hinterlegt ist, dann wird gegen diesen in 2019 verrechnet.

Ich hoffe, diese Antwort hilft Ihnen weiter.

Freundliche Grüße

CB_Petra
Community Moderatorin
 

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Guten Tag! Das Thema wird offenbar bei jeder Bank anders gehandhabt, demzufolge scheint es durchaus Spielräume zu geben. a) ING-DIBA (Infoschreiben im Postfach): grundsätzlich sofortiger Einzug vom Verrechnungskonto, gibt es statt dessen nur ein Girokonto, kann dem autom. Einzug widersprochen werden um einen Minussaldo /Dispo zu verhindern. Nach tel. Rücksprache gestern bei der DIBA würde bei resultierendem Minus auf dem Verrechnungskonto eine Info mit dem Hinweis auf Ausgleich gegeben und vorübergehend deswegen keine Kreditzinsen berechnet (wie gesagt: tel. Auskunft). b) Deutsche Bank (tel. Auskunft gestern): es sei intern bekannt, daß einige Banken den Einzug erst im Februar vornehmen werden; zur Handhabung bei der Deutschen Bank konnte man mir jedoch keine Auskunft geben Ob es eine eventuelle Sonderreglung gibt (ähnlich dem anstelle autom. Kirchensteuereinzug durch die Bank i.V.m. Widerspruch beim BZSt (Sperrklausel) und Verlagerung des Kirchensteuereinzugs auf die dann obligatorische ESt-Erklärung ) konnte mir bisher keiner beantworten. Es ist doch ein Unding, ohne Vorabinfo über den zu erwartenden Steuereinzug am Tag X mit dem Abbuchen eines vollkommen unbekannten Betrages Y (Y=0...Depotwert) belastet zu und dann evtl. mit Überziehungszinsen beglückt zu werden. Wie es scheint haben sich einige Banken durchaus Gedanken darüber gemacht - schauen wir mal was wird. Mit freundlichen Grüßen Max
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Autorität
Beiträge: 4472
Registriert: 06.02.2015

@MMax

Was Anfang 2019 maximal abgezogen werden kann, lässt sich einfach berechnen. Beim aktuellen Zinssatz können, wenn ich das richtig verstanden habe, maximal ca. € 61,00 pro € 10.000 Positionsgröße angezogen werden, wenn der Freistellungsauftrag nicht ausreicht. Somit kann man sehr einfach ausrechnen, wie viel Geld auf dem Verrechnungskonten sein sollte. Ich bin mir nicht sicher von welchem Konto das Geld abgezogen wird, wenn man in mehreren Depots betroffene Fonds hat.

Consors hat die Berechnung der maximal abgeführten Steuer im Thema "Vorabpauschale ab 2019" erklärt.

 

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