Hallo zusammen,
gibt es bei euch bei Realty Income heute auch mehrere nicht nachvollziehbare Soll-Buchungen?
Ich habe an meinen betreffenden Aktien nichts geändert, habe heute aber ein gutes Dutzend Minus-Buchungen über jeweils ein paar Euro auf dem Verrechnungskonto.
Der Buchungstext gibt nichts weiter her ("Storno", sonst nichts) und im Posteingang ist auch nichts zu finden...
Schräg, sage ich erst einmal und wundere mich...
Liebe Grüße!
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In den Dokumenten der nachträgliche Verlustverrechnung sind die ersten Seiten eine Zusammenfassung. Danach folgt die detaillierte Aufstellung aller Verkäufe (inkl. Wkn, Datum, Depotnummer und Ordernummer) seit der letzten Steuerverprobung. Eine Steuerverprobung erfolgt immer zum Quartalsende oder wenn die zu erstattende Steuer die Bagatellgrenze überschreitet.
Hallo, @immermalanders ,
Mitte Februar erhielt ich die erste nachträgliche Verlustverrechnung des laufenden Jahres, weitgehend wie von Dir von Dir geschildert, jedoch ohne WKNn und ohne Ordernummern, mit folgendem kryptischen Erklärtext am Ende:
Keine Steuerbuchung. Nachträgliche Verlustverrechnung aufgrund Umschichtung der Verrechnungstopfsalden.
(Wer nicht weiß, worum es da geht, versteht es auch mit dieser Erklärung nicht)
Konkret sind die Verrechnungstopfsalden per 31.12.23 aufgeführt. "Umgeschichtet" wurde offensichtlich nur ein kleiner Betrag "Nicht verrechnete ausländische Quellensteuer", und zwar in die entsprechende Zeile der Steuerbescheinigung, auf dass der geneigte Kunde den Betrag in die Anlage KAP übernehmen möge.
Ich habe deinen Beitrag zum Anlass genommen, mir eines dieser Dokumente zur "nachträglichen Verlustverrechnung" nun einmal wirklich genau anzuschauen.
Tatsächlich hast du Recht, auf den letzten beiden Seiten werden tatsächlich Buchungen zu einzelnen WKN konkret benannt. 👍
Was da nun genau warum verrechnet wurde und ob das so alles korrekt ist, würde einen m. E. sehr aufwändigen händischen Abgleich mit den ursprünglichen Buchungsdaten erfordern.
Übersichtlich geht anders...
@707 :
Vielleicht glättest es Deine Zweifelsfalten auf der Stirn:
Hinsichtlich steuerlicher Gewinnermittlung und unterjähriger Verlustverrechnung werden die Depotbanken im gesetzlichen Auftrag als verlängerter Arm der Finanzverwaltung tätig, und zwar seit Einführung der Abgeltungsteuer zum 01.01.2009.
Das sollten sie also beherrschen.